peintures am 08.11.2009 um 10:27 Uhr
Ich wohne mit meiner Tochter im Süden Frankreichs und habe das alleinige Sorgerecht. Sie wird 17 und wir haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie möchte nun wieder nach Deutschland, da sie sich hier absolut nicht wohl fühlt. Sie will den Schulabschluss in Deutschland machen. Aus verschiedenen Gründen kann sie nicht zu ihrem Vater, der in Deutschland wohnt, ziehen. Nun meine Frage: Ist es möglich, dass sie zu Verwandten oder Bekannten ziehen kann? Muss der Vater (mit dem ich mich gut verstehe) das Sorgerecht haben? Bei wem kann sie krankenversichert sein so lange sie noch zur Schule geht. Bei wem muss sie gemeldet sein. Wer ist für sie verantwortlich? Es kommen bestimmt noch mehr Fragen. Falls jemand noch etwas Wichtiges weiss, bitte auch schreiben. Vielen Dank schon einmal für Antworten.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Ich würde mich mal mit dem deutschen Jugendamt in Verbindung setzen. Vielleicht ist es ja gar nicht nötig, dass sie für die 1-2 Jahre bis zu ihrem Schulabschluss in Dt. vesichert sein muss- es gibt ja auch junge Leute in Deutschland, die ihren Schulabschluss im Ausland machen ...
Da sie ja schon 17 ist könnte ich mir vorstellen, dass sie u.U. auch allein oder bei Bekannten leben könnte.
Eine andere Alternative wäre vielleicht ein Internat- das geht ja auf jeden Fall

Natürlich kannst Du Deine Tochter auswärts bei Verwandten unterbringen. Nein, der Vater muss dafür nicht das Sorgerecht haben. Es ist, um Streit zu vermeiden, taktisch klug, vorher diese Überlegungen mitzuteilen. Deine Tochter ist weiter bei Dir Krankenversichert. Sie wird am neuen Wohnort mit Zweitwohnsitz gemeldet, den Hauptwohnsitz behält sie bei Dir. Hat es Vorteile für Euch (Kindergeld) etc. kann sie auch bei den Verwandten mit Hauptwohnsitz gemeldet werden. Das solltet ihr vorab mit den Ämter klären. Alles Gute.
peintures am 9. November 2009 09:40 Lt. auswärtigem Amt ist ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
Klar kann sie bei Verwandten wohnen und krankenversichert sollte sie über den Vater werden weil es einfacher ist als mit einer Ausländischen Krankenversicherung. Das Kindergeld steht dann ihr zu und gemeldet wird sie dort wo sie wohnt-schon allein wegen der Schule.
Das Sorgerecht bleibt so wie es jetzt ist, Du sorgst ja weiterhin dafür das es ihr gut geht, Du musst nicht mit ihr zusammen wohnen.
Da Frankreich zur EU gehört, dürfte alles kein Problem sein und sich nichts ändern bezüglich Krankenkasse, Sorgerecht etc..., lediglich der Aufenthalt müsste geklärt werden. Sollte ich mich irren, dann bitte ich um Korrektur.

Hallo, Deine Tochter sollte sich das 10 mal überlegen. Ich bin nach dreissig Jahren Frankreich nach Berlin zurückgekehrt. Welch eine Enttäuschung, trotz meines Alters überlege ich nach Frankreich zurückzukehren. War Deutschland noch vor Jahren die Wirtschaftslokomotive für ganz Europa so sind wir jetzt das Schlusslicht. Vor Kurzem wurde die Lebensqualität der Länder verglichen : F. kam auf Platz 8 , D. nur auf platz 22, das sagt wohl alles. Deine Tochter steht kurz vorm Abbi, ob da ein Schulwechsel in ein anderes Land klug ist möchte ich dahingestellt sein lassen.
charmingwolf am 8. November 2009 13:18 P.s: Deine Tochter ist als Schülerin in jedem Falle über Dich mitversichert, erkundige Dich mal bei der Secu.
wende dich an das Jugendamt, die werden dir helfen. Natürlich kann deine Tochter bei Verwandten wohnen

kann der Vater sie nicht mitversichern? Für dies eine Jahr kann doch auch der Vater das Sorgerecht übernehmen

Bitte nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint:
Da Du das alleinige Sorgerecht hast, bist Du verantwortlich.
Wenn Du also verantwortlich bist, warum ziehst Du als Mutter nicht auch mit nach Deutschland?
kopfschüttel, man kann aus nichts auch eine vielzahl von problemen schaffen, du meldest dich in deutschland an, hast entweder einen job oder auch keinen, hast du keinen meldest du dich arbeitslos und beantragst die entsprechende unterstützung, deine tochter ist selbstverständlich über dich abgesichert dann, ein sorgerechtsfall entsteht erst wenn der vater dieses beantragt, ausserdem wird sie ja wohl bald achtzehn und somit hat sich dies ganze gespräch in kürze in wohlgefallen aufgelöst