BlueTiger am 20.04.2009 um 11:20 Uhr
Hallo, ich habe vor kurzem ein Geschäft eröffnet und möchte mich nun von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, da ich schon eine private Rentenversicherung habe und mir derzeit auch keine gesetztliche leisten kann. Kann mir jemand sagen wo ich einen solchen Antrag herbekomme oder wo ich das melden muss?
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Ob du schon in die private RV einzahlst ist der Rentenkasse ziemlich wurscht, insofern du RV-pflichtig bist...Erkundige dich bei der Rentenstelle, ob für dich eine RV-Pflicht besteht. Ist das so, kannst du dich auch nicht befreien lassen.
Du mußt dich nicht befreien lassen, wenn du selbstständig bist hast du doch automatisch keine Sozialabgaben mehr.
Ich muss Maya Recht geben. Es kommt auf die Art der Selbsständigkeit an. Welche Art Betrieb du ausübst.
Da du als Einzelhändler nicht versicherungspflichtig bist, musst du dich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen.
Trotzdem bist du verpflichtet, deine Selbstäbdigkeit bei der Rentenversicherung zu melden.
Am besten geht das bei einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Da kannst du auch erfahren, ob und welche Möglichkeiten du hast, den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
Bei der Agentur für Arbeit kann man innerhalb der ersten drei Monate der selbständigen Tätigkeit beantragen, dass man freiwillige Beiträge zahlen will, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.
Sprich auch mit der Berufsgenossenschaft wegen einer freiwilligen Unfallversicherung.

du wirst von der ges. rentenversicherung angeschrieben!