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Vom Teppichkauf in der Türkei zurücktreten?

gefragt von Baikal am 01.08.2008 um 17:31 Uhr

Meine Mutter hat sich bei ihrem Türkei Urlaub in einer Teppichknüpferei überreden lassen und einen Teppich bestellt, der ihr dann geliefert werden soll. Das ist erst 4 Tage her, kann sie noch irgendwie vom Vertrag zurücktreten, ist das wie bei uns? Was kann sie tun?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. August 2008 17:32
1x
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Bezahlt hat sie doch auch schon?..Ich glaube die Messe ist gelesen, aber man kan ja mal auf den Auftrag schauen, ob da was geschrieben ist

Kommentar von condor56 am 1. August 2008 17:38

genau ... und amen!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. August 2008 17:44
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Wenn sie im Rahmen des Programms eines deutschen Reiseveranstalters diese Teppichknüpferei besucht hat, sollte insoweit deutsches Recht gelten und der Veranstalter der Ansprechpartner sein.

Wenn sie allerdings unabhängig davon dort war, gilt türkisches Recht. Das ist zwar im Grundsatz auch nicht so sehr anders, da in der Reformzeit eine Orientierung an deutschem bzw. schweizer Zivilrecht erfolgte, aber es muß sich nicht synchron entwickelt haben. - Außerdem wäre dann die Teppichknüpferei der Ansprechpartner.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. August 2008 17:45
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Viel Spaß mit dem Teil in der Garage.

Auch in der Türkei ist ein Rücktritt von einem Kauf im Laden etc. nicht möglich.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 1. August 2008 17:49

Ich vermute eher, daß es im Rahmen einer Reiseveranstaltung war.


LadyDark20
beantwortet von LadyDark20 am 1. August 2008 17:46
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slm baikal wenn tüekische recht gelten tut dann kannst es kinickennnnnnnnnn............bitte.....


anonym
beantwortet von Tiefflug am 1. August 2008 17:56
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In der Praxis keine Chance. Man kann daraus nur lernen.

Falls Du eine Mail hast hinschreiben und versuchen, die Chance ist gering.

Alle haben doch schon ihre Provisionen, der Schlepper, der Verkäufer, der Händler etc.







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