Meine Mutter hat sich bei ihrem Türkei Urlaub in einer Teppichknüpferei überreden lassen und einen Teppich bestellt, der ihr dann geliefert werden soll. Das ist erst 4 Tage her, kann sie noch irgendwie vom Vertrag zurücktreten, ist das wie bei uns? Was kann sie tun?

Bezahlt hat sie doch auch schon?..Ich glaube die Messe ist gelesen, aber man kan ja mal auf den Auftrag schauen, ob da was geschrieben ist

Wenn sie im Rahmen des Programms eines deutschen Reiseveranstalters diese Teppichknüpferei besucht hat, sollte insoweit deutsches Recht gelten und der Veranstalter der Ansprechpartner sein.
Wenn sie allerdings unabhängig davon dort war, gilt türkisches Recht. Das ist zwar im Grundsatz auch nicht so sehr anders, da in der Reformzeit eine Orientierung an deutschem bzw. schweizer Zivilrecht erfolgte, aber es muß sich nicht synchron entwickelt haben. - Außerdem wäre dann die Teppichknüpferei der Ansprechpartner.
Viel Spaß mit dem Teil in der Garage.
Auch in der Türkei ist ein Rücktritt von einem Kauf im Laden etc. nicht möglich.
WolfRichter am 1. August 2008 17:49 Ich vermute eher, daß es im Rahmen einer Reiseveranstaltung war.

slm baikal wenn tüekische recht gelten tut dann kannst es kinickennnnnnnnnn............bitte.....
In der Praxis keine Chance. Man kann daraus nur lernen.
Falls Du eine Mail hast hinschreiben und versuchen, die Chance ist gering.
Alle haben doch schon ihre Provisionen, der Schlepper, der Verkäufer, der Händler etc.
genau ... und amen!