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Vom Stiefvater adoptiert ...muss ich dann nicht für die Beerdigung meines leiblichen Vaters zahlen?

gefragt von nadien am 10.09.2008 um 12:35 Uhr

Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen! Bin 26 Jahre alt und hatte noch nie ein persönliches Verhältniss zu meinem Vater! Lebe auch mein ganzes Leben bei meiner Mutter. (bis auf 1 Jahr beim Vater). Nun soll ich Unterhalt für meine Vater zahlen. Angenommen meiner Mutter ihr Mann würde mich adoptieren, muss ich dann trotzdem für Unterhalt und Beerdigung meines leibl. Vaters aufkommen?

Danke im Voraus!


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Samml
beantwortet von Samml am 10. September 2008 12:38
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In Deinem Alter spielt das keine Rolle mehr. Aber zum Unterhalt für Deinen leiblichen Vater kannst Du nur unter ganz bestimmten Umständen herangezogen werden, aber es ist möglich !


anonym
beantwortet von anjanni am 10. September 2008 12:39
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Erwachsenenadoptionen unterliegen u.U. anderen Regeln - da solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen.

Jedoch: wenn Du nie eine Beziehung zu Deinem Vater hattest, nie Kontakt - dann hat er womöglich auch nie oder sehr unregelmäßig für Dich Unterhalt gezahlt? Es gibt auch im Unterhaltsrecht so Klauseln, daß man sich einen Anspruch auf Unterhalt verwirkt haben kann. Das könntest Du von einem Anwalt prüfen lassen.

Jedenfalls kenne ich einen Fall, wo eine Frau auch null Kontakt zum Vater hatte und nie Unterhalt von ihm bekommen hat: die hat gerichtlich durchgesetzt, daß sie nach abgeschlossenem Studium auch nicht für ihren Vater aufkommen mußte.

Und wegen der Beerdigungskosten: die mußt Du nur tragen, wenn Du das Erbe antrittst. Wenn da nix zu erben ist - trittst Du's nicht an und bist raus.


kyra331
beantwortet von kyra331 am 10. September 2008 12:39
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mit einer adoption ist das alles hinfällig.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 10. September 2008 12:41
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Diese Frage solltest du direkt mal einem Anwalt stellen.Da es sicherlich noch andere Möglichkeiten gibt um um eine Unterhaltszahlung deinem nicht kennenden Vater herumzukommen.Verdienst Du denn soviel das sie von Dir Geld abzwicken können?Wenn ja-herzlichen Glückwunsch-dann gehörst Du schon der Oberschicht an.Es gibt nämlich einen sehr hohen Selbstbehalt.Erkundigen beim Anwalt und durchrechnen lassen.Viel Glück


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