Frage von feuerhund 26.10.2008

Vom Ferienhaus zur Arbeit fahren als Pendlerpauschale absetzen. Wo stehts? Ich finds nicht mehr.

  • Antwort von Gullup 26.10.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also keine Ahnung was in der Zeitung stand. In den Lohnsteuerrichtlinien steht was, ich tippe einfach mal ab, Tippfehler bitte ich zu überlesen und eine Interpretation ist auch nicht meine Sache in diesem Rahmen.

    R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

    Maßgebliche Wohnung (1) Als Ausgangspunkt für die Wege kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er seine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht. Als Wohnung ist z.B. auch ein möbiliertes Zimmer, eine Schiffskajüte, ein Gartenhaus, ein auf eine gewisse Dauer abgestellter Wohnwagen oder ein Schlafplatz in einer Massenunterkunft anzusehen. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so können Wege von und zu der von regelmäßigen Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 2 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonder in Bindungen an Personen z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet. Die Sätze 4 bis 8 gelten unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt im Inland oder im Ausland befindet.

    Zitat: ENDE Also wenn das jetzt keine Kompliment wert war, dann weiß ich auch nicht ;-) Vielleicht passt es ja und viel Erfolg!!!

  • Antwort von WilliWinzig 26.10.2008

    Das Finanzamt oder der Steuerberater kann dir das zeigen, wenn es so ist

  • Antwort von neurodoc 26.10.2008

    1. Wohnsitz zählt!

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