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Vom Bezugsrecht Gebrauch machen?

gefragt von shannon36 am 16.07.2008 um 15:31 Uhr

Ich bin durch Aktien an einer Aktiengesellschaft beteiligt. Kürzlich erhielt ich ein Schreiben, dass ich von einem Bezugsrecht Gebrauch machen könnte. Was genau meint das Unternehmen damit?


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Reply


Résistance
beantwortet von Résistance am 16. Juli 2008 15:31
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Dass Du das Recht hast, Aktien zu beziehen.


anonym
beantwortet von rexetdeus am 16. Juli 2008 15:32
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Es werden wohl neue aktien ausgegeben und alte Aktionäre haben das Recht vorab und meist auch günstiger zuzugreifen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht


tradaix
beantwortet von tradaix am 16. Juli 2008 15:45
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Bezugsrecht (BR)

Bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft verbrieft das Bezugsrecht (BR) den Anspruch der Aktionäre auf junge Aktien. Bei Optionen ist das Bezugsrecht das Anrecht des Käufers einer Option auf Lieferung des Basiswerts. Beispiel: Das Bezugsverhältnis beträgt sechs zu eins (sechs alte für eine neue Aktie), der Kurs der alten Aktie liegt bei 100 Euro und der Emissionskurs der neuen Aktie bei 80 Euro. Der rechnerische Wert des Bezugsrechts wird wie folgt berechnet: ((6 x 100 Euro) + (1 x 80 Euro)) / (6 + 1) = 97,14 (entspricht dem rechnerischen Kurs, würden heute Ex-Bezugsrechte gehandelt). 100 Euro (Kurs alte Aktie) - 96,66 Euro (Kurs neue Aktie) = 3,34 Euro (entspricht dem rechnerischen Wert des Bezugsrechts). In der heutigen Form werden aber die der Option zu Grunde liegenden Wertpapiere nicht mehr real ausgeliefert, sondern durch kontenmäßige Verrechnung verbucht.

(boerse-online.de Online-Börsenlexikon)

Kommentar von LittleArrow am 16. Juli 2008 23:24

Dein zweiter und letzter Satz betreffen nicht Aktien, sondern Optionen, um die es bei der Fragestellung gar nicht geht. Diese beiden Sätze sollten gestrichen werden, dann stimmt es.


anonym
beantwortet von birke am 16. Juli 2008 15:33
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Das ist ein Vorkaufsrecht!

Kommentar von LittleArrow am 16. Juli 2008 23:20

Nein, kein Vorkaufsrecht, sondern ein Wertausgleich (s. Tradaix).


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 16. Juli 2008 15:48
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Du hast das Recht neue Aktien zu erwerben.





anonym
beantwortet von LittleArrow am 16. Juli 2008 23:33
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Die neuen Aktien haben idR einen niedrigeren Ausgabekurs als der Börsenkurs der alten Aktien. Die neuen Aktien "verwässern" daher die alten Aktien und deshalb erhält der Altaktionär die Bezugsrechte (z.B. gemäß Tradaix: für 6 alte Aktien gibt es 6 Bezugsrechte für eine neue Aktie, die "kostenlos" ist).

Wenn Du nun einen Altaktienbestand hast, der nicht genau durch 6 teilbar ist (z.B. 29 Stück Altaktien), hast Du die Wahl entweder noch 1 Bezugsrecht zu kaufen oder 5 Bezugsrechte zu verkaufen. Du erhältst also 5 oder 4 neue Aktien.

Wenn Du Dich gar nicht gegenüber Deiner Bank meldest, werden am Ende der Bezugsrechtperiode die 5 Bezugsrechte automatisch verkauft und 4 neue Aktien dem Altbestand zugerechnet.




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