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vom Arbeitsamt abmelden - was passiert mit dem Anspruch

gefragt von claudini66 am 13.03.2009 um 10:36 Uhr

Hallo , hier eine Frage . Ich habe ab Januar für 1 Jahr Arbeitslosengeld 1 bewilligt bekommen . Jetzt überlege ich mich für 3 Monate abzumelden. Was passiert mit diesen 3 Monaten die ich Ansprüche hätte ? Werden diese an das Jahr hinten dran gehängt oder verfallen die einfach ?

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Vom Arbeitsamt abmelden x 2 Abeitslosengeldansprüche x 1

Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 13. März 2009 10:37
3x
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Einfach im Arbeitsamt nachfragen. Die wissen mit Sicherheit was dann passiert.


Chellidanny
beantwortet von Chellidanny am 13. März 2009 11:06
1x
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Der rest bleibt bestehen. Ich glaube bis zu 2 Jahren, dann verfällt es


anonym
beantwortet von jotde01 am 13. März 2009 10:40
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damit wird die Bezugszeit unterbrochen und der Anspruch von drei Monaten nach hinten drangehängt. Ein Jahr Bewilligung heißt zwölf Monate un ist nicht an den Kalender gebunden. So war es jedenfalls bisher...


littleMum86
beantwortet von littleMum86 am 13. März 2009 10:39
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die verfallen einfach. es ist ja immer nur ein Bewilligungszeitraum... wenn du dich abmeldest, hast du ja kein anspruch mehr darauf. wenn du dich wieder anmeldest, musst du auf garantie alle papiere neu ausfüllen und es wird neu berechnet ob du anspruch hast


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