Vollzeitjob als Student in den Semesterferien (auch Ausland)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung besteht nach § 10 SGB V, wenn die Einkünfte regelmäßig 405 bzw. 450 Euro monatlich nicht übersteigen. "Regelmäßig" bedeutet ein Überschreiten bis maximal 2 Monate ist möglich. In dem Moment, wo absehbar ist, dass die 2 Monate überschritten werden, endet die kostenlose Familienversicherung. In Deutschland ist dann der Studentenbeitrag von ca. 82 Euro monatlich zu zahlen.

Dies gilt auch für die Zeit in der Schweiz. Ausnahme: es besteht Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Am besten diese Stelle kontaktieren: dvka.de

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Meistens sehr zuverlässige und aktuelle Informationen spezielle für Studenten sind hier zusammengestellt:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Wenn du nach dieser Lektüre immer noch fragen hast, stelle sie am besten dort im Forum.

Und diese Sonderregelungen, von denen du gehört hast, nennt sich "Werkstudentenprivileg". Es gibt aber auch noch die "kurzfristige Beschäftigung". Was davon auf dich zutrifft, hängt davon ab, wie du angestellt bist.

Jetzt wo ich bisschen mehr Zeit habe, noch einige Anmerkungen zu deinen Fragen:

Kann mir jemand bitte sagen, welche Steuerklasse ich bin (ich nehme an 1).

Ja, richtig.

Und welche Steuern ich zu zahlen habe. Ich habe von Sonderregelungen gehört mit in den Semesterferien Vollzeit arbeiten, etc.

Das hängt davon ab, wie du angestellt bist:

  • Bei "kurzfristiger Beschäftigung" (max. 70 Tage): keine Beiträge zur Sozialversicherung; jedoch Lohnsteuer in Abhängigkeit der Einkommenshöhe (ich meine, es sind um die 5% bei 1200 Brutto, würde dafür aber nicht die Hand ins Feuer legen). Das ist die für dich günstigste Anstellungsart.
  • Als Werkstudent mit dem Werkstudentenprivileg: keine Beiträge zur Sozialversicherung außer Rentenversicherung (9,35 %) und Lohnsteuer (siehe oben).
  • Als "normaler" Arbeitnehmer: Alle Beiträge zur Sozialversicherung (RV, KV, PV, ALV - siehe den Link zu Studis-online) und Lohnsteuer.

Die Höhe der Lohnsteuer ist in diesem Fall nicht so wichtig, da du sie nächstes Jahr komplett zurückbekommst, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst.

Außerdem würde ich gerne wissen, wie sich das mit dem Ausland verhält

Das ist eine gute Frage, zu der ich dir nichts sagen kann. Es gab allerdings gerade erst eine andere Frage, in der es ebenfalls um die Schweiz ging: https://www.gutefrage.net/frage/einkommenssteuererklaerung-ausfuellen

Ich will wissen, was ich mache, wenn ich 450€ / Monat überschreite

Das ist in deinem Fall vollkommen irrelevant. Die Grenze von 450 Euro betrifft nur die Jobs auf 450-Euro-Basis (Minijob/geringfügige Beschäftigung). Da bei dir klar ist, dass du mehr verdienen wirst, wirst du auch nicht so angestellt.

wo ich was angeben und ausfüllen muss

Vor Aufnahme des Jobs: Du musst deine Einkünfte der Krankenkasse melden. Du darfst zwar in den Semesterferien max. 2 Monate "viel" verdienen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Überschreitest du diese, fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich selber studentisch versichern (sind ca. 80 Euro/Monat). Ich denke, es lohnt sich, sicht rechtzeitig über diese Grenzen bei deiner Krankenkasse zu erkundigen und dann ggf. mit dem Arbeitgeber abzusprechen, dass du gerade so viel arbeitest, dass du unter dieser Grenze bleibst (bzw. nach anderen Lösungen zu suchen, die ich jetzt hier nicht näher ausführen will ;-))

Nach Ablauf des Jahres: Wegen des Jobs im Ausland wirst du eine ausführliche Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, wenn du die gezahlte Lohnsteuer zurückhaben willst. (Hättest du nur den Job in Deutschland würde auch eine "vereinfachte Einkommensteuererklärung ausreichen - die umfasst nur 2 Seiten und ist weitgehend selbsterklärend). Ob du auch in der Schweiz eine Einkommensteuererklärung oder Vergleichbares machen musst, kann ich dir nicht sagen. Erkundige dich am besten beim Finanzamt.

wie viel mir dann Effektiv zur Verfügung stehen

Siehe oben - kommt drauf an, wie du angestellt wirst. Die wichtigsten Zahlen zur Sozialversicherung stehen im Artikel auf studis-online. Anhanddessen kannst du dir in etwa ausrechnen, was unterm Strich übrigbleibt.

Frag deine Krankenkasse!

In Deutschland bist du, wenn nicht verheiratet, in der Regel Steuerklasse I.

mir geht es in erster Linie um die Steuern.

@WalterBeiter

in D gibt es keine Sonderregelungen dafür ...

Du bekommst Gehalt und dann wird dir der Rest, was du zahlst, abgezogen. Das wird wohl aber nichts, bis sehr wenig sein. RV/Kirchensteuer steht alles auf deinem Gehaltszettel. Einkommenssteuer wirst du nächstes Jahr zurückbekommen, da du mit 8000€ unter der Grenze liegst, ab der besteuert wird. Hier wird aber dein Monatsgehalt mal 12 genommen, das ist der Jahresverdienst und der wird besteuert, monatlich wieder durch 12 geteilt. Das wird aber sehr wenig sein, ca. 40 Euro.

Im Ausland kann dir das wohl niemand sagen.