gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

37 

Vollstreckungsbescheid wegen Bafäg-Schulden - Wer ist schuld?

gefragt von lutzer am 04.01.2008 um 12:15 Uhr

ich habe anfang der 90er jahre für zwei jahre studiert und in diesem zusammenhang auch bafög erhalten. das ganze ist jedoch jetzt 15 jahre her. mein bafög habe ich nicht zurück gezahlt, habe aber immer damit gerechnet, wie meine freunde eines tages eine zahlungsaufforderung im briefkasten zu haben. irgendwann habe ich sogar gar nicht mehr dran gedacht. heute morgen dann der schock: ich hatte einen vollstreckungsbescheid im briefkasten, weil ich einer zahlungsaufforderung von 2003 für bafög nicht nachgekommen wäre. diesen habe ich jedoch nie erhalten. bin zwischendurch auch oft umgezogen. was soll ich jetzt tun? und hat nicht das bafögamt schuld, dass ich nicht bezahlt habe??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34227)
geld (22000)
schulden (973)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


schurke
beantwortet von schurke am 4. Januar 2008 12:22
13x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Bafög-Amt hat sicher nicht Schuld, wenn Du nicht bezahlt hast. Bei Deinen Umzügen hättest Du das Amt informieren müssen. Du hast eine Leistung erhalten, also musst Du auch zahlen.

Ich würde mich mit denen in Verbindung setzen und ganz nett anfragen, wie man das zu beider Seiten Genugtuung lösen kann, vielleicht noch ohne hohe Gebühren. Ich würde da aber hinne machen. Viel Glück

Kommentar von pjakobs am 4. Januar 2008 12:26

DH!

Miteinander reden bringt auch bei Ämtern was, denn dort sitzen auch Menschen. Meistens jedenfalls.

pj


wj2000
beantwortet von wj2000 am 4. Januar 2008 12:22
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast deine Meldepflicht versäumt und mußt jetzt zahlen. Versuch es mal mit einer Kulanzregelung bei der Institution.


rudraz
beantwortet von rudraz am 4. Januar 2008 12:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als studierter Mensch hat man doch gewusst, dass man es eines Tages zurückzahlen muss. Lebte man in der Hoffnung, wenn ich mich nicht mehr rühre, vegessen sie es vielleicht und ich habe das Geld gespart? Jetzt sollen die anderen Schuld sein? Wenn man ein Vollstreckungsbescheid bekommen hat, so sind sicherlich einige Mahnbescheide vorangegangen. Die Beweispflicht, dass man diese nie bekommen hat, liegt wohl an einem selber. Zahle diese "Schulden" so schnell wie möglich und die Sache ist aus der Welt , hoffe ich.


jens79
beantwortet von jens79 am 16. Januar 2008 09:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Bundesverwaltungsamt hat mit Sicherheit keine Schuld, denn du bist gemäß Darlehensverordnung dazu verpflichtet Anschriftenänderungen mitzuteilen, das hast du damals unterschrieben, als du die Kohle eingesackt hast! Die Raten werden per Gesetz fällig, also auch ohne dass du einen Bescheid bekommen hast. Folglich läuft auch seit der ersten Rate die Verzinsung auf den Gesamtbetrag (ich hoffe das ist auch schön hoch, damit es richtig weh tut!). Das kommt halt davon wenn man sich vor seinen Verpflichtungen drücken will. In der Regel kann man aber beim Bundesverwaltungsamt unter 0221/7584500 anrufen und um Aussetzung der Vollstreckung und Ratenzahlungsvereinbarung bitten, die helfen da sehr Kompetent.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.