Vollstreckungsbescheid und Mahnsperre?

1 Antwort

Mahnsperre bedeutet eben, dass du von der Gläubigerfirma vorerst nicht mehr gemahnt wirst. Wenn dir aber ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, so heisst das, dass der GV bei dir pfänden kann. Du solltest also umgehend nochmals mit dem Gläubiger reden, damit er veranlasst, dass die Vollstreckung vorerst ausgesetzt wird. Das kann  n u r  der Gläubiger veranlassen. Lass dir das dann alles schrifltich geben, sonst hast du keine Chance, dass bei dir nicht gepfändet wird.

Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe bereits die volle Summe überweisen können und alles ist wieder geschmeidig. 

Greets!