Vollstreckungsbescheid nach 19 Jahren....Fortsetzung......Zinszahlung?

9 Antworten

Stammt der Vollstreckungsbscheid aus 94? Wenn ja, mußt du zahlen. Der ist 30 Jahre lang gültig.

Wenn du ihn Jetzt erst bekommen hast. lies den Rechtbehelf und handle, dann ist die Forderung sicher verjährt und du könntest vor Gericht Glück haben. Wenn letzteres der Fall ist, bzw. die Sache vor Gericht gklärt wird, nimm dir einen Anwalt.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, folgt in der Regel ein Zivilprozess zur Klärung der Forderung. Der Gläubiger hat jedoch unabhängig davon die Möglichkeit, die Forderung schon mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Die sofortige Zwangsvollstreckung kann abgewendet werden, wenn neben dem Einspruch noch ein gesonderter „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ gestellt wird. Einem solchen Antrag wird in der Regel aber nur bei Stellung einer Sicherheitsleistung stattgegeben. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Rechtsbehelf_gegen_den_Vollstreckungsbescheid

Die Zinsen sind bestandteil des Titels, und betreffen die Gesammtforderung und müssen gezahlt werden,so ein Titel.ist 30 Jahre vollstreckbar und wann das passiert kann der Gläubiger entscheiden,er hätte noch 10 Jahre länger warten können!Du hast versäumt die Schulden zu bezahlen also liegt die Hauptschuld erstmal bei dir das die Summe so angewachsen ist!

Zunächst ist die im VB genannte Summe zu zahlen. Die Zinsen die danach angefallen sind allerdings nicht, sofern sie nicht ständig nachtituliert wurden, was unwahrscheinlich ist. Der Gläubiger kann allerdings die Zinsen für die letzten drei jahre noch einfordern und gegebenenfalls titulieren lassen.

Ermittle nach der Pfändungstabelle (Google hilt) wie hoch der Betrag ist der bei Dir gepfändet werden kann und mach dann ein entsprechendes Ratenzahlungsangebot. Eventuell hast Du in der Familie jemanden der Dir einen gewissen Betrag vorschiessen kann. Dann kannst Du einen Vergleich anbieten ... fang mit 1000€ an.

Es könnte sein dass das ganze längst verjährt ist, befrag dazu einen Anwalt. Versuche Gerichtskostenhilfe zu erhalten. Ein Beratungsgespräch sollte aber nicht allzu teuer sein, sodass man dieses in Betracht ziehen kann...

"In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher." Mir fällt Dazu auf die Schnelle ein: BGB, Verjährung von Forderungen, dort nachsehen...