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Vollstreckungsbescheid der GEZ

gefragt von MrsBlondeMrsBlonde am 31.10.2009 um 19:42 Uhr

Ich habe vor einem Monat von der GEZ einen Brief bekommen in dem es um ein Vollstreckungsverfahren und um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ging. Ich soll denen knapp 235 € nachzahlen. Da ich aber Hartz IV bekomme kann ich den Betrag nicht bezahlen und habe auch für den Zeitraum für den ich bezahlen soll Befreiungsbescheide per Einschreiben an die GEZ verschickt. Heute kam dann wieder Post von denen in dem es heißt ich sei von November 2009 bis April 2010 befreit, aber für den restlichen Zeitraum muss ich trotzdem den Betrag bezahlen. Wenn ich Widerspruch einlegen möchte muss ich es innerhalb der nächsten 4 Wochen machen... Kann ich da noch irgendwie rauskommen ohne den Betrag zahlen zu müssen? Oder kann man da nichts mehr "reißen"?

Bin dankbar für jede Antwort :)

Ach, muss noch dazu sagen dass ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht um die vorangegangenen Briefe gekümmert habe...


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adianthum
beantwortet von adianthum am 31. Oktober 2009 19:48
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Bei uns gibt es im Amt extra eine Stelle, die sich um die GEZ Befreiung kümmert. Geh mal mit all deinen Unterlagen (Postbelege, GEZ Schreiben, HartzIV Bescheid usw.) dahin und schildere denen die Situation. Die GEZ ist echt ein hartnäckiger Verein und die geben eher Ruhe, wenn sie von einer öffentlichen Stelle was zugeschickt bekommen. Ich war voe kurzem in einer ähnlichen Situation und bei mir hat es geholfen.


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anonym
beantwortet von otter58 am 31. Oktober 2009 21:17
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Es kommt darauf an, ob du einen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt hast. Ein solcher Antrag wirkt nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit auch dann nicht, wenn du Hartz IV bezogen hast und eigentlich Anspruch auf GEZ-Befreiung gehabt hättest. Wenn du denen deinen Hartz - Bewilligungsbescheid geschickt hast, müssen die das aber Antrag auf Gebührenbefreiung werten.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 1. November 2009 12:34

Hinzufügen kann man noch, dass die GEZ meist nicht von selbst darauf aufmerksam macht, dass die Befreiung abläuft. Man muss von selbst im letzten Monat der Befreiung einen neuen Antrag stellen.


anonym
beantwortet von wueselduesel am 31. Oktober 2009 19:51
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Ich denke, dass du nachzahlen musst, wenn du für den fraglichen Zeitraum nicht befreit warst. Aber wenn du Hartz-4 Empfängerin bist, werden die bei dir eh nix pfänden können, du wirst ja keine Wertgegenstände haben (Gold, grosse Mengen Bargeld, Gemälde, Schatzbriefe, Yachten etc.). Du wirst es dann wohl in Raten zahlen müssen.


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