Vollstreckung: Ratenzahlung/ Stundung möglich?

3 Antworten

es ist richtig, dass Forderungen, die bereits ans Hauptzollamt gegangen sind, idR auch über deren Vollstreckungsbeamten abgewickelt werden müssen. d.h. eine Ratenzahlung sprichst du mit ihm ab. die Rate geht ans Hauptzollamt. das ist kein Hexenwerk und auch nicht kompliziert.

für einen Stundungsantrag ist es zu spät, da die Forderung bereits beim Hauptzollamt liegt. selbst wenn das noch nicht so wäre, würde es dir nicht viel bringen. denn bei einer Stundung wird die Forderung nur aufgeschoben, es entstehen Stundungszinsen und die Forderung wird mit Ablauf der Stundung sofort in voller gänze fällig. womit man dann wieder dort wäre, wo man vor der Stundung stand.

für den Termin mit dem Vollstreckungsbeamten benötigst du deine Kontoauszüge, Lohnabrechnung, ggf. Arbeitsvertrag. wenn du Kindesunterhalt zahlen musst, dann noch diese Unterlagen. eine Aufstellung über deine monatlichen festen Ausgaben wäre auch nicht schlecht.

Hallo,

wie willst du mit dem Vollstrecker über Ratenzahlung sprechen?

Wäre das nicht vorher möglich gewesen, warum hast du dich nicht von einem Anwalt helfen lassen  (Beratungshilfeschein).

Es gibt auch die Möglichkeit, sich gegen Gebühr bei der Verbraucherberatung beraten zu lassen in solchen Fällen. Dies hätte aber rechtzeitig getan werden müssen.

Versuche also morgen mit dem Vollstrecker zu sprechen. Es wäre gut, wenn du einen Zeugen dabei hättest!

Laß dir alles schriftlich geben!

Emmy

Sowas kenne ich nichtmal. Ich wohne allein und komm nicht an solche Ratschläge ran. Was kann ich mit dem Vollstrecker alles besprechen ?

Und was kann der Vollstrecker überhaupt machen ? Es gibt kein verpfändbares Material.

@emily2001

Vielen Dank für den Link. Nein, das Konto ist ein Pfändungssicheres P-Konto.

Vielleicht hilft es, die Frage deiner Krankenkasse und/oder deinem bankberater zu stellen? Wie sollen wir denn wissen, welche Zahlungsmodi deine Kasse akzeptiert?