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vollstreckung ???

Frage von jackian jackian

huhu,

ein freund von mir hat ein dringedes ernstes problem. und zwar hat er damals eine eidestaatliche versicherung abgegeben und heute einen brief vom amtsgericht bekommen, dass er wegen einer anderen schulden geschichte betrag XXXX sofort bezahlen soll, ansonsten droht hn die haft. kann er diese zahlung per raten beahlen? bzw. muss erwirklich im kanst, er hat zurzeit net so viel geld ist es nicht auch möglich dass er garnet in den knast muss, da er schon eine eidestaatliche versicherung abgegeben hat? vielen dank

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von birgonia birgonia

    Man kann bzw. muss so oft eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wie es jemand mit einem Titel (Vollstreckungsbescheid) beantragt und bezahlt. Derjenige kann auch mehrmals die Vollstreckung in Auftrag geben. Die wird dann halt fruchtlos sein.
    Als erstes wuerde ich mich auf den Weg zum Gerichtsvollzieher machen und mit dem reden. Auf den Briefen steht bestimmt seine Tel. und Oeffnungszeiten.
    In jedem Fall sollte Dein Freund eine Schuldnerberatung aufsuchen. Das dauert eine Weile aber so bekommt er wieder Ordnung in seine Angelegenheiten.
    In den Knast kommt man nicht so schnell, wenn man sich vor dem Gerichtsvollzieher nicht versteckt!

    Kommentar von jackian jackianjackian

    DANKE

    Kommentar von birgonia birgoniabirgonia

    OK, wenn es um eine Geldstrafe geht, sieht es etwas anders aus. Hier ist ein aelterer aber hilfreicher Artikel http://www.zeit.de/2001/31/Befreiende_Strafarbeit?page=1

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    Antwort von Raubuch01 Raubuch01

    So wie ich das sehe, handelt es sich um eine unbezahlte Geldstrafe die ihm das Gericht oder wer auch immer aufgebrummt hat - und die von ihm nicht bezahlt wurde. Keine andere Forderung könnte von einem Gläubiger in eine Haftstrafe umgewandelt werden.

    G L G

    Kommentar von Masoud53 Masoud53Masoud53

    genau so wird es sein,also bezahlen,oder ab in den Knast!!

    Kommentar von jackian jackianjackian

    ja, zu erst hatte er schulden bei irgendner firma, da die e-vers. abgegeben. dann halt ne geldstrafe vom gericht, die er bisher net bezahlt hat

  • 2
    Antwort von Lilly878 Lilly878

    Bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darf man nicht vollstrecken. Also: Gläubiger informieren, das die Eides. Versicherung abgegeben wurde!

    Kommentar von jackian jackianjackian

    danke

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @Lilly: das ist nicht richtig; die eidesstattliche Versicherung dient dem Gläubiger dazu einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu bekommen; nur durch die eidesstattliche Versicherung erfährt der Gläubiger Arbeitgeber, Kontoverbindungen, Lebensversicherungen, ausstehende Forderungen usw., die dann erst vollstreckt werden können; die eidesstattliche Versicherung ist gerade die Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wenn es sich um die Vollstreckung einer Geldstrafe handelt, kann er das Schreiben nicht vom Amtsgericht, sondern nur von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bekommen haben; er soll sich mit denen in Verbindung setzen und Ratenzahlungen vereinbaren; erst wenn er überhaupt nichts zahlt kann eine Haftstrafe ersatzweise vollstreckt werden;

  • 1
    Antwort von RedBergfee RedBergfee

    Sucht dringend einen staatlichen Sshuldnerberater auf. Die helfen nicht nur in ein Insolvenzverfahren, sondern auch bei Problemen mit den Gläubigern.

    Bei einer Haftandrohung scheint es ne Sache für einen Fachmann zu sein.

  • 1
    Antwort von Witchblade83 Witchblade83

    Das hört sich komplizierter an...
    Er/Du sollte sich besser mal in einem Juristen-Forum schlau machen.

  • 0
    Antwort von lulu13595 lulu13595

    Da ist bestimmt noch was dazwischen Passiert oder? Eidesstattliche Versicherung und Zahlungsaufforderung vom Gesamtbetrag geht eigentlich kaum. Ausser ER/Du hast Falsche Angaben gemacht oder es handelt sich um Gerichtliche Forderungen! Diese können wiederum in Raten Bez.werden. Im groben Fall auch Abarbeiten.

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    Antwort von Igitta Igitta

    Eine Vollsterckung ist in Europa verboten!!!

    Kommentar von lulu13595 lulu13595lulu13595

    Ein Urteil ist Rechtbindend und daher Vollstreckbar oder?

    Kommentar von birgonia birgoniabirgonia

    Todesurteile duerfen nicht vollstreckt werden. Aber andere Dinge schon. Auf Mahnbescheide folgen Vollstreckungsbescheide und dann kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt! Es geht hierbei nicht um Leben und Tod! :)

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