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vollstreckung ???

gefragt von jackianjackian am 19.03.2009 um 21:20 Uhr

huhu,

ein freund von mir hat ein dringedes ernstes problem. und zwar hat er damals eine eidestaatliche versicherung abgegeben und heute einen brief vom amtsgericht bekommen, dass er wegen einer anderen schulden geschichte betrag XXXX sofort bezahlen soll, ansonsten droht hn die haft. kann er diese zahlung per raten beahlen? bzw. muss erwirklich im kanst, er hat zurzeit net so viel geld ist es nicht auch möglich dass er garnet in den knast muss, da er schon eine eidestaatliche versicherung abgegeben hat? vielen dank

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schulden x 999 gericht x 885 vollstreckung x 34

Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 19. März 2009 21:28
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So wie ich das sehe, handelt es sich um eine unbezahlte Geldstrafe die ihm das Gericht oder wer auch immer aufgebrummt hat - und die von ihm nicht bezahlt wurde. Keine andere Forderung könnte von einem Gläubiger in eine Haftstrafe umgewandelt werden.

G L G

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 19. März 2009 21:32

genau so wird es sein,also bezahlen,oder ab in den Knast!!

Kommentar von B2479803aa234f35e8b307cf6503fff4smalljackian am 19. März 2009 21:42

ja, zu erst hatte er schulden bei irgendner firma, da die e-vers. abgegeben. dann halt ne geldstrafe vom gericht, die er bisher net bezahlt hat


Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 19. März 2009 21:21
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Bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darf man nicht vollstrecken. Also: Gläubiger informieren, das die Eides. Versicherung abgegeben wurde!

Kommentar von B2479803aa234f35e8b307cf6503fff4smalljackian am 19. März 2009 21:24

danke

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. März 2009 22:12

@Lilly: das ist nicht richtig; die eidesstattliche Versicherung dient dem Gläubiger dazu einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu bekommen; nur durch die eidesstattliche Versicherung erfährt der Gläubiger Arbeitgeber, Kontoverbindungen, Lebensversicherungen, ausstehende Forderungen usw., die dann erst vollstreckt werden können; die eidesstattliche Versicherung ist gerade die Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. März 2009 22:15
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wenn es sich um die Vollstreckung einer Geldstrafe handelt, kann er das Schreiben nicht vom Amtsgericht, sondern nur von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bekommen haben; er soll sich mit denen in Verbindung setzen und Ratenzahlungen vereinbaren; erst wenn er überhaupt nichts zahlt kann eine Haftstrafe ersatzweise vollstreckt werden;


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 19. März 2009 21:27
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Sucht dringend einen staatlichen Sshuldnerberater auf. Die helfen nicht nur in ein Insolvenzverfahren, sondern auch bei Problemen mit den Gläubigern.

Bei einer Haftandrohung scheint es ne Sache für einen Fachmann zu sein.


birgonia
beantwortet von birgonia am 19. März 2009 21:25
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Man kann bzw. muss so oft eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wie es jemand mit einem Titel (Vollstreckungsbescheid) beantragt und bezahlt. Derjenige kann auch mehrmals die Vollstreckung in Auftrag geben. Die wird dann halt fruchtlos sein.
Als erstes wuerde ich mich auf den Weg zum Gerichtsvollzieher machen und mit dem reden. Auf den Briefen steht bestimmt seine Tel. und Oeffnungszeiten.
In jedem Fall sollte Dein Freund eine Schuldnerberatung aufsuchen. Das dauert eine Weile aber so bekommt er wieder Ordnung in seine Angelegenheiten.
In den Knast kommt man nicht so schnell, wenn man sich vor dem Gerichtsvollzieher nicht versteckt!

Kommentar von B2479803aa234f35e8b307cf6503fff4smalljackian am 19. März 2009 21:42

DANKE

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 19. März 2009 21:53

OK, wenn es um eine Geldstrafe geht, sieht es etwas anders aus. Hier ist ein aelterer aber hilfreicher Artikel http://www.zeit.de/2001/31/Befreiende_Strafarbeit?page=1


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 19. März 2009 21:21
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Das hört sich komplizierter an...
Er/Du sollte sich besser mal in einem Juristen-Forum schlau machen.


lulu13595
beantwortet von lulu13595 am 19. März 2009 21:27
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Da ist bestimmt noch was dazwischen Passiert oder? Eidesstattliche Versicherung und Zahlungsaufforderung vom Gesamtbetrag geht eigentlich kaum. Ausser ER/Du hast Falsche Angaben gemacht oder es handelt sich um Gerichtliche Forderungen! Diese können wiederum in Raten Bez.werden. Im groben Fall auch Abarbeiten.


Igitta
beantwortet von Igitta am 19. März 2009 21:27
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Eine Vollsterckung ist in Europa verboten!!!

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 19. März 2009 21:30

Ein Urteil ist Rechtbindend und daher Vollstreckbar oder?

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 19. März 2009 21:46

Todesurteile duerfen nicht vollstreckt werden. Aber andere Dinge schon. Auf Mahnbescheide folgen Vollstreckungsbescheide und dann kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt! Es geht hierbei nicht um Leben und Tod! :)


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