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VOLLRENTE MIT 65? Ist das Gesetz noch gültig? Muß AG dann noch RV-Beiträge zahlen?

gefragt von klaumi am 28.10.2009 um 16:08 Uhr

Hallo GF Freunde, habe da ein kleines Problem, wobei Ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt. ZUR SITUATION: Ein Bekannter von mir hatte diesen Monat seinen 65. Geburtstag. Nebenbei jobbt er noch und trägt Stadtteilsanzeiger und Prospekte aus, um seine Rente etwas aufzubessern, weil er zur Zeit Vorruhestandgeld als Rente kassiert. Nun zur Frage: Muß der AG weiterhin für ihn Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, obwohl er doch bereits seine Vollrente bekommen müsste? Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar!! Beste grüsse und DANKE- Klaumi-

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Rente x 1.551 Vorruhestand x 9 AG-Anteil x 1

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anonym
beantwortet von Atheist2009 am 28. Oktober 2009 16:12
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Hilfreichste Antwort

Die Altersrente sollte er schnellsten bei der Deutschen Rentenanstalt beantragen, die kommt nicht alleine vorbei, auch wenn er 65 Jahre ist.

Kommentar von Lissa am 29. Oktober 2009 13:06

Wieso wird eine Antwort mit dem Stern bewertet, wenn sie noch nicht einmal die Frage beantwortet?


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anonym
beantwortet von Lissa am 29. Oktober 2009 13:05
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Wenn er jünger als 65 ist, darf er neben einer Altersrente nur bis zu 400 Euro verdienen.

Dieser Minijob ist versicherungsfrei und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag.

Nach Beginn der Regelaltersrente (65 + x (je nach Jahrgang)) ist er versicherungsfrei, das heißt, dass er selbst keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen muss.

Der Arbeitgeber muss aber weiterhin Arbeitgeberbeiträge zahlen.

Sonst würden Arbeitgeber nur noch Leute einstellen, die älter als 65+x sind ;-)

Altersrente wird nur auf Antrag gezahlt.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 28. Oktober 2009 16:10
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Wenn einer Rente bekommt, heißt das nicht, daß von anderen Einkünften keine Sozialbeiträge mehr abgeführt werden müssen.

Kommentar von Lissa am 29. Oktober 2009 13:02

Das stimmt so nicht.

Wer mehr als 400 Euro verdient, muss Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darauf bezahlen.


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