Frage von Sternchen337 01.09.2007

Vollnarkose beim Zahnarzt

  • Antwort von Knowledge 01.09.2007
    14 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sternchen, unter uns (liest ja keiner...ggg): Manchmal kann man den Zahnarzt überreden, dir eine recht umfassende Narkose zu geben. Er muss es vor der Krankenkasse medizinisch rechtfertigen, damit sie zahlt. Aber wenn du deine "lebensbedrohlichen" Ängste eindringlich schilderst...

  • Antwort von ETEAM 01.09.2007
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Für die Narkose kannst du in etwa zwischen 1000 und 1500 € einplanen! Suche dir doch lieber einen guten Zahnarzt der Laserbehandlungen durchführt! Denn bedenke, das eine Vollnarkose immer Risiken mit sich birgt...Wünsche dir ganz viel Mut!!!!

  • Antwort von Bergfeuer 02.09.2007
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    keine. Wenn der ZA das gut begründet zahlt die GKV die Vollnarkose. Kein Problem und selbst erlebt.

  • Antwort von DesireeDiehm 01.09.2007
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Als ich die Weisheitszähne entfernt bekommen habe, wurde das auch unter Vollnarkose gemacht! Diese wurde von der Krankenkasse gezahlt!

  • Antwort von drnabi 16.01.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    im Allgemeinen sollte jeder Eingriff durch eine sog. medizinische Indikation gerechtfertigt sein. Das gilt sowohl für eine Behandlung unter Lokalbetäubung (LA), als auch unter einer Vollnarkose, auch Intubationsnarkose (ITN) genannt.

    Bis Ende Mai 2009 konnten die gesetzlich versicherten Patienten zwischen einer Behandlung in LA oder unter ITN „wählen“. Die GKV sprechen von einer sog. „Wunschnarkose“. Ein sehr gutes Beispiel ist/war dafür die Entfernung von Weisheitszähnen.

    Seit Juli 2009 ist das nicht mehr möglich. Die GKV übernehmen nur in Ausnahmefällen eine zahnärztliche Behandlung unter ITN.

    Zu den Ausnahmen gehören:

    • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten

    • Patienten, die wegen geistiger Behinderung oder schwerer Bewegungsstörung eine Vollnarkose brauchen

    • Patienten, bei denen örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden können

    • Patienten, bei denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

    • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen – Zahnbehandlungsphobie – zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können. (Attest eines Facharztes für Psychiatrie erforderlich!)

    Bis auf das Alter sind alle anderen Punkte durch einen entsp. Facharzt nachweispflichtig. So muss bei Zahnbehandlungsphobie-Patienten zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie sich in einer psycho-therapeutischen Behandlung befinden.

    Darüber hinaus unterliegt die Honorierung der Anästhesisten – u.a. – einer Budgetierung und einer Pauschalisierung, was eine gute und individuelle Behandlung erschwert.

    Weitere Information zu einer Narkose beim Zahnarzt sind hier zu finden:

    http://www.zahnarzt-angst.eu/Zahnbehandlungsphobie-Behandlungsmethoden-Vollnarko...

    Alles Gute und viel Erfolg bei der Behandlung Dr. Zemarak Nabi

  • Antwort von Lilli63 01.09.2007
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    bin mir nicht sicher, ob die kk das wirklich bezahlt. auch wenn man "angstpatient" ist, ist es nicht mehr so einfach. von mir wollte der kieferchirurg letztens 500 € haben, als er meinen kiefer aufgebaut hat. habe mir lieber ein paar schöne dinge von dem geld gekauft und eine gute stunde die zähne zusammen gebissen ;-/

  • Antwort von helferin21 26.09.2007
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hei du. bin helferin und kann dir somit sagen, dass du wenn du ein attest willst, nicht so leicht rankommen wirst. du musst ein attest vom Psychologen oder einem spezialisten ausstellen lassen und die kasse muss das erst übernehmen. eine Narkose kann bis ca. 200 - 300 € kosten. wenn aber nicht allzu viel bei dir zu machen ist, dann lass dir das in örtlicher betäubung machen. ist besser für deinen körper. liebe grüße ^^

  • Antwort von kiramarie 01.09.2007
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meinem Mann mußten vor 3 Jahren alle Zähne im Oberkiefer gezogen werden.Er konnte wählen zwishcen örtlicher Betäubung u.Vollnarkose.Er hat sich für Vollnarkose entschieden u. mußte die nicht extra bezahlen.

  • Antwort von Tanti32 19.09.2012

    Hallo..ich habe morgen den 1 Termin seit 8 Jahren beim Zahnarzt. Meine Krankenkasse übernimmt die Vollnarkose wenn der Doc attestiert, dass ich Zahnarztangst hab. Da meine Kasse auch 100% der Behandlung inkl. Zahnersatz bezahlt weiß ich nun nicht in wie weit die Kostenübernshme der Narkose auch vom Einkommen abhängig ist.

  • Antwort von liyah0508 11.03.2012

    hallo, nächsten mittwoch steht mir meine zahn-OP bevor... alle 4 weisheitszähne werden raus operiert. betrag den ich bezahlen muss für die vollnakose: 215€. dazu kann ich noch für rechts und links eine homöopathische spritze gegen die schwellungen und schmerzen bekommen (beträgt jeweils 13€) welche ich natürlich auch noch dazu nehme. darauf kommts mir dann auch nich mehr an! :(( allen anderen auch viel glück!!

  • Antwort von Onlineschnucki 14.11.2010

    Wenn ein Neurologe bestätigt, dass Sie eine Vollnarkose für Ihre Zahnbehandlung brauchen, dann bekommen Sie dies wahrscheinlich auch von der Kasse bezahlt. Wie wäre es denn mit einer Zahnklinik? Auch die Notwendigkeit eines solchen stationären Aufenthaltes muss höchstwahrscheinlich von einem FA begründet werden.

    Hoffentlich können Sie mit diesen Antworten Etwas anfangen.

    Einen schönen Sonntag und eine gute neue Woche

    Helga Hornung

  • Antwort von aubacke 17.08.2009

    Ab Juli 2009 ist eine neue Regelung für gesetzlich versicherte Zahnbehandlungsphobie-Patienten in Kraft getreten. Ist eine Behandlung wegen phobischer Zahnarztangst in lokaler Anästhesie nicht möglich, werden die Kosten für die Vollnarkose von der Krankenkasse übernommen. Leider hat diese Regelung für gesetzlich Versicherte einige Haken. Die Phobie sollte von einem Fachmann bestätigt werden, zum Beispiel einem Facharzt für Psychiatrie oder einem Facharzt für psychotherapeutische Medizin. Die konventionelle psychotherapeutische Behandlung sollte nicht ausreichend oder nicht Erfolg versprechend sein. Auch beschränkt sich die Leistungen der Krankenkassen während der Vollnarkose auf die einfachen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Entfernung von kaputten Zähnen ist eine reine Kassenleistung, so dass die Vollnarkose von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. Schon bei der Füllungssanierung in Vollnarkose wird es schwierig, da bei Angstpatienten in der Regel keine einfachen Amalgamfüllungen sinnvoll sind. Wenn solche Zusatzleistung mit dem Patienten vereinbart werden, wird leider die gesamte Vollnarkose eine Privatleistung.

    http://www.aubacke.de/vollnarkose.htm

    Alles Gute

    Alexander Pirk Zahnarzt / Facharzt für psychotherapeutische Medizin

  • Antwort von apirk 26.12.2008

    Hallo,

    leider ist die Bezahlung medizinisch notwendiger Vollnarkosen beim Zahnarzt nach dem Radio-Eriwan-Prinzip geregelt:

    "Im Prinzip schon, aber die Bezahlung durch gesetzlichen Krankenkassen ist so niedrig, das der Anästhesist eigenes Geld mitbringen muß."

    http://aubacke.de/vollnarkosesanierung.htm

    Nur Mut

    Alexander Pirk Zahnarzt / Facharzt für Allgemeinmedizin und psychotherapeutsiche Medizin

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