Ich will meiner Nachbarin einen Vollmacht ausstellen, für die Abholung eines Ausweises, was muss in der Vollmacht drin stehen, damit sie kein Problem bekommt?

Normalerweise bekommt man von der Gemeinde einen schriftlichen Hinweis, dass der Ausweis zur Abholung bereit liegt und als Anlage liegt eigentlich eine Vollmacht dabei. Wenn nicht...Name des Inhabers und des Abholers.....Ich (also du)....bevollmächtige(Name der Nachbarin).....meinen Ausweis abzuholen, Datum...Unterschrift! LG
Auf jeden Fall das Datum und deine Unterschrift, aber den Ausweiss wirst du selber holen müssen, denn du musst ihn ja unterschreiben!
Solaris3 am 3. März 2009 08:36 Nein, das wird heutzutage vorher gemacht, man braucht ihn nur noch abholen, fertig! LG
Am besten eigentlich eine Kopie deines "Ausweises". Doof, wenn Sie den "Ausweis" abholen wird. Eine Vollmacht für deine Nachbarin wird etwas schwerer. Evtl stellen die sich quer. Normalerweise schreibst du dann: Hiermit bevollmächtige ich Frau.. blblla..adresse.. Ausweisnummer.. blabla.. deine Namen..Ausweisnummer... und dann schreibst du für was Sie berechtigt ist.

Hiermit bevollmächtige ich, Fr.Auswanderer wohnhaft in 123 abc, - Fr. sowieso wohnhaft in (irgendwo) meinen Ausweis bei ihnen abzuholen. Bei telefonischen Rückfragen bin ich unter der Nummer Tel.: zu erreichen. Gib ihr einen Orginalausweis - auch wenn er abgelaufen ist mit. Deine Nachbarin sollte ihren Ausweis auch dabei haben. Dann kann es klappen, falls es sich aber nicht um einen Bahnausweis oder sonsigen handelt, sondern um einen Personalausweis must du ihn selbst abholen, da dieser Vorort unterschrieben werden muss.
Ich habe gestern vom Bezirksamt einen Zettel mitbekommen, den ich ausfüllen kann, wenn ein Anderer meinen Ausweis abholt.