Volljährigkeit beginnt am 6. eines Monats-wie lange Unterhalt?

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Soweit ich weiss anteilmässig für die tage bis zum Geburtstag. Danach muss der junge Erwachsene sein unterhalt selbst einfordern. Abwr vorsicht gibt es einen unterhaltstitel dann muss du zum Anwalt und ihn abändern lassen. Falls er nicht mit 18 ausläuft. Lg

fraka007 
Fragesteller
 02.08.2015, 07:47

danke, endlich mal eine Antwort die meiner Frage entsprach. Ja der Titel besteht bist zum 18. Geburtstag. Das dann danach der UH weitergehen kann, sofern das Kind beantragt und die Km auch beteiligt wird, ist mir bekannt.

claudialeitert  02.08.2015, 14:27

dürfte ich mal fragen steht da wenn er mit 18 abläuft ein datum drin oder woran sieht man es?

fraka007 
Fragesteller
 03.08.2015, 12:45
@claudialeitert

Pflicht bis Vollendung des 18. Lebensjahres und auch das Datum von..bis...( bei mir dann der 5.)

Ich habe fast das Gefühl nimand möchte Fraka007 verstehen. Er oder sie hat es doch klar und deutlich formuliert. Also noch einmal. Bis zum 18. Lebensjahr zahlt man an die Kindesmutter - weitere Zahlungen gehen dann direkt an das Kind. Dieses muss das Kind aber auch entsprechend einfordern. Um das Einfordern oder wie lange man noch zur Kasse gebeten wird und in welchem Umfang, darum geht es in der Frage nicht. Die Frage ist wie viel zahlt man im letzten Monat bevor das Kind seine Volljährigkeit erreicht und dieses nicht unbedingt am 30 / 31 des Monats Geburtstag hat. In diesem beschriebenen Fall ist es der 5. Tag im Monat. Also ist die Frage: Zahlt er nun die letzte Zahlung an den Elternteil bei dem das Kind wohnt Anteilig, also Unterhalt geteilt durch 30 multipliziert mit 5 oder den vollen Monat. Man könnte fast meinen hier schwingen gewisse vorurteile mit. Es war nie die Rede davon er oder sie möchte für das Kind finanziell nicht mehr gerade stehen sondern in welcher höhe wird die letzte Zahlung an den anderen Elternteil überwiesen. Würde mich tatsächlich auch einmal interessieren. Gern auch mit nachvollziehbaren (Gesetze / Urteile o.Ä) Antworten. Vielen Dank im Voraus

fraka007 
Fragesteller
 22.09.2018, 07:24

Danke für deine Unterstützung. Nach Nachfrage bei einem Telefon-Anwalt musste ich tatsächlich nur anteilig bis zu dem 5. Tag bezahlen. 5 Monate später erst hat Junior selbst Unterhalt gefordert. Nach dem Durchgehen aller Unterlagen und seines Werteganges ( Er hatte Abitur nicht geschafft und hat das BfJ gemacht) hatte er keinen weiteren Anspruch auf UNterhalt. LG

Der Unterhalt ist letztmalig für den Monat, in dem das Kind volljährig wird, in voller Höhe an den anderen Elternteil zu zahlen.

Hat das dann volljährige Kind weitere Unterhaltsansprüche (geht noch zur Schule oder befindet sich in erster Ausbildung und verdient selbst nicht ausreichend...), so muss es diesen Anspruch erst selbst bei den Eltern geltend machen - beide Elternteile wären dann barunterhaltspflichtig, anteilig je nach Einkommenshöhe.

fraka007 
Fragesteller
 03.08.2015, 12:43

Hallo und danke..ich habe jetzt in einem rechtsforum erfahren, das es NICHT so ist. Sondern der Untewrhalt anteilig bis zum Geburtstag berechnet wird.

Ich bezweifle stark, dass deine Pflicht zum Kindesunterhalt endet. Wenn dein Kind sich noch in der Ausbildung befindet, zahlst du fleißig weiter!!

fraka007 
Fragesteller
 01.08.2015, 17:42

Ich weiß: da warte ich ab , weil das Kind selbst den Antrag stellen muss und dann ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig und meine Zahlung wird sich verändern. Doch das war nicht meine Frage. Ich wollte wissen, ob ich die 1. Pflicht , die laut Titel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu Zahlen ist , für den letzten Monat-also für die 5 Tage nur anteilig bezahlt werden muss,

hierzulande65  01.08.2015, 17:44
@fraka007

Nein, da ist es wie mit dem Kindergeld. Das gilt immer für den vollen Monat. Also musst du den vollen Monat zahlen, in dem das Kind 18 wird.

fraka007 
Fragesteller
 01.08.2015, 18:32
@hierzulande65

also ich habe mich nun doch mal noch in anderen Foren schlau gemacht und da ist es NICHT so , das ich den vollen Monat zahlen muss. ich zahle bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an die Mutter und danach an das Kind-wenn es den Antrag gestellt und und es neu berechnet wurde. So ist das Gesetz. Wenn mein Kind Geld möchte bekommt es dieses. Dennoch wird die Zahlung an die Mutter eingestellt.

Wenn das Kind noch in der Ausbildung ist, endet die Unterhaltspflicht erst mit Beendigung der Ausbildung.

fraka007 
Fragesteller
 01.08.2015, 19:45

Nein, ..meine endet mit der Volljähigekit. und so geht es allen Vätern, denn dann wird neu berechnet und man hat nur die Pflicht zu zahlen, wenn dann das Kind dies beantragt. Aber erst mal gilt der Titel nur bis zum Ende der Minderjährigkeit.

Und das war auch nicht meine Frage.