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Volljährige möchte mit Freund zusammen leben, verlangt 600€ Unterhalt

gefragt von tubila am 24.11.2008 um 10:29 Uhr

Unsere 19jährige Tochter möchte jetzt ein Jahr vor ihrem Abi, zu ihrem Freund ziehen. Sie muss dadurch wahrscheinlich ein Jahr wiederholen. Auf unsere Frage wer das alles bezahlt, erklärt sie uns sie braucht ja nur 600€ im Monat. Sie bekommt seit sie volljährig ist , ihr Kindergeld von uns.


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anonym
beantwortet von Michael1967 am 24. November 2008 10:30
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Müsst Ihr nur zahlen, wenn Ihr wollt. Allerdings solltet Ihr das nicht wollen, schon wegen der Schule nicht.


MissesJones
beantwortet von MissesJones am 24. November 2008 10:34
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Dann sollte sie mit dem Kindergeld auskommen müssen. Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr sie unterstüzt hat sie nicht. Allenfalls müßte sie sich einen Job suchen.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 10:51

Sie hat einen rechtlichen Anspruch! Leider. Das wissen die Kidis auch

Kommentar von 7880504f08a3dfcbb203b3cde8fd41e5smallMissesJones am 24. November 2008 11:03

So, dass wusste ich auch nicht ?!Aber eine Höchstgrenze gibt es doch sicherlich für "Beihilfe" seitens Ihrer Eltern, 600 Euro erscheinen mir viel.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 11:07

Ja die gibt es .. es ist die Düsseldorfer Tabelle...(zum orientieren)


wj2000
beantwortet von wj2000 am 24. November 2008 10:30
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Sie ist ja gar nicht überheblich!


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. November 2008 10:33
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wenn sie ausziehen will, kann sie dies machen, muß dann aber für sich selbst aufkommen. Sie kann auch ihren Freund fragen ob der sie sponsert

Kommentar von Mietnormade am 24. November 2008 10:40

Und durch welchen Umstand verliert die Tochter Ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern? Die zieht nur aus die heiratet den Freund nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. November 2008 10:43

Unterhaltsanspruch hat sie natürlich, aber das heißt nicht daß sie dies in Form von Geld erhalten muß. Es kann auch in Form von Unterkunft und Verpflegung erfolgen. Nur wenn es die Umstände wie z.B ein Auswärtsstudium erfodern, muß dies auch finanziert werden

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 10:45

Ab 25j sicher oder sie ist nicht in der Ausbildung oder Schülerin.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 24. November 2008 10:33
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Leider bist du Unterhaltspflichtig, soweit es in deinem finanziellen ermessen liegt. Die erste Ausbildung müssen Eltern finanzieren.


Kommentar von canbycan am 24. November 2008 10:40

Es stimmt, es besteht Unterhaltspflicht, aber keineswegs die Pflicht, besonders tolle Ideen wie "mit dem Freund zusammenziehen" zu finanzieren. Töchterchen sollte zu Hause bleiben und der Unterhalt ist gesichert.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 10:44

Sobald sie einen Antrag beim Amt stellt, z.B. Wohngeld oder sonsiges .. steht im Antrag Schülerin .. und sofort "dürfen" die Eltern löhnen.. ist leider so :-/ kenn das - allerdings 600€ bekommt sie nicht, und das Kindergeld wird z. Teil angerechnet.


anonym
beantwortet von TimRobot am 24. November 2008 10:33
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Es gibt Menschen in D die bekommen noch nicht mal für einen Job soviel! Hat sie denn von euch auch gelernt wie man auf etwas verzichtet???


maiki01
beantwortet von maiki01 am 24. November 2008 10:33
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ist doch immer wieder schön zu lesen, dass es noch bescheidene Kinder gibt

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 10:39

Stimmt - das lernen sie leider in der Schule, hab die "Erfahrung auch machen dürfen :-/


mexxima
beantwortet von mexxima am 24. November 2008 10:33
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Die Summe richtet sich nach dem Einkommen und der daraus resultierenden Zumutbarkeit.


Babsi1985
beantwortet von Babsi1985 am 24. November 2008 10:34
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Ja wenn sie mit dem Kindergeld auskommt, was ich nicht glaube, dann soll sie das machen, aber besser ihr erlaubt es ihr nicht, immerhin habt ihr irgendwie noch das Recht, bis sie mit der Schule fertig ist, mit zu bestimmen. Das kann ja noch ein Jahr warten, wenn sie dann mal arbeitet, kann sie ja immer noch ausziehen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. November 2008 10:35
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670 Euro ist angemessen. Was macht den der Freund? Wenn der zufällig Anwalt ist könnt Ihr den doch beauftragen bleibt das Geld in der Familie.


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 24. November 2008 10:36
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ob das jetzt wirklich die beste lösung ist, die vor dem abi ausziehen zu lassen, sei dahingestellt. ihr das kindergeld zu geben, ist nicht nur vernünftig, sondern steht ihr auch zu. und 600€ sind weder übertrieben noch sonst was. immerhin wird sie die hälfte der miete zahlen und auch sonst für ihr leben aufkommen müssen. nur ob diese "zusatzbelastung" während abi-stress so klug ist? vielleicht redet ihr noch einmal darüber. sicher, sie kann gerne ausziehen und machen, was sie möchte. aber erst nach dem bestandenen abitur... ist hart, aber wahrscheinlich zu ihrem besten! viel erfolg!

Kommentar von Simple_avatar1smallfirefox2204 am 24. November 2008 10:41

Muss sie doch nicht, sie hat doch ein zuhause. Wir sind Eltern und keine Kühe die man melkt.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 11:08

Leider scho.. es heist doch kleine Kinder kleine Sorgen .. Große Kidis große Sorgen :-/


anonym
beantwortet von boote am 24. November 2008 10:37
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ihr müßt ihr keinen Unterhalt zahlen, verpflichtet seid ihr nur für Kost und Logis.


wildrose
beantwortet von wildrose am 24. November 2008 10:37
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>>Sie muss dadurch wahrscheinlich ein Jahr wiederholen.<< Ein Schuljahr wiederholt man nicht, weil man umzieht. Klingt nach (ggf. verständlichem) unterschwelligem Groll Deinerseits. Vielleicht solltet Ihr mal das Gespräch in einer Beratungsstelle suchen, damit ein paar Sachen ausgesprochen werden können, die zur Zeit unter dem Teppich arbeiten... so ein Gespräch auf neutraler Ebene kann auch festgefahrenen Fronten lockern und Ihr findet evtl. einen für beide Seiten akzeptablen Weg ...


Anissa
beantwortet von Anissa am 24. November 2008 10:38
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OUschi11 geb ich recht.. allerdings kann man es Ihr auch ein wenig schwer machen.. verlange von Ihr heden Monat eine detailierte "Rechnung" eine exakte Aufstellung. dazu zählt auch die Anteile an Wasser Strom Miete usw... Lebensmittel.. und es geht nicht nur geteilt durch 2 eine Haushaltbuch muss sie dann schon führen wenn sie will das Ihr das alles zahlt.. hat in meiner Verwandschaft duper funktioniert...

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. November 2008 10:49

Leider muss sie nichts auflisten..es gibt da feste Sätze.. orientiert an der Düsseldorfer Tabelle...hat aber auch was positives.. Luxus bekommt sie nicht.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 24. November 2008 10:36
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Dann soll sie sich einen 400,- € Job suchen. Wenn es meine Tochter wäre hätte ich für sie ein klares und absolutes NEIN!



anonym
beantwortet von chmoti88 am 24. November 2008 10:44
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also ich bin damals nicht einfach ohne grund bei meinen eltern ausgezogen und vorallem wenn ich angeblich deswegen ein schuljahr wiederholen müsste das ist eigentlich das was keiner will endlich raus aus dem kasten naja du musst ihr auf jeden fall das kindergeld auszahlen sowie dein einkommenberechnen und wenn du "ein groß verdiener bist" bist du auch verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen


Sternschnupfen
beantwortet von Sternschnupfen am 24. November 2008 10:54
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Ich bin 22 wohne nicht mehr zuhause und bekomme von meinen Eltern 200 Euro... den Rest verdien ich selber. 600 braucht sie im Leben nicht!!


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