Unsere 19jährige Tochter möchte jetzt ein Jahr vor ihrem Abi, zu ihrem Freund ziehen. Sie muss dadurch wahrscheinlich ein Jahr wiederholen. Auf unsere Frage wer das alles bezahlt, erklärt sie uns sie braucht ja nur 600€ im Monat. Sie bekommt seit sie volljährig ist , ihr Kindergeld von uns.
Müsst Ihr nur zahlen, wenn Ihr wollt. Allerdings solltet Ihr das nicht wollen, schon wegen der Schule nicht.

Dann sollte sie mit dem Kindergeld auskommen müssen. Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr sie unterstüzt hat sie nicht. Allenfalls müßte sie sich einen Job suchen.
coyotincaos am 24. November 2008 10:51 Sie hat einen rechtlichen Anspruch! Leider. Das wissen die Kidis auch
MissesJones am 24. November 2008 11:03 So, dass wusste ich auch nicht ?!Aber eine Höchstgrenze gibt es doch sicherlich für "Beihilfe" seitens Ihrer Eltern, 600 Euro erscheinen mir viel.
coyotincaos am 24. November 2008 11:07 Ja die gibt es .. es ist die Düsseldorfer Tabelle...(zum orientieren)
wenn sie ausziehen will, kann sie dies machen, muß dann aber für sich selbst aufkommen. Sie kann auch ihren Freund fragen ob der sie sponsert
Und durch welchen Umstand verliert die Tochter Ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern? Die zieht nur aus die heiratet den Freund nicht.
Unterhaltsanspruch hat sie natürlich, aber das heißt nicht daß sie dies in Form von Geld erhalten muß. Es kann auch in Form von Unterkunft und Verpflegung erfolgen. Nur wenn es die Umstände wie z.B ein Auswärtsstudium erfodern, muß dies auch finanziert werden
coyotincaos am 24. November 2008 10:45 Ab 25j sicher oder sie ist nicht in der Ausbildung oder Schülerin.

Leider bist du Unterhaltspflichtig, soweit es in deinem finanziellen ermessen liegt. Die erste Ausbildung müssen Eltern finanzieren.
Es stimmt, es besteht Unterhaltspflicht, aber keineswegs die Pflicht, besonders tolle Ideen wie "mit dem Freund zusammenziehen" zu finanzieren. Töchterchen sollte zu Hause bleiben und der Unterhalt ist gesichert.
coyotincaos am 24. November 2008 10:44 Sobald sie einen Antrag beim Amt stellt, z.B. Wohngeld oder sonsiges .. steht im Antrag Schülerin .. und sofort "dürfen" die Eltern löhnen.. ist leider so :-/ kenn das - allerdings 600€ bekommt sie nicht, und das Kindergeld wird z. Teil angerechnet.
Es gibt Menschen in D die bekommen noch nicht mal für einen Job soviel! Hat sie denn von euch auch gelernt wie man auf etwas verzichtet???

ist doch immer wieder schön zu lesen, dass es noch bescheidene Kinder gibt
coyotincaos am 24. November 2008 10:39 Stimmt - das lernen sie leider in der Schule, hab die "Erfahrung auch machen dürfen :-/

Die Summe richtet sich nach dem Einkommen und der daraus resultierenden Zumutbarkeit.

Ja wenn sie mit dem Kindergeld auskommt, was ich nicht glaube, dann soll sie das machen, aber besser ihr erlaubt es ihr nicht, immerhin habt ihr irgendwie noch das Recht, bis sie mit der Schule fertig ist, mit zu bestimmen. Das kann ja noch ein Jahr warten, wenn sie dann mal arbeitet, kann sie ja immer noch ausziehen.
670 Euro ist angemessen. Was macht den der Freund? Wenn der zufällig Anwalt ist könnt Ihr den doch beauftragen bleibt das Geld in der Familie.

ob das jetzt wirklich die beste lösung ist, die vor dem abi ausziehen zu lassen, sei dahingestellt. ihr das kindergeld zu geben, ist nicht nur vernünftig, sondern steht ihr auch zu. und 600€ sind weder übertrieben noch sonst was. immerhin wird sie die hälfte der miete zahlen und auch sonst für ihr leben aufkommen müssen. nur ob diese "zusatzbelastung" während abi-stress so klug ist? vielleicht redet ihr noch einmal darüber. sicher, sie kann gerne ausziehen und machen, was sie möchte. aber erst nach dem bestandenen abitur... ist hart, aber wahrscheinlich zu ihrem besten! viel erfolg!
Muss sie doch nicht, sie hat doch ein zuhause. Wir sind Eltern und keine Kühe die man melkt.
coyotincaos am 24. November 2008 11:08 Leider scho.. es heist doch kleine Kinder kleine Sorgen .. Große Kidis große Sorgen :-/
ihr müßt ihr keinen Unterhalt zahlen, verpflichtet seid ihr nur für Kost und Logis.
>>Sie muss dadurch wahrscheinlich ein Jahr wiederholen.<< Ein Schuljahr wiederholt man nicht, weil man umzieht. Klingt nach (ggf. verständlichem) unterschwelligem Groll Deinerseits. Vielleicht solltet Ihr mal das Gespräch in einer Beratungsstelle suchen, damit ein paar Sachen ausgesprochen werden können, die zur Zeit unter dem Teppich arbeiten... so ein Gespräch auf neutraler Ebene kann auch festgefahrenen Fronten lockern und Ihr findet evtl. einen für beide Seiten akzeptablen Weg ...
OUschi11 geb ich recht.. allerdings kann man es Ihr auch ein wenig schwer machen.. verlange von Ihr heden Monat eine detailierte "Rechnung" eine exakte Aufstellung. dazu zählt auch die Anteile an Wasser Strom Miete usw... Lebensmittel.. und es geht nicht nur geteilt durch 2 eine Haushaltbuch muss sie dann schon führen wenn sie will das Ihr das alles zahlt.. hat in meiner Verwandschaft duper funktioniert...
coyotincaos am 24. November 2008 10:49 Leider muss sie nichts auflisten..es gibt da feste Sätze.. orientiert an der Düsseldorfer Tabelle...hat aber auch was positives.. Luxus bekommt sie nicht.
Dann soll sie sich einen 400,- € Job suchen. Wenn es meine Tochter wäre hätte ich für sie ein klares und absolutes NEIN!
also ich bin damals nicht einfach ohne grund bei meinen eltern ausgezogen und vorallem wenn ich angeblich deswegen ein schuljahr wiederholen müsste das ist eigentlich das was keiner will endlich raus aus dem kasten naja du musst ihr auf jeden fall das kindergeld auszahlen sowie dein einkommenberechnen und wenn du "ein groß verdiener bist" bist du auch verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen

Ich bin 22 wohne nicht mehr zuhause und bekomme von meinen Eltern 200 Euro... den Rest verdien ich selber. 600 braucht sie im Leben nicht!!