Hallo, meine Freundin hat dieses Jahre einen VW Polo gekauft und von VW dieses Finanzierungsangebot mit der VVD Versicherung wahrgenommen und somit einen Zins von 1,9 oder 0,9% bekommen für die Finazierung des Auto's... Nun ist ja die Zeit der Versicherungswechsel, meine Frage ist nun, weiß jemand ob man diese VVD KfZ-Versicherung auch innerhalb der Laufzeit der Finanzierung kündigen kann und das Auto woanders versichern kann??? Oder riskiert man da evtl. den Verlust der günstigen 1,9 oder 0,9% der Finanzierung???
Hat sich da schon mal einer Gedanken gemacht oder hat Erfahrung damit???
Ich danke Euch für Eure Hilfe...

Wir haben dasselbe Problem wie Du.
Unsere Finanzierung läuft noch bis September 2010 und bis dahin müssen wir auch noch weiterhin bei der Versicherung versichert bleiben.
Dieser Abschluss mit der 0,9- % bzw. 1,9 %-Finanzierung ist ja nur zustande gekommen, weil Du halt eben diese 4 Jahre bei dieser Versicherung versichert sein musst.

Du hast einen Vertrag geschlossen und musst diesen während der Laufzeit auch einhalten. Schau doch einfach mal in das Zusatzangebot von VW. Dort steht doch alles wichtige drin. Du möchtest einen günstigen Zinssatz, dann musst Du auch die Bedingungen dafür seitens VW akzeptieren. Dich hat ja sicher keiner gezwungen diesen Vertrag so abzuschliessen. Hättest dann halt einen schlechteren Zinssatz gehabt. Das eine was man will, das andere was man dafür muss.
Kann man! Falls VW Druck macht, Kopplungsgeschäfte sind verboten. Sofort den Ombudsmann einschalten, wenn es Schwierigkeiten gibt.
Pedi389 am 5. November 2009 15:11 Aber dann würde das ja jeder machen, der diesen Vertrag abgeschlossen hat. Denn diese Versicherung bei der VVD ist wirklich nicht gerade die günstigste :-(
Und steht das eigentlich irgendwo im Kleingedruckten, dass die Finanzierung an die Versicherung gekoppelt ist??? Und was soll ein Ombudsmann man sein??? Meint ihr nen Rechtsanwalt???
Klar darfst du wechseln. Die dürfen dir nicht vorschreiben wo du versichert sein musst/darfst. Allerhöchstens den Versicherungsumfang (Vollkasko etc) dürfen sie dir vorschreiben solange die Finanzierung läuft. Du kannst kostenlos online auf http://www.freier-berater.com/PHP/kfz.html vergleichen
Das wechseln will ich ja auch gar nicht in Frage stellen, nur welche damit verbundenen Änderungen dann hinsichtlich der Finanzierung anstehen, das ist mir noch nicht ganz klar. Ich werde heute aber mal bei VW vorbeifahren und nachfragen...
Also war heut mal beim freundlichen VW Händler und man kann die Versicherung wechseln, würde dann aber von den günstigen 0,9% bei der Finanzierung auf 4,9% hochgestuft... In meinem Falle, lohnt sich das dann leider über 4 Jahre gesehen nicht...
Die Versicherung wird beim Kauf eines Neuwagens immer angeboten. Die hat aber nichts mit dem Kauf zu tun. Finanzierung und Versicherung sind unabhängig. Natürlich darf man wechseln. Es wird nur gerne damit geworben, das man in den vier Jahren eine GAP-Versicherung hat. Das heißt, wird im Falle eines Totalschadens der Wert des Wagens (durch eine Gutachter) niedriger angesetzt als die Restschuld bei der Finanzierung dann zahlt die Versicherung die Differenz. Das aber kann man anders lösen.
nein das ist ungesetzlich da es ein kopelgeschäft darstellt. wenn sie dum tun musst du nur auf die bafin verweisen. lg malli
@malli, das ist kein Koppelgeschäft