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Volkswagen Versicheurng mit Finanzierung - Versicherungswechsel innhalb möglich???

gefragt von ElmTunes am 05.11.2009 um 15:02 Uhr

Hallo, meine Freundin hat dieses Jahre einen VW Polo gekauft und von VW dieses Finanzierungsangebot mit der VVD Versicherung wahrgenommen und somit einen Zins von 1,9 oder 0,9% bekommen für die Finazierung des Auto's... Nun ist ja die Zeit der Versicherungswechsel, meine Frage ist nun, weiß jemand ob man diese VVD KfZ-Versicherung auch innerhalb der Laufzeit der Finanzierung kündigen kann und das Auto woanders versichern kann??? Oder riskiert man da evtl. den Verlust der günstigen 1,9 oder 0,9% der Finanzierung???

Hat sich da schon mal einer Gedanken gemacht oder hat Erfahrung damit???

Ich danke Euch für Eure Hilfe...


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Pedi389
beantwortet von Pedi389 am 5. November 2009 15:09
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Wir haben dasselbe Problem wie Du.

Unsere Finanzierung läuft noch bis September 2010 und bis dahin müssen wir auch noch weiterhin bei der Versicherung versichert bleiben.

Dieser Abschluss mit der 0,9- % bzw. 1,9 %-Finanzierung ist ja nur zustande gekommen, weil Du halt eben diese 4 Jahre bei dieser Versicherung versichert sein musst.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 6. November 2009 10:45

nein das ist ungesetzlich da es ein kopelgeschäft darstellt. wenn sie dum tun musst du nur auf die bafin verweisen. lg malli

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 6. November 2009 18:57

@malli, das ist kein Koppelgeschäft


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 6. November 2009 19:02
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Du hast einen Vertrag geschlossen und musst diesen während der Laufzeit auch einhalten. Schau doch einfach mal in das Zusatzangebot von VW. Dort steht doch alles wichtige drin. Du möchtest einen günstigen Zinssatz, dann musst Du auch die Bedingungen dafür seitens VW akzeptieren. Dich hat ja sicher keiner gezwungen diesen Vertrag so abzuschliessen. Hättest dann halt einen schlechteren Zinssatz gehabt. Das eine was man will, das andere was man dafür muss.


anonym
beantwortet von Traumpolizei am 5. November 2009 15:06
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Kann man! Falls VW Druck macht, Kopplungsgeschäfte sind verboten. Sofort den Ombudsmann einschalten, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Kommentar von Ebbf45d7ba0ee6db2cdefb5fe751b83esmallPedi389 am 5. November 2009 15:11

Aber dann würde das ja jeder machen, der diesen Vertrag abgeschlossen hat. Denn diese Versicherung bei der VVD ist wirklich nicht gerade die günstigste :-(


anonym
beantwortet von ElmTunes am 5. November 2009 15:54
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Und steht das eigentlich irgendwo im Kleingedruckten, dass die Finanzierung an die Versicherung gekoppelt ist??? Und was soll ein Ombudsmann man sein??? Meint ihr nen Rechtsanwalt???


anonym
beantwortet von manolo123 am 6. November 2009 10:31
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Klar darfst du wechseln. Die dürfen dir nicht vorschreiben wo du versichert sein musst/darfst. Allerhöchstens den Versicherungsumfang (Vollkasko etc) dürfen sie dir vorschreiben solange die Finanzierung läuft. Du kannst kostenlos online auf http://www.freier-berater.com/PHP/kfz.html vergleichen


Kommentar von ElmTunes am 6. November 2009 10:44

Das wechseln will ich ja auch gar nicht in Frage stellen, nur welche damit verbundenen Änderungen dann hinsichtlich der Finanzierung anstehen, das ist mir noch nicht ganz klar. Ich werde heute aber mal bei VW vorbeifahren und nachfragen...


malli
beantwortet von malli am 6. November 2009 10:45
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ja das darfst du! lg malli


anonym
beantwortet von ElmTunes am 6. November 2009 15:34
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Also war heut mal beim freundlichen VW Händler und man kann die Versicherung wechseln, würde dann aber von den günstigen 0,9% bei der Finanzierung auf 4,9% hochgestuft... In meinem Falle, lohnt sich das dann leider über 4 Jahre gesehen nicht...


anonym
beantwortet von Oligius am 12. November 2009 22:52
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Die Versicherung wird beim Kauf eines Neuwagens immer angeboten. Die hat aber nichts mit dem Kauf zu tun. Finanzierung und Versicherung sind unabhängig. Natürlich darf man wechseln. Es wird nur gerne damit geworben, das man in den vier Jahren eine GAP-Versicherung hat. Das heißt, wird im Falle eines Totalschadens der Wert des Wagens (durch eine Gutachter) niedriger angesetzt als die Restschuld bei der Finanzierung dann zahlt die Versicherung die Differenz. Das aber kann man anders lösen.


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