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Völlig betrunken Sekt im Club geklaut - Anzeige?

gefragt von boellchen am 28.11.2008 um 15:28 Uhr

Oh Mann! Gestern war ich mit ein paar Freunden im Club feiern. Einer von uns war mächtig betrunken und wurde irgendwann vom Barmann dabei erwischt, wie er eine Flasche Sekt hinter der Theke vorholte. Der Barmann rief die Securities, die wiederum ein Riesentheater machten, seine Personalien aufnahmen und ihm mit einer Anzeige drohten. Wir haben dass zusammengelegt, die Flasche bezahlt und sind gegangen, allerdings hat mein ausgenüchterter Kumpel jetzt Angst, dass da trotzdem noch was kommt. War jemand schon mal in so einer Situation und kann uns sagen, wie es bei sich gelaufen ist?


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 28. November 2008 15:30
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Denke nicht, hauptsache ihr habt bezahlt. Früher war für das Fremdgehen der Alkohol schuld. Inzwischen auch für Kleptomanie.


anonym
beantwortet von Lucas am 28. November 2008 15:30
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Habe die Jungs denn Personalien aufgenommen? Ansonsten wart ihr ja wahrscheinlich in nem Zustand, wo man euch eh nicht mehr allzu ernst nehmen konnte...


anonym
beantwortet von FrolleinMia am 28. November 2008 15:31
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Oh ja... das kenn ich. einer meiner freunde hat mal im selben zustand eine flasche jägermeister hinter der theke rausegangelt. wir durften zahlen und er hat hausverbot bekommen. eine anzeige kam allerdings nie!


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 28. November 2008 15:32
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Wenn er genug Promille hatte, ist er doch Schuldunfähig oder?


Nubby
beantwortet von Nubby am 28. November 2008 15:34
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Ich denke nicht das die Ihn wirklich Anzeigen, letztendlich habt ihr ja noch bezahlt. Diese Maßnahme hat aber den Effekt das dein Kumpel so schnell nicht wieder so dummes Zeug macht, oder ihr Zukünftig besser auf ihn Aufpasst ^^


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. November 2008 15:35
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ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass es zu einer Anzeige kommt; ihr habt ja zusammengelegt und das Eigentum an der Flasche erworben; wenn es wirklich zu einer Anzeige kommt (weil auch der Versuch strafbar ist), kann es gegen eine Auflage (Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation) straffrei eingestellt werden;

§ 153a StPO:

Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht....


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 5. Dezember 2008 11:43
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Ich glaube nicht, dass es noch zu einer Anzeige kommt. Aber es könnte passieren, dass ihr ein Hausverbot bekommt.

Wenn man keinen Alkohol verträgt, dann soll man ihn einfach weglassen. Und sich dann auf Unzurechnungsfähigkeit zu berufen ist unmöglich. Oder hat euch jemand gezwungen soviel zu trinken? Normal müsste es mit Vorsatz bestraft werden.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 5. Dezember 2008 11:43
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Ich glaube nicht, dass es noch zu einer Anzeige kommt. Aber es könnte passieren, dass ihr ein Hausverbot bekommt.

Wenn man keinen Alkohol verträgt, dann soll man ihn einfach weglassen. Und sich dann auf Unzurechnungsfähigkeit zu berufen ist unmöglich. Oder hat euch jemand gezwungen soviel zu trinken? Normal müsste es mit Vorsatz bestraft werden.


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