monemy am 19.04.2009 um 23:14 Uhr
Habe mir ein Netbook bei Vodafone bestellt und es nach 1 Woche wieder zurückgeschickt, das Ergebnis war, hatte zwei Wochen später eine Mahnung im Briefkasten. Der Kundenservice meinte die Retour sei nicht angekommen und riet mir den Retourschein per Fax zuzuschicken, aber reicht der Retourschein im Falle eines Rechtsstreites aus um zu beweisen, dass ich das Paket zurückgeschickt habe?

auf dem Postbeleg steht eine Identnummer, mit der kann der Rücksendeweg nachverfolgt werden
Wenn du die Sendung als Paket verschickt hast, hast du eine Quittung bekommen und war versichert. Wenn du es nur als Päckchen verschickt hast ist es unversichert, du hast keinen Beleg und Pech gehabt.
Beim Paket kann natürlich zurückverfolgt werden, wer das Paket angenommen hat.
monemy am 19. April 2009 23:18 Ich habe es mit dem mitgelieferten Retouraufkleber zurückgeschickt!
War da nicht auch ein Abschnitt als Quittung für dich dabei?
Geh zur Post und stelle einen Suchauftrag.
monemy am 19. April 2009 23:25 Retouren-Einlieferungsschein mit Identcode, steht auf dem Beleg
Dann kann die Post ganz leicht den Verbleib feststellen. Also Suchauftrag.
bestimmt! ansonsten flüchtest du am besten ins ausland!
monemy am 19. April 2009 23:33 Das Book war mit Vertrag,ich müßte 40,00 im Monat umsonst draufzahlen ,fänd ich nicht sonderlich lustig=(
Die Post ist vepflichtet die Sendung zu verfolgen und nicht du trägst die Verantwortung dafür.
Hallo
vor zwei Tagen ist mir genau das Glieche Passiert, auch Vodafone! Ich hab den Router zurückgeschickt und er ist nicht "angekommen". Ich hab nur einen Einlieferungsschein mit einer Identnummer.
Kann das helfen?
Ich glaube das ist eine Verarschung. Sie verlangen jetzt Geld von mir. Kannst du mir bitte schreiben wie alles vergangen ist?
Danke
David