Vodafone baut Mist / Rechtssprechung
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine Freundin hat vor langem einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen, der wegen einiger Verstöße des Vertragsanbieters storniert wurde.
Nun haben wir Post von einem Inkassounternehmen bekommen, worin steht, dass wir doch langsam mal die Rechnungen bezahlen sollten. Wir haben bei dem Unternehmen angerufen, dort hieß es "Übermitteln sie uns den Nachweis, dass der Vertrag nicht mehr besteht"
Danach haben wir dann bei Vodafone angerufen, die Kundenbetreuerin sagte dann "Ja, sie haben recht, dass kann ja so nicht stimmen, ich werde mal in unserer Fachabteilung anrufen und sie dann zurückrufen" Beim Rückruf sagte sie uns dann "Ja ist alles geklärt, da können sie mir vertrauen" (als ob)
Wir also nochmal beim Inkassounternehmen angerufen, die wussten von nichts. Nochmal bei Vodafone angerufen: "Ja ok ich kläre es, aber ich kann es ihnen nicht schriftlich geben, dass das erledigt ist"
Meine Frage jetzt: Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Vodafone zwingt dem Kunden solche "Erledigungen" schrifltich mitzuteilen? (Wir haben ansonsten ja nichts gegen die in der Hand)
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Da hier die Angelegenheit wohl ganz klar ist, Sie sich mit Vodafone hier in einem nicht geklärten Vertragsverhältnis befinden hat das Inkassounternehmen die Füße ruhig zu halten denn es dürfen nur unbestrittene und rechtlich klare Mandate übernommen werden.
Hier empfehle ich Ihnen dem Inkassounternehmen Mitteilung zu machen, dass die Angelegenheit streitgegenständlich ist und das Mandat sowieso nicht übernommen werden durfte. Weiters untersagen Sie dem Inkassounternehmen die Weitergabe Ihrer Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
Dann am besten die Angelegenheit mit Vodafone nicht telefonisch sondern schriftlich klären. Ruhig etwas forscher an die Sache rangehen denn man muss sich nicht alles gefallen lassen.
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hallo,
inkasso Kosten die entstehen sind nach Rechtssprechungen der OLG nicht erstattungsfähig. Ebenfalls nicht die Mahnkosten und Kontoführungsgebühren. Sie haben zu dem die Möglichkeit bei Gericht eine "Negative Feststellungsklage" zu erheben, dass die Forderung unberechtigt ist. Diese Kosten müssen sie vorab tragen, werden Ihnen jedoch bei Gewinn des Falles von der Gegenseite erstattet.
Da Vodafone nicht reagiert, besteht die Gefahr, dass das Inkassobüro die Forderung nach 4 Wochen an die Schufa meldet und sie unberechtigter weise einen eintrag erhalten.
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Danke schonmal dafür, wir haben auch schon überlegt ob es nicht besser wäre das solangsam an einen Anwalt weoterzugeben, das grenz ja schon an Schikane.
Aber gibts denn einen rechtliche Grundlage (BGB, StGB etc pp) die sagt, dass die Verpflichtet sind alles mögliche zuzusenden?
Bei VF und ähnlichen hilft das Telefonieren nicht viel, sondern schadet auch. Beispiel: nach Kündigung per Einschreiben /Rückschein kommt ein Anruf mit verlockendem Angebot- das sich später als teuer erweist. Vertrag wird gültig vom Anruf bis zur Rechnung- in dieser zeit die grösser ist als die Widerspruchsfrist- = Falle. Also ganz klar formulieren dass kein Vertrag besteht - Widerspruch usw. usw. Klare kante.