Frage von memphys91 13.01.2012

Vodafone baut Mist / Rechtssprechung

  • Hilfreichste Antwort von Inkasso 13.01.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da hier die Angelegenheit wohl ganz klar ist, Sie sich mit Vodafone hier in einem nicht geklärten Vertragsverhältnis befinden hat das Inkassounternehmen die Füße ruhig zu halten denn es dürfen nur unbestrittene und rechtlich klare Mandate übernommen werden.

    Hier empfehle ich Ihnen dem Inkassounternehmen Mitteilung zu machen, dass die Angelegenheit streitgegenständlich ist und das Mandat sowieso nicht übernommen werden durfte. Weiters untersagen Sie dem Inkassounternehmen die Weitergabe Ihrer Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

    Dann am besten die Angelegenheit mit Vodafone nicht telefonisch sondern schriftlich klären. Ruhig etwas forscher an die Sache rangehen denn man muss sich nicht alles gefallen lassen.

  • Antwort von sambagirl 13.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hallo,

    inkasso Kosten die entstehen sind nach Rechtssprechungen der OLG nicht erstattungsfähig. Ebenfalls nicht die Mahnkosten und Kontoführungsgebühren. Sie haben zu dem die Möglichkeit bei Gericht eine "Negative Feststellungsklage" zu erheben, dass die Forderung unberechtigt ist. Diese Kosten müssen sie vorab tragen, werden Ihnen jedoch bei Gewinn des Falles von der Gegenseite erstattet.

    Da Vodafone nicht reagiert, besteht die Gefahr, dass das Inkassobüro die Forderung nach 4 Wochen an die Schufa meldet und sie unberechtigter weise einen eintrag erhalten.

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