kaefer1002 am 08.12.2007 um 11:20 Uhr
..kann ein AG innerhalb der Probezeit (wenn eine 14 tätige Kündigungsfrist vereinbart wurde) einfach jeden Tag kündigen, oder muss er sich zumindest an den 01. oder 15. des Monats halten? Meiner Schwester ist gestern in der Probezeit zum 21.12 gekündigt worden! Geht das? Oder hätte er sie zum 31.12 kündigen müssen???

Lt. §622, Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis immer zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Absatz 3 verkürzt die Frist auf 2 Wochen innerhalb der Probezeit. Jedoch kann es nach Absatz 4 zu Abweichungen durch Tarifvertrag geben. Da kann dann jeder beliebiger Tag gewählt werden.

Wenn im Vertrag nur die vierzehntägige Frist steht und nichts von "zum Monatsende" oder ähnlich, dann geht das schon.
Auch der AG hat sich an den Vertrag zu halten!! Kommt aber auch auf die Schwernis des Kündigungsgrundes an!!!

Prinzipiell kann der AG zu jedem Tag X kündigen mit Einhaltung der 14tägigen Kündigungsfrist. Das wäre die ordentliche Kündigung. Ist im Vertrag vereinbart, dass er nur zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen darf, wird er sich sicher daran halten, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung erforderlich machen.
Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf keiner Begründung.
"Absatz 3 verkürzt die Frist auf 2 Wochen innerhalb der Probezeit."
Richtig. [Krümelkackermodus an]Aber ohne Bezug zu den vorherigen Absätzen. Also sind die 2 Wochen in der Probezeit zu jedem Datum. Wenn sie es nicht sein sollen, dann müsste das extra vereinbart werden.[Krümelkackermodus aus]