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Vierzehntägige Kündigungsfrist in der Probezeit

gefragt von kaefer1002kaefer1002 am 08.12.2007 um 11:20 Uhr

..kann ein AG innerhalb der Probezeit (wenn eine 14 tätige Kündigungsfrist vereinbart wurde) einfach jeden Tag kündigen, oder muss er sich zumindest an den 01. oder 15. des Monats halten? Meiner Schwester ist gestern in der Probezeit zum 21.12 gekündigt worden! Geht das? Oder hätte er sie zum 31.12 kündigen müssen???


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Dezember 2007 11:32
4x
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Lt. §622, Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis immer zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Absatz 3 verkürzt die Frist auf 2 Wochen innerhalb der Probezeit. Jedoch kann es nach Absatz 4 zu Abweichungen durch Tarifvertrag geben. Da kann dann jeder beliebiger Tag gewählt werden.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. Dezember 2007 11:33

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf keiner Begründung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Dezember 2007 01:08

"Absatz 3 verkürzt die Frist auf 2 Wochen innerhalb der Probezeit."

Richtig. [Krümelkackermodus an]Aber ohne Bezug zu den vorherigen Absätzen. Also sind die 2 Wochen in der Probezeit zu jedem Datum. Wenn sie es nicht sein sollen, dann müsste das extra vereinbart werden.[Krümelkackermodus aus]


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. Dezember 2007 14:27
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Wenn im Vertrag nur die vierzehntägige Frist steht und nichts von "zum Monatsende" oder ähnlich, dann geht das schon.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 8. Dezember 2007 11:23
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Auch der AG hat sich an den Vertrag zu halten!! Kommt aber auch auf die Schwernis des Kündigungsgrundes an!!!


Chillischote
beantwortet von Chillischote am 8. Dezember 2007 11:29
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Prinzipiell kann der AG zu jedem Tag X kündigen mit Einhaltung der 14tägigen Kündigungsfrist. Das wäre die ordentliche Kündigung. Ist im Vertrag vereinbart, dass er nur zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen darf, wird er sich sicher daran halten, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung erforderlich machen.


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