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"Viehhändlervertrag" gültig trotz Zwang?

gefragt von AngelflightAngelflight am 13.10.2008 um 17:22 Uhr

Eine alte Viehhändlerregel sagt, ein Geschäft ist dann perfekt, wenn sich die Geschäftspartner drei mal die Hand geben, bzw. in die Hand klatschen. Gilt so ein Vertrag auch, wenn das dritte Händeschütteln, mit mehr oder weniger mit Gewalt, erzwungen wurde?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Oktober 2008 17:26
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Wie geht das denn unter Zwang?

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 13. Oktober 2008 17:27

Einfach die Hand geschnappt und geschüttelt.

Kommentar von ManfredP am 13. Oktober 2008 17:43

§ 1789 Bestellung durch das VormundschaftsgerichtDer Vormund wird von dem Vormundschaftsgericht durch Verpflichtung

Kommentar von ManfredP am 13. Oktober 2008 17:46

Das einzige was ich unter Handschlag herausgefunden habe:

Der Vormund wird von dem Vormundschaftsgericht durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft bestellt. Die Verpflichtung soll mittels Handschlags an Eides statt erfolgen.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 13. Oktober 2008 18:22

Ich fürchte, das trifft nicht zu, aber danke.


anonym
beantwortet von docbde am 13. Oktober 2008 17:30
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Selbst mündlich geschlossene Verträge sind gültig und können eingeklagt werden, wird nur mit dem Beweisen ein wenig schwierig.

Das Handschütteln auf dem Viehmarkt gilt als sogenannter "Handelsbrauch", der auch einen gültigen Vertrag begründen kann. Mein Vater hat so z.B. unser Haus "unter Handwerkern" gekauft. (Notar musste da natürlich trotzdem noch sein wegen Grundbuch)

Allerdings darf man zu einem Vertrag nicht gezwungen werden. Wenn Du also nicht Einschlagen wolltest und dein Handelspartner dir z.B. mit Gewalt droht, dann ist so ein Vertrag nichtig. Stichwort: VertragsFREIHEIT. Du musst wollen! Aber ein zweimaliges Schütteln kann dem Partner signalisieren: Ich schlag auch ein drittes mal ein, sonst hätte ich vorher schon nicht zugestimmt

Wenn Du aber nur einen Grund suchst, aus einem Vertrag raus zu kommen, bedenke bitte, was ein geplatzter Handel für deinen Leumund bedeutet: Wahrscheinlich wird in dem Gewerbe nie mehr jemand ein Geschäft mit dir machen wollen, sobald sich das rumgesprochen hat.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 13. Oktober 2008 17:34

Danke für den Rat.


anonym
beantwortet von ManfredP am 13. Oktober 2008 17:48
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Früher gab's mal ein Begriff der lautete ein Handel nach 'Treu und Glaube'

Bin im Zweifel ob er noch Gültig ist.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 13. Oktober 2008 18:25

Kenne ich auch, aber damit ist eben Handschlag und mündlicher Abschluß gemeint, danke.


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