Angelflight am 13.10.2008 um 17:22 Uhr
Eine alte Viehhändlerregel sagt, ein Geschäft ist dann perfekt, wenn sich die Geschäftspartner drei mal die Hand geben, bzw. in die Hand klatschen. Gilt so ein Vertrag auch, wenn das dritte Händeschütteln, mit mehr oder weniger mit Gewalt, erzwungen wurde?
Selbst mündlich geschlossene Verträge sind gültig und können eingeklagt werden, wird nur mit dem Beweisen ein wenig schwierig.
Das Handschütteln auf dem Viehmarkt gilt als sogenannter "Handelsbrauch", der auch einen gültigen Vertrag begründen kann. Mein Vater hat so z.B. unser Haus "unter Handwerkern" gekauft. (Notar musste da natürlich trotzdem noch sein wegen Grundbuch)
Allerdings darf man zu einem Vertrag nicht gezwungen werden. Wenn Du also nicht Einschlagen wolltest und dein Handelspartner dir z.B. mit Gewalt droht, dann ist so ein Vertrag nichtig. Stichwort: VertragsFREIHEIT. Du musst wollen! Aber ein zweimaliges Schütteln kann dem Partner signalisieren: Ich schlag auch ein drittes mal ein, sonst hätte ich vorher schon nicht zugestimmt
Wenn Du aber nur einen Grund suchst, aus einem Vertrag raus zu kommen, bedenke bitte, was ein geplatzter Handel für deinen Leumund bedeutet: Wahrscheinlich wird in dem Gewerbe nie mehr jemand ein Geschäft mit dir machen wollen, sobald sich das rumgesprochen hat.
Angelflight am 13. Oktober 2008 17:34 Danke für den Rat.
Früher gab's mal ein Begriff der lautete ein Handel nach 'Treu und Glaube'
Bin im Zweifel ob er noch Gültig ist.
Angelflight am 13. Oktober 2008 18:25 Kenne ich auch, aber damit ist eben Handschlag und mündlicher Abschluß gemeint, danke.
Einfach die Hand geschnappt und geschüttelt.
§ 1789 Bestellung durch das VormundschaftsgerichtDer Vormund wird von dem Vormundschaftsgericht durch Verpflichtung
Das einzige was ich unter Handschlag herausgefunden habe:
Der Vormund wird von dem Vormundschaftsgericht durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft bestellt. Die Verpflichtung soll mittels Handschlags an Eides statt erfolgen.
Ich fürchte, das trifft nicht zu, aber danke.