ekkimax am 14.11.2007 um 23:28 Uhr
Ich habe einem Freund, der eine kleine WebSite betreibt erlaubt Musik meinerseits auf seiner WebSite zu benutzen, hatte aber darum gebeten, dass dies nur dann geschehen soll, wenn er einen Hinweis auf den Urheber setzt und auch einen link zu meiner Seite. Nun hat er bloss den Künstlernamen als Quelle textlich angegeben. Nun hat mich etwas geärgert, dass er keinen Link zu meiner Künstler-Seite gesetzt hat. Ich will da jetzt nicht rechtlich gegen vorgehen, sondern werde ihn drauf ansprechen. Trotzdem interessiert mich, wei denn da die Rechtslage ist. Gibt es so etwas wie eine Verpflichtung - sofern vorhanden - auch einen Link zum Urheber zu setzen? Wer weiss Rat? ;)

Nein, es gibt momentan nichts Rechtliches gegen das er verstoßen hätte, da ich mal vermute, dass ihr keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt habt, indem steht, dass er Dein Lied nicht benutzen darf, wenn er Dich nicht verlinkt. Gegen das Urheberrecht hat er definitiv nicht verstoßen. Sei doch einfach stolz, dass er Dein Lied so toll fand, dass er es nutzen wollte und Dein Name steht ja da. Sprich ihn einfach drauf an, dann wird er Deinen Link schon setzen.

Grundsätzlich darf er kein Fremdes Material auf das ein Copyright / Uhrheberrecht besteht auf seiner Seite nutzen.
Wenn Du es Ihm unter Auflagen erlaubst, z.B. einen Link zu setzen, dann muss er die Auflagen erfüllen. So einfach ist die Rechtslage.
ekkimax am 15. November 2007 22:16 Naja, es war eine mündliche Verabredung, ich nehme an dass dann auch Bestand hat? Gut zu wissen!
Danke koira1975, ich bin ja auch froh und stolz, dass er die Musik verwendet hat ;-) Es ist nur so, dass da nun der Künstlername darunter steht, aber die, die mich nicht kennen, dann ja leider auf Grund des Namens auch nicht zu mir finden (falls sie die Musik neugierig gemacht haben sollte). Wie gesagt, ich wollte das nur einmal wissen. Ich werd ihn auf jeden Fall ansprechen/fragen..
Gruss, e
er darf Lieder natürlich nur mit Einverständnis des Urhebers auf die Website stellen. Wenn er das Einverständnis widerruft und er trotzdem dort läßt, macht er sich natürlich strafbar
Er braucht doch keinen Vertrag in dem drin steht, daß er es nicht veröffentlichen darf! Die ist gesetzlich Standard, daß er es ohne Genehmigung nicht darf
@Mismid: Er hatte ja die Genehmigung und er hat ja auch die Quelle genannt.
die Genehmigung war an die bedingung eines Links geknüpft! Da dieser nicht eingebaut ist, hat er dafür keine Genehmigung