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Videoaufnahme von Verstoß gegen Hausordnung ...

gefragt von Tigerjessy am 04.09.2009 um 18:23 Uhr

... gemacht aber ein paar mal ließ es sich nicht vermeiden, dass ein Kind (Gesicht ist nicht klar und deutlich zu erkennen, nur Leute die es kennen wissen wie es heißt) mit drauf ist. Verstoß gegen Datenschutz ist dies ja nicht da es keine Daten sind. Ist es ein anderer Verstoß? Ich weiß wohl so viel, dass "Wer fremde Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung aufnimmt (Foto, Video, etc.) so das diese eindeutig zu identifizieren sind, kann gegen (den Datenschutz bzw.) das Recht am eigenen Bild verstoßen. Jedoch können diese Rechte durch höherangige Rechte abgelöst werden. Wenn ich mir z.B. so Beweismittel für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sichern muss, steht das Recht auf Datenschutz bzw. das Recht am eigenen Bild dahinter zurück." Hausordnungsverstöße, wenn man sie nicht anders beweisen kann, darf man dann auch aufnehmen, oder gibt es Gesetze die genau dies verbieten? Zudem ist bei der Aufnahme offensichtlich, dass nicht insbesondere das Kind gefilmt werden sollte bzw. wurde sondern der Verstoß der sich daneben ereignete.

Wer hat Plan davon?

Man dürfte dann auch keine Fotos auf der Kirmes oder Freizeitpark o.ä. machen da immer mal jemand anderes durch das Bild huscht.

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Datenschutz x 466

jobo22
beantwortet von jobo22 am 4. September 2009 18:27
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Im Detail würde das ein Richter entscheiden, der abwägen kann..

ABER..

Wo ist das Problem. Mit Freeware Videobearbeitungsprogrammen kannst du alles verpixeln, was iwie problematisch wäre..

Und noch was... Willst du das denn veröffentlichen?? Ansonsten ist es doch sowieso kein Problem..

Und es dem Vermieter zu zeigen... ...hm kann ich mir auch nicht vorstellen.

Kommentar von Tigerjessy am 4. September 2009 18:45

Der Vermieter bat darum. Er sagte, dass er Fotos oder ähnliches wolle um etwas in der Hand zu haben. Nicht nur zu mir wurde es gesagt.


anonym
beantwortet von deepunder am 4. September 2009 18:26
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wenn du die photos/ videoaufnahmen für dich persönlcih machst ist das gar kein problem. sobalds öffentlich wird, wird es problematisch. in dem fall, kann man tatsächlich rechtlich gegen dich vorgehen. auf einer kirmes ist das wieder anders...wenn auf dem bild ne gewisse menge an leuten zu sehen ist, so verfällt das recht. muss in meienr ehrenamtlichen arbeit sehr stark drauf aufpassen. von daher damit vertraut. wenn du es ganz genau wissen willst schreib mir ;)


messemann
beantwortet von messemann am 4. September 2009 18:26
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Das ist nicht zu vergleichen Kirmesbilder sind Zufall. Das was du meinst wird mit dem Vorsatz gemacht, und das ist nicht durch das Grundgesetz gedeckt.


Millionaer
beantwortet von Millionaer am 4. September 2009 18:25
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wenn ganz klar davon au zugehen ist das was du Fotografieren möchtest, das Ganze ist also Markttreiben Kirmes usw , und da personen zu sehen sind . Die haben Pech gehabt !


tabeah
beantwortet von tabeah am 4. September 2009 18:25
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es ist eine BildDATEI -also Daten enthalten und ohne Genehmigung der Leute, darfst du gar nichts aufnehmen. Es ist strafbar!!!

Kommentar von Tigerjessy am 4. September 2009 18:27

Da ich mich auch schlau gemacht habe aber keine konkrete Straftat erkennen kann bitte ich mal um den Paragraphen.


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