Video geklaut auf Facebook?

7 Antworten

Für eine Übersetzung kriegt der Übersetzer zumeist (s. Wikipedia - Schöpfungshöhe) ein eigenes Urheberrecht eingeräumt. UrhG § 3 Bearbeitungen:

"Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. (...)"

Bei einem Logo sieht es meist anders aus, da es schlichten Gebrauchs-Grafiken in der Regel an der nötigen Schöpfungshöhe mangelt.

Allerdings kann ein - auch dein - Logo geschützt sein durch das Markengesetz, siehe dort §§ 4 und 14. Deinem Logo mangelt es aber mutmaßlich sowohl an einer Eintragung beim dpma.de als auch an der alternativ nötigen Verkehrsgeltung = Bekanntheit: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Schreib sie an und weise sie darauf hin dass sie deine Berechtigung brauchen, da es sich sonst um Raubkopien handelt

Kann ich die nicht einfach anzeigen?

So weit ich weis gibt es keine "Internet Polizei" mit anderen Worten ich weis nicht an wen du dich wenden musst, wenn du rechtliche Konsequenzen erwartest

Hallo Schiite,

Gerd hat eigentlich alles relevante schon perfekt erklärt, weil hier in den Antworten aber einiges drunter und drüber geht, will ich noch ein paar grundsätzliche Punkte klar stellen:

1. Gerd hat Recht. Nach UrhG §3 erwirbst du an einer Übersetzung als "Bearbeitung" Urheberrechte. Sofern du also wirklich eine Lizenz (=Erlaubnis) des Originalurhebers hast, das Video zu übersetzen, war die Verwendung deines Videos rechtswidrig.

2. Urheberrecht fällt unter das Privatrecht. Urheberrechtsverstöße kann man deswegen nicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen, wie hier einige vorschlagen. Um auf Formal-juristischer Ebene gegen die Verletzung vorzugehen, müsstest du entweder selbst eine Abmahnung erstellen oder einen Anwalt beauftragen. Zum Glück wird das ziemlich sicher nicht nötig sein.

3. Nach Telemediengesetz §10 ist jeder Portalbetreiber dazu verpflichtet rechtswidrige Inhalte von seiner Webpräsenz zu entfernen, sobald er von ihnen Kenntnis erhält. Der für mich einfachste Weg ist also: Du wendest dich an den Facebook-Support und erläuterst ihnen, dass dein Video unrechtmäßig verwendet wurde. Du verlinkst ihnen zusätzlich deinen-Videobeitrag als Beleg, dass du das Video zuerst veröffentlicht hast. Außerdem machst du die Facebook-Leute darauf aufmerksam, dass sie nach §10 Telemediengesetz zur Löschung verpflichtet sind, und sagst, dass du dir rechtliche Schritte vorbehältst.

Das wird dann schon Wunder wirken ;)

Doch, das geht. Melden -> Urheberrechtsverletzung -> Zeug ausfüllen. Facebook sperrt das dann.

Anzeigen geht auch, dafür musst du allerdings zur nächsten Wache gehen und Anzeige erstatten. Diese Fälle kommen jedoch meist nicht zum Prozess

Zur Wache gehen? Anzeige? Der Witz ist gut ^^

Urheberrecht fällt in den Bereich des Zivilrechts. Da haben Polizei und Staatsanwaltschaft nichts mit zu tun ;) Da musst du dir einen Anwalt suchen und entweder eine Abmahnung schicken lassen oder bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

Wenn du das Logo hast patentieren lassen schon, ansonsten nicht. Und ich nehme an, du hast es nicht patentieren lassen.

Wenn ich es jetzt patentiere, kann ich sie dann anzeigen ?

@Schiite

Offensichtlich aber hast du den clip doch auch...ehm, " geborgt " ^^ ? 

Jetzt willst du klagen, weil unter dem von dir " geborgten " clip dein Text steht? 

Puuuh, das könnte nach hinten losgehen wenn gefragt wird wem der clip gehört. 

@user8787

Sagen wir es mal so: Klagen kannst du auf gar keinen Fall.

Und im Nachhinein patentieren bringt auch nichts 😂

Deine Chancen stehen bei 0