Ich liebäugel mit der Anschaffung einer Vespa, allerdings wüsst ich gerne mit welcher Höchstgeschwindigkeit eine solche sein darf, dass ich sie mit eben diesem Führerschein auch nutzen darf. Klasse 1 habe ich nicht.
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Wenn Du vor April 1980 Klasse drei gemacht hattest, dann darfst Du Motorräder - und natürlich auch Roller - fahren bis 125 ccm und maximal 15 PS.
Mit der Geschwindigkeit hat das nichts zu tun.
Das richtet sich nach den ccm des Fahrzeugs und nicht nach der Höchstgeschwindigkeit. Das steht auch in deinem Führerschein. Wenn ich mich recht erinnere, darf man mit der alten Klasse 3 einen 50ccm-Roller fahren.
Questor am 23. September 2007 13:05 125ccm.
Kann auch sein. ;-)
Danke!
Vielen Dank!!!