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verzweifeln an einfacher Rechnung!

gefragt von TrishTrish am 04.08.2009 um 14:42 Uhr

Wir "verzweifeln" grad ein einer simplen Rechnung! :) Also : Mir stehen monatlich 383 € Unterhalt zu. Davon können meine Eltern 164 € Kindergeld verrechnen, müssen dann nur noch die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Meine Mutter gab mir schon 35 € des Kindergeldes. Nach meiner Rechnung erhalte ich noch 129 € Restkindergeld und 219 Unterhalt. WIE IST EUER ERGEBNIS? DANKE!


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merci27
beantwortet von merci27 am 4. August 2009 14:43
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dir stehen noch 184 Euro zu.

Kommentar von 5581ac876c638364ab7d2000d1d0e9a0smallkallisto am 4. August 2009 14:46

Nur, wenn sie das Kindergeld direkt bekommt. Tut sie aber nicht. Es bleiben 348€ offen.

Kommentar von Christian1201 am 4. August 2009 14:53

So hab ich es auch verstanden. dh


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 4. August 2009 14:45
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In deinem Profil steht du wärst Studentin. Du schaffst es nicht, eine Rechnung mit drei Subtraktionen aufzustellen?

Kommentar von TrishTrish am 4. August 2009 14:53

meine rechnung liest du ja bereits in der fragestellung!


anonym
beantwortet von JGoessler am 4. August 2009 14:45
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komm auf das selbe ergebniss


anonym
beantwortet von Christian1201 am 4. August 2009 14:53
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Sehr verwirrend die Frage.

wenn es so ist:

383 - 164 = 219 (Differnz von Eltern zu erhalten)

219 - 35 = 184 € als Ergebnis und Restbetrag siehe auch Antwort merci27

meinst Du das so, dann wärs doch nicht schwehr?

Kommentar von TrishTrish am 4. August 2009 14:59

..und 184€ plus die bereits erhaltenen 35 € sind 219 euro. anspruch besteht ja auf 383 euro!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. August 2009 16:09
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Du kannst beantragen, dass das KG direkt an Dich gezahlt wird:

http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. August 2009 14:47
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Bei 392 Euro Unterhalt ist mein Ergebnis Du bist maximal 5 Jahre. Ansonsten stehen Dir von Deinen Eltern jeweils 392 Euro zu und jeder Elternteil darf 50% des Kindergeldes mindern. Ein weiteres Ergebnis wäre einen Anwalt zu beauftragen.


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