firstguardian am 21.07.2009 um 15:48 Uhr
Mein Autohaus befindet sich mir gegenüber seit Dienstag letzer Woche in Lieferverzug. Der anläßlich der Unterzeichnung des Kaufvertrtages übergebene Scheck ist meinem Konto bereits belastet worden. Was kann ich als Entschädigung pro Tag der verzögerten Auslieferung des Kraftfahrzeugs verlangen? Besteht die Chane ein Ersatzfahrzeug gleicher Güte zu fordern oder sich einen Leihwagen gleicher Klasse zu lasten des Fahrzeughändlers zu mieten und den sich daraus ergebenden Mietvetrag als Schaden einzufordern? Der Wagen ist zum beruflichen Einsatz bestimmt, d.h. ich bin dringend darauf angewiesen. Hat jemand so etwas schon erlebt und kann mir raten?

Ich würde mal genau den Kaufvertrag studieren nicht dass da irgend so eine Klausel wg. Lieferverzug drinsteht. Ansonsten brauchst Du natürlich einen Leihwagen.
mal abgesehen davon,wieso bezahlst du denn dein auto schon wenn dus noch nicht hast?kann ja sein dass irgendwas dran ist etc. und dann stehst du erstmal da.
firstguardian am 21. Juli 2009 15:54 Fahrzeug wurde bereitgestellt und mußte wg. einer leuchtenden Kontrollampe nach Abschluß des Kaufvertrages, Bereitstellung und erfolgter Zahlung in die Werkstatt; da steht es bis jetzt.
Schau mal, ob da was im Kaufvertrag geregelt ist.
Der Verkäufer sollte aber auf jeden Fall kulanterweise ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, wenn das unbedingt gebraucht wird.
firstguardian am 21. Juli 2009 16:18 Das Fahrzeug wird nach Leverkusen in ein "Kompetenzzentrum" von Audi verbracht und dort stellt man mir ein adäquates Ersatzfahrzeug zur Verfügung. - Stand so leider nicht im Kaufvertrag, das Autohaus hat dies inzwischen so geklärt. Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Danke für den Hinweis! Inzwischen hat sich das Audi Kompetenzzentrum in Leverkusen hier gemeldet. Mein Fahrzeug wird dorthin verbracht und ich erhalte im Gegenzug ein Ersatzfahrzeug der gleichen Klasse und hoffentlich besserer Güte.