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Verwilderter Garten...!!!

Frage von Tantal Tantal

Hallo!!! Ich wohne in einer WG. Ein Haus mit Garten. Das Haus ist ziemlich alt und der Garten war von Anfang an verwildert. Das fand ich auch sehr nett. Im Mietvertrag wird man angehalten Gartenarbeit zu tun. Rasenmähen etc ist ja auch ok, allerdings verlangt die Vermieterin nun einen "Rundumschlag" im Garten. Dies würde Tage dauern man müsste meterhohe Bäume und Hecken stutzen.... Kann sie solche Arbeiten überhaupt verlangen? Gruß

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Guppy194 Guppy194

    Der Mieter ist kein Gärtnermeister, soviel steht fest. Doch wer einen Garten hat sollte diesen auch pflegen, sollte dies nicht der Fall sein ist dies jedoch oft im Vertrag die Pflicht zur Gartenarbeit geregelt. Wie weit kann hier der Zwang zur Gartenarbeit gehen? Das hatte das Landgericht Detmold (Aktenzeichen 2 S 180/88) zu klären. Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist eindeutig Sache des Eigentümers.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Richtig! DH.

  • 6
    Antwort von MuskeTier MuskeTier

    Ignorieren - kann sie nicht erzwingen.

    Ab und zu vor Zeugen etwas Rasen mähen etc.

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    Antwort von Tanjaschatz Tanjaschatz

    Ihr müßt im normalen Rahmen die Pflege des Gartens übernehmen.D.h. Rasen mähen,Blumen etc.pflegen und Sträucher,Hecke im Herbst schneiden.Meterhohe Bäume gehören da auf keinen Fall zu.

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    Antwort von henrikesmami henrikesmami

    Gartenpflege, die im Mietvertrag vereinbart ist, obliegt dem Mieter. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter diese auf Kosten des Mieters durchführen lassen... Mal ehrlich, dass wird durch einen Fachbetrieb garantiert nicht günstig. Hierzu zählt auch die Entsorgung des anfallenden Grünmülls. Solltet Ihr Euch gut überlegen, wie weit Ihr gehen wollt.

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    Antwort von gartenfee gartenfee

    oh mann, ich beneide dich wirklich ernsthaft!!!

    so etwas wie deine wg suche ich schon seit einer ewigkeit hier in berlin! da würde ich auch freiwillig all die gartenarbeiten machen. ist mir nämlich keine last, sondern eine lust. keine ahnung, warum. die menschen sind halt verschieden. und ich mag eben gartenarbeit. (solange sie sich halbwegs in grenzen hält. also 5 hektar oder so etwas ind er größenordnung möchte ich vermutlich auch nicht dauerhaft bestellen und versorgen müssen)

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    Antwort von ManfredP ManfredP

    Wenn die Gartennutzung im MV steht seid ihr auch für die Pflege zuständig (Vertragsbestandteil) genau wie Bürgersteig reinigen, Schneefegen usw.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Das mag ja sein, dem sind aber auch Grenzen gesetzt, Mietvertrag hin oder her.

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    Antwort von Igitta Igitta

    Wenn das so im Mietvertrag festgehalten ist, kann sie dies erzwingen!!!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Das stimmt so nicht.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Wo wäre das denn? Ich mach sowas günstig!

    Kommentar von Tantal Tantal

    Habe durchaus meine Pflichten erfüllt. Wir haben (ist WG)richtige Gartenarbeitssessions veranstaltet und meterhohe Grünabfälle verursacht (ich sag ja: sehr verwildert!!!!) Das einzige Kommentar der Vermieterin war : Der Abfall muß aber jetzt auch von euch abtransportiert werden..!!! Was soll man also dazu sagen??? Ich finds einfach unverhältnismäßig...

    Kommentar von Tantal Tantal

    Wollte das irgendwie an ner anderen Stelle schreiben...sorry...;)

    Kommentar von wolle59 wolle59wolle59

    Abtransport macht doch die Stadt, zumindest bei uns hier Ddorf. Im Umweltkalender stehen die Termine

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Wenn Gartenarbeit im Mietvertrag extra erwähnt ist und du unterschrieben hast, solltest du dich auch daran halten. Schließlich hättest du das von Anfang an klären müssen. Aber natürlich nur in normalem Rahmen, Bäume schneiden etc. gehört wohl nicht dazu.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, was [miet]vertraglich vereinbart ist.

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