gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Verwilderter Garten...!!!

gefragt von Tantal am 21.11.2008 um 0:25 Uhr

Hallo!!! Ich wohne in einer WG. Ein Haus mit Garten. Das Haus ist ziemlich alt und der Garten war von Anfang an verwildert. Das fand ich auch sehr nett. Im Mietvertrag wird man angehalten Gartenarbeit zu tun. Rasenmähen etc ist ja auch ok, allerdings verlangt die Vermieterin nun einen "Rundumschlag" im Garten. Dies würde Tage dauern man müsste meterhohe Bäume und Hecken stutzen.... Kann sie solche Arbeiten überhaupt verlangen? Gruß


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34831)
wohnen (7267)
Garten (6957)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. November 2008 00:27
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Mieter ist kein Gärtnermeister, soviel steht fest. Doch wer einen Garten hat sollte diesen auch pflegen, sollte dies nicht der Fall sein ist dies jedoch oft im Vertrag die Pflicht zur Gartenarbeit geregelt. Wie weit kann hier der Zwang zur Gartenarbeit gehen? Das hatte das Landgericht Detmold (Aktenzeichen 2 S 180/88) zu klären. Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist eindeutig Sache des Eigentümers.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 21. November 2008 05:48

Richtig! DH.


MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 21. November 2008 00:33
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ignorieren - kann sie nicht erzwingen.

Ab und zu vor Zeugen etwas Rasen mähen etc.


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 22. November 2008 14:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr müßt im normalen Rahmen die Pflege des Gartens übernehmen.D.h. Rasen mähen,Blumen etc.pflegen und Sträucher,Hecke im Herbst schneiden.Meterhohe Bäume gehören da auf keinen Fall zu.


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. November 2008 00:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an, was [miet]vertraglich vereinbart ist.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 21. November 2008 00:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Gartenarbeit im Mietvertrag extra erwähnt ist und du unterschrieben hast, solltest du dich auch daran halten. Schließlich hättest du das von Anfang an klären müssen. Aber natürlich nur in normalem Rahmen, Bäume schneiden etc. gehört wohl nicht dazu.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 21. November 2008 00:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wo wäre das denn? Ich mach sowas günstig!

Kommentar von Tantal am 21. November 2008 00:40

Habe durchaus meine Pflichten erfüllt. Wir haben (ist WG)richtige Gartenarbeitssessions veranstaltet und meterhohe Grünabfälle verursacht (ich sag ja: sehr verwildert!!!!) Das einzige Kommentar der Vermieterin war : Der Abfall muß aber jetzt auch von euch abtransportiert werden..!!! Was soll man also dazu sagen??? Ich finds einfach unverhältnismäßig...

Kommentar von Tantal am 21. November 2008 00:43

Wollte das irgendwie an ner anderen Stelle schreiben...sorry...;)

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 21. November 2008 00:45

Abtransport macht doch die Stadt, zumindest bei uns hier Ddorf. Im Umweltkalender stehen die Termine


Igitta
beantwortet von Igitta am 21. November 2008 00:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn das so im Mietvertrag festgehalten ist, kann sie dies erzwingen!!!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 21. November 2008 05:45

Das stimmt so nicht.


anonym
beantwortet von ManfredP am 21. November 2008 00:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Gartennutzung im MV steht seid ihr auch für die Pflege zuständig (Vertragsbestandteil) genau wie Bürgersteig reinigen, Schneefegen usw.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 21. November 2008 05:45

Das mag ja sein, dem sind aber auch Grenzen gesetzt, Mietvertrag hin oder her.


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 22. November 2008 21:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

oh mann, ich beneide dich wirklich ernsthaft!!!

so etwas wie deine wg suche ich schon seit einer ewigkeit hier in berlin! da würde ich auch freiwillig all die gartenarbeiten machen. ist mir nämlich keine last, sondern eine lust. keine ahnung, warum. die menschen sind halt verschieden. und ich mag eben gartenarbeit. (solange sie sich halbwegs in grenzen hält. also 5 hektar oder so etwas ind er größenordnung möchte ich vermutlich auch nicht dauerhaft bestellen und versorgen müssen)


anonym
beantwortet von henrikesmami am 23. November 2008 09:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gartenpflege, die im Mietvertrag vereinbart ist, obliegt dem Mieter. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter diese auf Kosten des Mieters durchführen lassen... Mal ehrlich, dass wird durch einen Fachbetrieb garantiert nicht günstig. Hierzu zählt auch die Entsorgung des anfallenden Grünmülls. Solltet Ihr Euch gut überlegen, wie weit Ihr gehen wollt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.