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Verweigerung vom arbeitsamt das ich und meine tochter eine neue grössere wohnung suchen. was tun?

gefragt von daisy88 am 03.09.2009 um 19:05 Uhr

ich wohne mit meiner tochter in eine 2 zimmer wohnung 46 qm. eindeutig zu klein. ich hab arbeitsamt gefragt ob ich umziehen könnte in einer 3 zimmerwohnung damit die kleine ihr eigenes zimmer hat und die meinten solange es kein grund gib auszuziehen kann ich nicht umziehen.. ausser ich zieh um und trage selber die kosten... aber das ist unmöglich... was fuer ein grund soll ich den sagen damit ich umziehen kann??

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arbeitsamt x 1.200 verweigerung x 40 wohnungswechsel x 25

anonym
beantwortet von Roeschen001 am 5. September 2009 07:41
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Es kommt nicht auf die Grösse der Wohnung an, sondern auf die Höhe der Miete. Ist die Miete hnöher als der Regelsatz für 2 Personen, muss man die Differenz selbst tragen. Unmziehen kann man selbstverständlich jederzeit.


wallyherz
beantwortet von wallyherz am 3. September 2009 21:44
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was hat das arbeitsamt damit zu tun, das verstehe ich jetzt nicht, geht man da nicht auf´s rathaus, bekommst du wohngeldbeihilfe, wenn ja dann mach dich da mal schlau,



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