ich wohne mit meiner tochter in eine 2 zimmer wohnung 46 qm. eindeutig zu klein. ich hab arbeitsamt gefragt ob ich umziehen könnte in einer 3 zimmerwohnung damit die kleine ihr eigenes zimmer hat und die meinten solange es kein grund gib auszuziehen kann ich nicht umziehen.. ausser ich zieh um und trage selber die kosten... aber das ist unmöglich... was fuer ein grund soll ich den sagen damit ich umziehen kann??
Es kommt nicht auf die Grösse der Wohnung an, sondern auf die Höhe der Miete. Ist die Miete hnöher als der Regelsatz für 2 Personen, muss man die Differenz selbst tragen. Unmziehen kann man selbstverständlich jederzeit.

was hat das arbeitsamt damit zu tun, das verstehe ich jetzt nicht, geht man da nicht auf´s rathaus, bekommst du wohngeldbeihilfe, wenn ja dann mach dich da mal schlau,