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Verweigerung der Dienstpflichten durch einen Bundeswehroffizier

gefragt von demosthenesdemosthenes am 19.03.2007 um 10:01 Uhr

In der vergangenen Woche weigerte sich ein Offizier der Bundeswehr, der mit logistischen Vorbereitungen des Phantom-Einsatzes in Afghanistan beauftragt war, diese Aufgabe weiter auszuführen.

Es geht mir hier nicht um die Frage, ob der Einsatz sinnvoll ist - persönlich bin ich eindeutig dagegen.

Aber darf ein Offizier einen rechtmässig vom Bundestag beschlossenen Einsatz dadurch torpedieren, dass er in dieser Weise seinen Dienst verweigert?

Ist das nicht schlicht ein illegaler Streik?

Könnte dann nicht mit gleichem Recht etwa ein VW-Mitarbeiter sich aus Gewissensgründen weigern, weiter den benzinfressenden Touareg zu montieren?

Müsste dieser Offizier nicht offiziell "abgemahnt" und müss


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Reply


PatBo
beantwortet von PatBo am 19. März 2007 10:13
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Klasse Frage! Meines Wissens nach darf ich als Berufssoldat aus ethischen Gründen einen Befehl verweigern, oder wenn er gegen Menschenrechte verstößt. Nun ist das hier "nicht" der Fall.(An meinen " erkennt man - hoffentlich - meine Haltung dazu.) Aber mit Deiner Frage stößt Du auf ein grundsätzliches Problem. Warum werde ich Berufssoldat? Habe ich dann meinem Dienstherren Folge zu leisten? Ja, genau wie Beamte im Dienste ihres Arbeitgebers. Aber die kassieren ja auch Trennungsgeld, bei Umzug ihres Amtes u.s.w. Hier werde Vorteile genutzt, ohne die damit verbundenen persönlichen Einschränkungen anzuerkennen. Bei dem Offizier halte ich das schlichtweg für eine Befehlsverweigerung. Entwerder er zieht selbst die Konsequenz und quittiert den Dienst, weil er die heutigen Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren kann, oder er wird entlassen.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 19. März 2007 10:17

So sehe ich das auch,er hat sich schließlich für diesen Beruf entschlossen.Wir haben das gestern auch diskutiert,mein Sohn ist Berufssoldat.

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 19. März 2007 10:21

Ich war, wenn auch unter anderen Voraussetzungen, 6 1/2 Jahre Berufsunteroffizier.


Zwenne
beantwortet von Zwenne am 19. März 2007 10:26
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Als Offizier ist er Beamter auf Zeit bzw. ist er Soldat auf Lebenszeit eben auch Beamter auf Lebenszeit. Als Beamter hat er die ihm zugewiesenen Pflichten zu erfüllen, ergo Befehle, die ihm erteilt werden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Im Normalfall könnte ein Beamter, wenn er einen "Befehl" seines Dienstvorgesetzten nicht für rechtmäßig hält, dieses mit dem nächsthöheren Vorgesetzten erörtern und die Bedenken äußern. Da in diesem Fall der Bundestag den Einsatz gebilligt hat, ist er somit quasi von höchster Stelle abgesegnet. Die einzige Möglichkeit ist meines Erachtens dann nur noch der Gang vor ein Bundesgericht. Fraglich ist aber, ob die eingereichte Klage eine aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Im Moment hat er einen Befehl widerrechtlich verweigert, das kann im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Dienst führen. Konsequenterweise müsste der Offizier seinen Dienst von sich aus quittieren, also den Antrag auf Entlassung stellen.


anonym
beantwortet von Iffcountry am 19. März 2007 10:49
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Erst einmal zwei Richtigstellungen: Einen Befehl kann man nicht verweigern, sondern nur den Gehorsam. Zweitens werden in Afghanistan Tornados und nicht Phantom eingesetzt. Um in diesem Fall den Gehorsam verweigern zu dürfen müßten die Möglichkeiten des § 11 Soldatengesetz zutreffen : § 11 Gehorsam (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren. (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur,wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, macht er sich strafbar. Ich war 35 Jahre Soldat davon 10 Jahr Spieß einer Grundausbildungserinheit wo diese Grundlagen ständig gelehrt wurden.

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 19. März 2007 11:12

Müssen wir uns jetzt über Worte streiten, ob nun Befehl oder Gehorsam. Ich glaube jeder hier weiß was gemeint ist.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 19. März 2007 10:04
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Solange der Offizier der Bundeswehr "nur" einen Befehl verweigert und eben nicht ausführt, ist das schlicht Befehlsverweigerung, die es ja nun mal in den Spielregeln der Bundeswehr gibt. Die Bundeswehr kann dagegen vorgehen.

Er sollte, um seinen Protest gegen den völkerrechtlich illegalen Afghanistan-Krieg zu untermauern, auf jeden Fall jetzt seine Kriegsdienstverweigerung einleiten.

Besser spät als nie.


schurke
beantwortet von schurke am 19. März 2007 10:29
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Ich kenne mich zwar nicht mit Vorschriften aus, aber meiner Meinung nach müßte zumindest abgemahnt werden. Aber wie ich gestern gelesen habe, ist er mit anderen Aufgaben betraut worden. Soviel zu dem Thema "Alle sind Gleich", nur manche sind Gleicher.





Kabark
beantwortet von Kabark am 19. März 2007 10:25
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Bei uns hätte so etwas die sofortige unehrenhafte Entlassung unter Streichung der Rentenanwartschaft zur Folge gehabt. Der Offz hat seinen Job zu machen und nicht Befehle zu verweigern, schon gleich gar nicht die, die nicht gegen die Mernschenrechte verstossen. Wahrscheinlich ist er noch ein Relikt aus der Zeit, als die Bundeswehr nur ihre Uniformen spazieren trug und man sich als BS ziemlich sicher sein konnte, nie in Gefahr zu kommen.

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 19. März 2007 10:30

Wo ist denn "bei uns"? Und ist der Afghanistaneinsatz kein Verstoß gegen Menschenrechte?

Kommentar von 6edbd924b5e0f15cc230019148cd9db6smallZwenne am 19. März 2007 10:38

vermute mal, kabark meint die NVA

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 19. März 2007 10:40

Nein. Die Legion. Aber sorry, das war missverständlich.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 19. März 2007 10:44

@ PatBo: So gesehen ist jeder Krieg ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Es werden doch aber keine Menschenrechte verletzt, nur weil ein paar Tornados Aufklärungsflüge veranstalten....

Kommentar von Bece02c8c849b90df9c28c89236807dfsmallPatBo am 19. März 2007 11:09

Ich denke, die Legion ist sicherlich das Härteste was es gibt. Aber natürlich ist jeder Krieg eine Verletzung der Meschenrechte, und so gesehen auch Aufklärungsflüge, denn sie dienen einem millitärischen Ziel.


thonik
beantwortet von thonik am 8. April 2007 19:54
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Respekt für diesen Mann, der sein für sein Gewissen und die Vernunft Nachteile in Kauf nimmt. Auch Berufssoldaten sollen denken dürfen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 8. April 2007 20:35

Selbstverständlich sollen Berufssoldaten denken und sich notfalls auch weigern dürfen, einen Befehl auszuführen, der gegen das Gesetz verstösst.

Allerdings hat dieser Offizier sich verpflichtet, alle legalen Befehle auszuführen und dafür wird er bezahlt - auch von Dir und mir.

Wenn nach langer Debatte der Bundestag einen Einsatz beschlossen hat, dann gibt es hier kein Raum mehr für eine individuelle Entscheidung, ob ein Soldat diesen ausführen will oder nicht.

Falls ihm der Befehl trotzdem nicht passt, dann muss er eben kündigen und die Bundeswehr verlassen.


anonym
beantwortet von boniche am 19. März 2007 10:50
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Eine extrem komplizierte Angelegenheit, die mich an den "Fall" des Majors Florian Pfaff erinnert. Es ging (in Zusammenhang mit dem Irak-Krieg)ebenfalls um Logistikvorbereitungen. Pfaff wurde nach Befehlsverweigerung zum Hauptmann degradiert, klagte dagegen und bekam im Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Das Urteil ist im ganzen Wortlaut nachzulesen auf der Seite: www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Bundeswehr/pfaff-urteil.html

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 19. März 2007 11:44

Die Urteilsbegründung habe ich jetzt nachgelesen.

Allerdings gab es zu einer Teilnahme am Irakkrieg sicher keinen Beschluss des Bundestages, ganz im Gegenteil hatte der Kanzler jede Teilnahme sogar ausdrücklich abgelehnt - hier durfte der Offizier also nach §11 Soldatengesetz (danke Iffcountry) den Befehl verweigern, musste es vielleicht sogar tun.

Im aktuellen Fall gibt es aber unstreitig einen gültigen Beschluss des Parlaments zu Teilnahme.

Kommentar von boniche am 19. März 2007 13:23

Das stimmt. Allerdings hat die Bundesregierung trotz Schröders Ablehnung schließlich doch Unterstützung zugesagt und gewährt (türkischen Flugraum sichern etc.), sonst hätte Herr Pfaff ja gar keinen Befehl bekommen, den er verweigern konnte. Die Parallelität sehe ich darin, dass in beiden - und auch anderen - Fällen die Verweigerer sich auf die völkerrechtlich zumindest umstrittene Legitimität beider Kriege berufen. Insofern treffen m.E. einige Passagen aus der Urteilsbegründung auch auf den aktuellen Fall zu, insbesondere: "Ein Soldat braucht einen ihm erteilten Befehl jedenfalls dann als unzumutbar nicht zu befolgen, wenn er sich insoweit auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens berufen kann". Dieser Schutz kann, denke ich, auch durch Parlamentsbeschlüsse nicht außer Kraft gesetzt werden.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. März 2007 10:02
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Der letzte Satz wurde leider verstümmelt:

Müsste dieser Offizier nicht offiziell "abgemahnt" und müsste ihm bei weiterer beharrlicher Arbeitsverweigerung nicht gekündigt werden?


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