Ich habe einen Bekannte der vor ca. 4 Jahren sein Führersein nach 18 Monaten durch die MPU zurück bekommen hatte, damals war es wegen Alkohl am Steuer. Nun soll er seinen Führerschein für 1 Monat erneut abgeben dieses mal so wie er sagte wegen zuschnellen fahrens. Hat er eine Möglichkeit es zu um gehen ? Da er meint das er darauf angewiesen ist für die Arbeit und er den nicht abgeben wird. Kann er es auch in eine Geldstrafe umwandeln? Wenn ja wo mit musste er rechnen?
Nein,hat er nicht,....er kanne es nicht umgehen,und auch nicht verweigern...

..es gibt tatsächlich die Umwandlung in eine Geldstrafe. Das kommt darauf an, was er für VOrgeschichten hat und aus welchen Umständen es zur abnahme gekommen ist. Auch spielt eine große Rolle, ob daturch seine Exsitens gefährtet ist. Er soll das einfach mal beantragen, bei der zuständigen Behörde. Zumindestens kann er einen Aufschub erreichen und denn Lappen im Urlaub abgeben.. Dann wird es nicht ganz so schlimm

er kann sich aber den Zeitraum aussuchen und z.B. die Abgabe in seinen Urlaub legen
truckerchen am 23. Juni 2009 10:45 Soweit ich weiß aber nur beim ersten Mal.
aber nur innerhalb einer bestimmten Frist, ich glaub 6Monate
Er muss es abgeben, basta. Und das zu recht!
Genau meine Meinung!

Kann er nicht, aber er kann beantragen, dass dieser Monat mit seinem Urlaub zusammenfällt, so dass ihm keine Schwierigkeiten in der Arbeit entstehen. Muss halt mit seinem AG sprechen und dann bei der Polizei vorsprechen.

Das er den Führerschein braucht, um zur Arbeit zu kommen, wusste er auch, bevor er zu schnell gefahren ist. Er muss ihn abgeben.
Eine Umwandlung in eine Geldstrafe ist nur Möglich, wenn die Person vorher nicht aufgefallen ist. Durch die MPU muss er den Schein leider abgeben.

Wenn er den Führerschein abgeben muss, kann er mit der Behörde nicht handeln. Denen ist ziemlich egal, ob er ihn braucht oder nicht. Das hätte er sich vorher überlegen müssen, bevor er so gerast ist, dass er den Führerschein abgeben muss. Den Zeitraum kann er sich aussuchen und dann eben Urlaub nehmen.

Außer Abgeben geht nix. Ich glaube man kann sich auch den Zeitraum, z.Bsp. Urlaub, nicht mehr aussuchen.

von einer umwandlung in eine geldstrafe habe ich auch mal etwas gehört. kommt auf die persönlichen umstände an.