Verwarnung wegen BStatG verjährt wann?

2 Antworten

Ist das verjährt, wie bei einem Verkehrsdelikt,

Nein, das ist eindeutig nicht verjährt. Die dreimonatige Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (also nur für Verstöße, die auf der Straße passieren können!) ist nur eine seltene Ausnahme von der regelmäßigen Verjährung, die in § 31 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt ist. Danach richtet sich die Verjährung nach dem höchstmöglichen Betrag der angedrohten Geldbuße. Nach § 23 Bundesstatistikgesetz kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das bedeutet, für die Verjährung gilt § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG:

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind

Daher ist der Verstoß nach sieben Monaten noch lang nicht verjährt, deshalb solltest du die Verwarnung schnellstmöglich bezahlen, sonst wird es noch teurer: Wenn du das Verwarnungsgeld verweigerst, wird kurz danach ein Bußgeldbescheid erlassen werden mit den 35 Euro als Geldbuße, dazu kommen aber noch 28,50 Euro Verwaltungsgebühren.

Hab mal fix gegoogelt: Wenn du solch einen Fragebogen bekommst, bist du verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß zu beantworten und zurückzuschicken. Tust du das nicht, wird ein Bußgeld bis zu 5000,- Euro erhoben.

http://www.kba.de/nn_124584/DE/Statistik/info__fragebogen__gueterkraftverkehrsstatistik.html

Wie es jetzt mit Verjährungsfristen aussieht, steht dort am Anfang nichts. Ich bin mir aber sicher, wenn du ein wenig suchst, kannst du Näheres dazu finden.