Frage von chrisss5678 12.09.2012

Verwaltung von fremden Verträgen

  • Hilfreichste Antwort von user1481 12.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo. Verwalten geht auch nicht mit Vollmacht,weil die Verträge mit deiner Nachbarin geschlossen wurden.Telefonische Auskunft kann erteilt werden wenn persönliche Angaben direkt vom Vertragsnehmer (Nachbarin) eingeholt wurden.Das sind beispielsweise solche Angaben wie Geburtsdaten,Geburtsort,Wohnort.Vertragsänderungen sind nur möglich mit Unterschrift des Versicherungsnehmers. Gruß Ralf

  • Antwort von Jorgfried 12.09.2012

    Verwalten ist kein Problem - für Änderungen brauchst du ihre Unterschrift, für telefonische Anfragen ggf. das Passwort oder bestimmte persönliche Angaben, die abgefragt werden.

    Besondere rechtliche Grundlagen gibts da nicht.

  • Antwort von Mismid 12.09.2012

    so einfach geht das nicht! Solange die Person nicht für unmündig erklärt wurde und ein Betreuer bestellt wurde, darf jemand anderem weder Auskunft gegeben werden und schonn gar keine Änderungen vorgenommen werden oder Verträge abgeschlossen werden

  • Antwort von SiViHa72 12.09.2012

    Du wirst eine Vollmacht brauchen, die kann je nach"Partner" unterschiedlich ausshen. teilweise kann man das am Telefon bestellen und kriegt dann das passende Formular zugeschickt.

  • Antwort von Sascher 12.09.2012

    Deine Nachbarin stellt Dir eine Vollmacht dafür aus, die Du denen dann zukommen lässt.

  • Antwort von Ausgezeichneter 12.09.2012

    davon kannste ausgehen.. ohne vollmacht wirste da nicht viel ausrichten können....

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