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Verwalter hat Klage eingereicht - muss ich zahlen?

gefragt von Yellow am 18.10.2007 um 15:00 Uhr

Weil die zwei Eigentümer (wir sind drei) betrügerische Mittel angewand haben, die mit hohen Kosten verbunden sind, werden die Angelegenheiten z. Zt. gerichtlich bearbeitet.

Damit die Sache schnell bearbeitet wird, habe ich das sog. Hausgeld, welches mtl. an den Verwalter zu zahlen ist, von mehreren Monaten, einbehalten.Das hatte ich dem Gericht auch mitgeteilt.

Jetzt erhalte ich vom Amtsgericht die Klage zur Stellungnahme meiner Nichtzahlung.

Sollte ich jetzt doch zahlen oder den Gerichtstermin abwarten? Entstehen mir Kosten bei Nichtzahlung?


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Reply


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 18. Oktober 2007 15:17
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Für solche Fälle gibt es bei den Gerichten die Hinterlegungsstelle. Dort wird das Geld für die Dauer des Verfahrens hinterlegt und verwahrt, gleiches passiert mit den laufenden Einnahmen. Dann brauchst Du auch keine Unannehmlichkeiten zu befürchten.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 18. Oktober 2007 20:46
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Ich nehme mal an, es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungseigentümern, der "Verwalter" ist der WEG-Verwalter und das Amtsgericht das WEG-Gericht? Darauf komme ich nur, weil etwas von "Hausgeld" gesagt wurde.

Das Hausgeld ist auf das Verwaltungskonto auch dann pünktlich einzuzahlen, wenn sich die Eigentümer untereinander streiten. Wer Hausgeld zurückhält, verstößt gegen seine gesetzlichen Pflichten als Wohnungseigentümer. Das Hausgeld hat doch nichts mit dem Betrug der anderen Eigentümer zu tun.

Auf die Klage sollten Sie zahlen und den Einzahlungsbeleg dann dem Gericht verbunden mit einem Klageabweisungsantrag schicken. Wenn Sie nicht zahlen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch höhere (Gerichts-, Anwalts-)Kosten entstehen.


coffey72
beantwortet von coffey72 am 18. Oktober 2007 15:02
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Wovon redest du überhaupt? Eigentümer von was? Firma, Grundstück, Dackel...?

Kommentar von Yellow am 18. Oktober 2007 15:09

Eigentümer einer Eigentumswohnung.




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