Weil die zwei Eigentümer (wir sind drei) betrügerische Mittel angewand haben, die mit hohen Kosten verbunden sind, werden die Angelegenheiten z. Zt. gerichtlich bearbeitet.
Damit die Sache schnell bearbeitet wird, habe ich das sog. Hausgeld, welches mtl. an den Verwalter zu zahlen ist, von mehreren Monaten, einbehalten.Das hatte ich dem Gericht auch mitgeteilt.
Jetzt erhalte ich vom Amtsgericht die Klage zur Stellungnahme meiner Nichtzahlung.
Sollte ich jetzt doch zahlen oder den Gerichtstermin abwarten? Entstehen mir Kosten bei Nichtzahlung?

Für solche Fälle gibt es bei den Gerichten die Hinterlegungsstelle. Dort wird das Geld für die Dauer des Verfahrens hinterlegt und verwahrt, gleiches passiert mit den laufenden Einnahmen. Dann brauchst Du auch keine Unannehmlichkeiten zu befürchten.
Ich nehme mal an, es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungseigentümern, der "Verwalter" ist der WEG-Verwalter und das Amtsgericht das WEG-Gericht? Darauf komme ich nur, weil etwas von "Hausgeld" gesagt wurde.
Das Hausgeld ist auf das Verwaltungskonto auch dann pünktlich einzuzahlen, wenn sich die Eigentümer untereinander streiten. Wer Hausgeld zurückhält, verstößt gegen seine gesetzlichen Pflichten als Wohnungseigentümer. Das Hausgeld hat doch nichts mit dem Betrug der anderen Eigentümer zu tun.
Auf die Klage sollten Sie zahlen und den Einzahlungsbeleg dann dem Gericht verbunden mit einem Klageabweisungsantrag schicken. Wenn Sie nicht zahlen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch höhere (Gerichts-, Anwalts-)Kosten entstehen.