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Veruntreuung?

gefragt von migrowe am 04.12.2008 um 18:47 Uhr

Der Vorstand des Vereins hat ein paar tausend Euro ohne Beleg aus der Kasse genommen, um einem suchtkranken Mitglied zu helfen. Die Ratenzahlung zur Rückführung des Geldes wurde nicht eingehalten. Das Mitglied ist in Privatinsolvenz gegangen. Zum 1.1.09 muß eigentlich die Kasse wieder ausgeglichen sein, weil dann geprüft wird. Der 1. Vorsitzende, der eigentlich nur HELFEN wollte hat nicht genug Geld, um das Loch zu stopfen. Die restlichen Vereinsmitglieder wissen von nichts. Ich soll Anfang 09 in den Vorstand gewählt werden - bin aber wegen der geschilderten Vorgänge ziemlich ratlos, wie ich mich verhalten soll.


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Fotografin
beantwortet von Fotografin am 4. Dezember 2008 18:50
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Wenn Du noch nicht im Vorstand bist, mußt Du noch nichts regeln. Ansonsten wird das auf der Mitgliederversammlung besprochen.

Kommentar von migrowe am 4. Dezember 2008 19:04

Wie gesagt, die Mitglieder wissen von nix...

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 4. Dezember 2008 19:08

Der Vorstand muß das erklären. Welche Aufgabe hast Du jetzt dabei? Bist Du nur informiert, ist er Dein Freund?


radijas
beantwortet von radijas am 4. Dezember 2008 18:50
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Einen Suchtkranken mit Geld helfen, das ist wie Wasser in die Weser gegossen! (Wird er für sich gebraucht haben)

Kommentar von migrowe am 4. Dezember 2008 19:03

Wenn ich dir auch 100% Recht geben kann - hilft mir das nicht aus meiner Ratlosigkeit...

Kommentar von 6f9173badb30ce8b991b72f36023b40csmallradijas am 4. Dezember 2008 19:05

Wenn du nicht weißt was du machen sollst, dann bitte nicht in den Vorstand wählen lassen. Dort wärest du falsch am Platze.


vereinsmeier
beantwortet von vereinsmeier am 29. Januar 2009 20:24
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Leider weiß ich sehr wenig von Eurem Verein, weiß nichts vom Vereinzweck, Mitgliederschaft usw. Ich nehme aber an, dass die Situation, wie sie von Dir geschildert wurde, eher dafür spricht, das die Bekämpfung von Suchtkrankheiten oder die Hilfe für Suchtkranke nicht Eurem Vereinszweck entsprechen. Also hätte niemals Geld für diesen Zweck aus der Vereinskasse genommen werden dürfen. Für dieses Geld haften gemäß die in Eurer Vereinssatzung gemäß § 26 BGB benannten Vorstandsmitglieder (Vertretungsrecht) - also nicht nur der 1. Vorsitzende. Können die beiden Mitglieder das entnommene Geld nicht rückzahlen, braucht Ihr eine Lösung im Verein. Prüft hierzu, ob es einen Vorstandsbeschluss gibt. Dann sollte der Vorstand aus moralischer Pflicht gesamtschuldnerisch haften. Der Vorstand hat mit seiner aus menschlicher Sicht verständlichen, für den Verein aber grobfährlässigen Verhalten dem Vorstand schweren Schaden zugefügt. Sofern dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden war, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ihm diese nun mit der nächsten Prüfung durch das Finanzamt entzogen wird. Damit seid Ihr ersteinmal auch nicht mehr berechtigt, Spendenbescheinigngen auszustellen. Ihr habt nicht nur Ausgaben getätigt, die mit dem Vereinzweck nichts zu tun haben, sondern Ihr habt das Geld auch noch an ein Vereinsmitglied ausgezahlt. Ich denke, Ihr solltet selbst auf das Finanzamt zugehen und gemeinsam Wege aus der Misere finden. Wie gesagt, der Schaden ist mnoch gar nicht übersehbar. Was die Situation bei der Vorstandswahl angeht, so kann nicht die Entlastung des alten Vorstandes ohne weiteres erfolgen. Sonst träte der neue Vorstand automatisch in die persönliche Haftung ein. Der alte Vorstand muss sich verpflichten, dass und wie er für den Schaden in voller Höhe aufkommt und das muss ins Protokoll aufgenommen werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Forderungen des Vereins sich das ohne rechtliche Grundlage durchsetzen läßt. Daher empfehle ich Euch, den Notar aufzusuchen, den Euren Verein bisher immer aufgesucht hat, wenn es um Eintragungen beim Vreinsregister ging. Den fragt Ihr nach einer möglicherweise zu erstellenden notariellen Vereinbarung. Darin unterwerfen sich in der Regel die Schuldner gegenüber den Gläubigern bei Nichteinhaltung der Pflichten (Termine) der sofotrtigen Zwangsvollstreckung. das ist rechtlich durchsetzbar. Natürlich könnt Ihr auch eine privatrechtliche Vereinbarung schließen. da es aber um Geld in beträchtlichem Umfang geht, könnte man dahinter ein Kreditgschäft vermuten, zu dem nur Geldleihinstitute und Banken berechtigt sind. Liegt die notarielle Vereinbarung unterschrieben und vom Notar beglaubigt vor, so kann die Entlastung des alten Vorstands erfolgen. Als letzten Punkt muss di MV prüfen, ob ei Ausschluss- oder Disziplinarverfahren gemäß Eurer Satzung einzuleiten wäre. Hier geht es dann um das persönliche verhalten eines jeden beteiligten Vorstandmitgliedes. Ich finde es echt Klasse von Dir, dass Du nicht sofort daran gedacht hast, keine Verantwortung zu übernehmen. Hilf Deinem Verein, das Schiff wieder flott zu machen. Viel Glück!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 13. Februar 2009 08:09
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Stelle auf die Generalversammlung den Antrag, zu beschliessen, ob der Präsident angezeigt werden soll oder nicht.

Übrigens: Die Revisoren müssten schon lange von sich aus tätig werden. Sie könnten sich sonst strafbar machen.


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