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Vertreter in der GmbH

gefragt von augustkoeniginaugustkoenigin am 18.05.2009 um 10:23 Uhr

Ich arbeite in einer GmbH und bekam nun die Kündigung, unterschrieben von der Sachbearbeiterin im Büro. Meine Frage: Ist die Vertretung in einer GmgH automatisch die per Dienstanweisung bestimmte Person oder benötigt sie dafür eine (notariell beglaubigte) Vollmacht?


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Bit1109
beantwortet von Bit1109 am 18. Mai 2009 10:26
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Hi, hab selber letzte Woche meine Kündigung bekommen. War auch schon direkt beim Anwalt für Arbeitsrecht. Der informierte mich dahingehend, daß Kündigungen IMMER von Geschäftsführer persönlich unterschrieben werden müssen - eine Mitarbeiterin darf das nicht tun, sonst nicht gültig.


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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 18. Mai 2009 10:26
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Sie benötigt eine Vollmacht


anonym
beantwortet von mig112 am 18. Mai 2009 10:29
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Die Kündigung ist unwirksam!


anonym
beantwortet von tergenna am 18. Mai 2009 10:31
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Ist die Kündigung formal rechtmäßig?

Wer hat unterschrieben? Die Kündigung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Im Fall einer GmbH muss z.B. der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer unterschreiben. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, müssen diese alle unterschreiben. Ein Blick ins Handelsregister verschafft Klarheit.
http://cocomore.rtl.de/?action=show&idx=d182cfb3f4a31d45d1a3bad82b65bdfb


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Mai 2009 10:27
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Dies ist keine Kündigung sondern ein Witz:

http://www.123recht.net/article.asp?a=18654&ccheck=1


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