Ich arbeite in einer GmbH und bekam nun die Kündigung, unterschrieben von der Sachbearbeiterin im Büro. Meine Frage: Ist die Vertretung in einer GmgH automatisch die per Dienstanweisung bestimmte Person oder benötigt sie dafür eine (notariell beglaubigte) Vollmacht?
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Hi, hab selber letzte Woche meine Kündigung bekommen. War auch schon direkt beim Anwalt für Arbeitsrecht. Der informierte mich dahingehend, daß Kündigungen IMMER von Geschäftsführer persönlich unterschrieben werden müssen - eine Mitarbeiterin darf das nicht tun, sonst nicht gültig.
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1Antwort von
tergennatergenna
Ist die Kündigung formal rechtmäßig?
Wer hat unterschrieben? Die Kündigung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Im Fall einer GmbH muss z.B. der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer unterschreiben. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, müssen diese alle unterschreiben. Ein Blick ins Handelsregister verschafft Klarheit.
http://cocomore.rtl.de/?action=show&idx=d182cfb3f4a31d45d1a3bad82b65bdfb -
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