baer1 am 15.12.2008 um 17:53 Uhr
Wie würdet ihr reagieren,wenn eine Bekannte e-mails unter eurem richtigen Namen schreibt?Würdet ihr das als Spass ansehen?Kann man da rechtlich etwa gegen unternehmen?

es besteht ein Unterlassungsanspruch völlig unabhängig vom Inhalt der email
§ 12 BGB
Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
...
die Wiederholungsgefahr wird bereits nach dem ersten unbefugten Benutzen vermutet; es würde sogar reichen, wenn Sie email in Deinem Namen aber ohne Inhalt verschickt.

Es kommt darauf an, was da in Deinem Namen verschickt wurde. In Ordnung wäre es auf keinen Fall.
Guppy194 am 15. Dezember 2008 18:04 überdenke Deine Antwort noch einmal: niemand hat das Recht im Namen anderer emails zu versenden; auf den Inhalt kann es nicht ankommen; dein Recht am eigenen Namen wird verletzt; das ist ausschlaggebend; darauf hast Du einen Unterlassungsanspruch
GerdaG am 15. Dezember 2008 18:10 Guppy194, das ändert nichts an meiner Antwort. Bei Folgerungen würde ich das auch strafrechtlich verfolgen lassen. Der Bekannten würde ich auf jeden Fall die Bekanntschaft kündigen.

Das ist kein Spass sondern Verfälschung eines Dokumenten und des Namen.

Ich würde explodieren vor Wut!
Wer sagt denn, daß sie nicht Deinen guten Ruf beschädigt???
Ein Spaß ist das bestimmt nicht.
Und im Ernstfall könnte man wohl tatsächlich rechtliche Schritte einleiten.

ne das ist sicher kein spaß, zumindest nicht für dich...wenn sie irgendwie dein pw gehackt hat und das jetzt ausnutzt, kannst du sicherlich was unternehmen...bring die banditen zur strecke :-P ne fake-mailadresse im namen anderer ist übrigens auch nicht erlaubt, vor allem, wenn sich diese person dann als "du" ausgibt.
baer1 am 15. Dezember 2008 18:00 Ja,macht sie,sie gibt sich als mich aus.
Draschomat am 15. Dezember 2008 18:06 das macht ja sinn o.O sie wird probleme bekommen, weil nachgewiesen werden kann, dass du es z.B. nicht warst, der dieses gekauft oder jenen beleidigt hat...sowas finde ich ne frechheit, du hast selber gar nix gemacht und bekommst durch solche blöden aktionen selber unnötige probleme...

Anzeige bringt nichts, kam heute erst im Fernsehen, Du kannst absolut nichts machen, nur wenn Sie Bilder von Dir verschicken würde hättest Du die Möglichkeit sie anzuzeigen weil Sie damit dein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Das Einzige was Dir bleibt, rede mit Ihr.

Ich würde sie zur Rede stellen. Zur Not bleibt Dir auch noch eine Anzeige gegen sie. Ich würde mir das nicht bieten lassen.

Es kommt auf den Umfang an. Hat sie Dich damit geschädigt? Rufmord/materieller Schaden entstanden?
baer1 am 15. Dezember 2008 17:58 Weiss ich noch nicht,sie findet es einfach lustig...
TheGoodGerman am 15. Dezember 2008 18:02 Dann würde ich mir sofort mal die Adressaten ihrer Mails anschauen und reagieren!!! Das kann sonst ggf. teuer werden.

also da hört der spass auf,richtig zusammen donnern.ob rechtlich was geht,kommt wohl auf den Inhalt an.

Kommt darauf an, ob sie etwas Gesetzwidriges gemacht hat: etwa Kaufverträge abgeschlossen und nicht bezahlt/Beschimpfungen oder Beleidigungen,..
mexxima am 15. Dezember 2008 17:57 Die Beweislast liegt bei dir bzw. bei der verfolgenden Behörde.
Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?Worum ging es denn???

Der email Absender bestätigt doch immer, wer die email versandt hat. Ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen

Anzeige erstatten!
TheGoodGerman am 15. Dezember 2008 17:55 Erstmal langsam....
Ich danke euch allen!L.G.