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Vertrauensbruch

Frage von baer1 baer1

Wie würdet ihr reagieren,wenn eine Bekannte e-mails unter eurem richtigen Namen schreibt?Würdet ihr das als Spass ansehen?Kann man da rechtlich etwa gegen unternehmen?

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Antworten (14)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Guppy194 Guppy194

    es besteht ein Unterlassungsanspruch völlig unabhängig vom Inhalt der email

    § 12 BGB

    Namensrecht

    Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

    ...

    die Wiederholungsgefahr wird bereits nach dem ersten unbefugten Benutzen vermutet; es würde sogar reichen, wenn Sie email in Deinem Namen aber ohne Inhalt verschickt.

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Ich danke euch allen!L.G.

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Es kommt darauf an, was da in Deinem Namen verschickt wurde. In Ordnung wäre es auf keinen Fall.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    überdenke Deine Antwort noch einmal: niemand hat das Recht im Namen anderer emails zu versenden; auf den Inhalt kann es nicht ankommen; dein Recht am eigenen Namen wird verletzt; das ist ausschlaggebend; darauf hast Du einen Unterlassungsanspruch

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Guppy194, das ändert nichts an meiner Antwort. Bei Folgerungen würde ich das auch strafrechtlich verfolgen lassen. Der Bekannten würde ich auf jeden Fall die Bekanntschaft kündigen.

  • 3
    Antwort von kimmo kimmo

    Das ist kein Spass sondern Verfälschung eines Dokumenten und des Namen.

  • 3
    Antwort von Maienblume Maienblume

    Ich würde explodieren vor Wut!

    Wer sagt denn, daß sie nicht Deinen guten Ruf beschädigt???

    Ein Spaß ist das bestimmt nicht.

    Und im Ernstfall könnte man wohl tatsächlich rechtliche Schritte einleiten.

  • 3
    Antwort von Draschomat Draschomat

    ne das ist sicher kein spaß, zumindest nicht für dich...wenn sie irgendwie dein pw gehackt hat und das jetzt ausnutzt, kannst du sicherlich was unternehmen...bring die banditen zur strecke :-P ne fake-mailadresse im namen anderer ist übrigens auch nicht erlaubt, vor allem, wenn sich diese person dann als "du" ausgibt.

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Ja,macht sie,sie gibt sich als mich aus.

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    das macht ja sinn o.O sie wird probleme bekommen, weil nachgewiesen werden kann, dass du es z.B. nicht warst, der dieses gekauft oder jenen beleidigt hat...sowas finde ich ne frechheit, du hast selber gar nix gemacht und bekommst durch solche blöden aktionen selber unnötige probleme...

  • 2
    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Anzeige bringt nichts, kam heute erst im Fernsehen, Du kannst absolut nichts machen, nur wenn Sie Bilder von Dir verschicken würde hättest Du die Möglichkeit sie anzuzeigen weil Sie damit dein Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Das Einzige was Dir bleibt, rede mit Ihr.

  • 2
    Antwort von happy69 happy69

    Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?Worum ging es denn???

  • 2
    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich würde sie zur Rede stellen. Zur Not bleibt Dir auch noch eine Anzeige gegen sie. Ich würde mir das nicht bieten lassen.

  • 2
    Antwort von TheGoodGerman TheGoodGerman

    Es kommt auf den Umfang an. Hat sie Dich damit geschädigt? Rufmord/materieller Schaden entstanden?

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Weiss ich noch nicht,sie findet es einfach lustig...

    Kommentar von TheGoodGerman TheGoodGermanTheGoodGerman

    Dann würde ich mir sofort mal die Adressaten ihrer Mails anschauen und reagieren!!! Das kann sonst ggf. teuer werden.

  • 2
    Antwort von wernilein wernilein

    also da hört der spass auf,richtig zusammen donnern.ob rechtlich was geht,kommt wohl auf den Inhalt an.

  • 2
    Antwort von emjay emjay

    Der email Absender bestätigt doch immer, wer die email versandt hat. Ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen

  • 2
    Antwort von mexxima mexxima

    Kommt darauf an, ob sie etwas Gesetzwidriges gemacht hat: etwa Kaufverträge abgeschlossen und nicht bezahlt/Beschimpfungen oder Beleidigungen,..

    Kommentar von mexxima mexximamexxima

    Die Beweislast liegt bei dir bzw. bei der verfolgenden Behörde.

  • 2
    Antwort von Hasii Hasii

    Ich würde ihr erst gar nicht das Passwort geben!

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Sie hatte nicht das Passwort,sie schreibt einfach mit meinem Namen.

    Kommentar von OSQuest OSQuestOSQuest

    da will jemand was von dir, da muss Absicht hinter sein.

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Denke ich auch!

  • 2
    Antwort von AJWhv AJWhv

    Anzeige erstatten!

    Kommentar von TheGoodGerman TheGoodGermanTheGoodGerman

    Erstmal langsam....

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