gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Vertrauen an Hersteller verlohren nach drittem kaputen Gerät, will mein Geld zurück

gefragt von jemadi am 08.08.2009 um 13:29 Uhr

Habe mir vor drei Jahren einen Festplattenrecorder der Marke "LG" im "Media-Markt" gekaufft, dieser ging bereits nach 7 Monaten kaputt. Daraufhin habe ich mein Geld anstandslos zurück bekommen. Beim zweitem Gerät der gleichen Marke ist es mir ebenso ergangen. Geld zurück. Nun zum driten Gerät der gleichen Marke : Wieder nimmt er keine orginal gekauften DVD´s an und spielt selbstgebrannte von diesem Gerät nur lückenhaft ab. Mir reicht es ! Deshallb möchte ich keine Reparatur sondern ein Gerät einer besseren Marke. Aber diesmal verweigert man mir eine Barauszahlung, obwohl ich von diesem Hersteller nichts mehr wissen will. Anstatt hat man das defekte Gerät eingeschickt mit Aussicht einer Reparatur inhalb von 3-4 Wochen. Nun zu meiner Frage: Ich habe zwar das BGB aber nicht das HGB. Gibt es irgend einen Paragraphen, bei dem der Vertreiber ( in diesem Fall der Medi-Markt ) verpflichtet ist , mir mein Geld wiederzugeben. Schließ habe ich das Vertrauen verlohren.

In Hoffnung, das mir jemand helfen kann verbleibe ich ....Maik

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.329 verbraucherrecht x 52

stefvol
beantwortet von stefvol am 8. August 2009 14:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, nach dem Gesetz hat der Lieferant/händler das Rcht auf Nachbesserung. Wobei mir schleierhaft ist, wieso du dir 3x den gleichen Schund bei diesem Laden andrehen lässt - die werben doch damit ich bin doch net blöd. Da hätte der Verkäufer schon nach dem ersten Defekt vorschlagen können, dass du gegen Aufpreis ein höherwertiges Ding bekommst. Also ich weiss jka net. Bei meinem altbewährten und alteingesessenen Elektrohändler ist mit dergleichen noch nie passiert.... An deiner Stelle würde ich darauf bestehen, dass die ddas verreckte Ding behalten und dir die Kohle wieder geben, wobei es durchaus rechtens ist, wenn die für die Nutzung etwas einbehalten.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.