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Vertragsrecht: Muss bei abgelehnter fristloser Kündigung erneut fristgerecht gekündigt werden?

gefragt von orkristorkrist am 06.07.2009 um 9:20 Uhr

Hallo,

also, folgende Situation: Versicherungsnehmer stirbt, alle bestehenden Versicherungsverträge gehen automatisch auf seine Erben über. Die Erben wollen die Verträge aber nicht beibehalten und kündigen fristlos mit der Begründung das der Versicherungsmehmer verstorben ist. Die fristlose Kündigung wird abgelehnt, die VErträge können nur fristgerecht gekündigt werden. Müssen jetzt die Erben erneut kündigen, oder kann mit Hinweis auf die schon erfolgte Kündigung eine fristgerechet Auflösung der Verträge verlangt werden? Wenn eine neue Kündigung erforderlich ist, kann die 3 monatige Frist nicht mehr eingehalten werden und die Verträge bleiben für weitere 12 Monate bestehen.

Gruß

H. Berndt

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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 6. Juli 2009 09:22
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Hilfreichste Antwort

Es muss neu gekündigt werden! Man sollte sich daher immer mit dem Trick behelfen, "fristlos, hilfsweise fristgerecht zum ......" zu kündigen. Damit hat man beide Fliegen mit einer Klappe geschlagen...


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anonym
beantwortet von haiko am 6. Juli 2009 10:02
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anonym
beantwortet von beerdealer am 6. Juli 2009 09:30
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Ich würde die Verträge auch beitragsfrei setzen, aber das hängt von der Art der Versicherung ab.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 6. Juli 2009 09:29
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Es kommt auch darauf an, was es für Versicherungen sind. Möglicherweise kann man sie ruhen lassen, damit wenigstens nicht mehr eingezahlt werden muß.

Kommentar von E28d6863acaba74b01b3f951c53c6ae9smallorkrist am 6. Juli 2009 10:03

es handelt sich um eine privathaftpflicht-, eine Gebäude-, Glas- und eine Hausratversicherung.

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 6. Juli 2009 10:12

Ich denke, das diese Versicherungen wegen Todesfall des Versicherten gekündigt werden können. Evtl. einen Obmann einschalten.


Brigadoon
beantwortet von Brigadoon am 6. Juli 2009 09:28
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Sofort neu und fristgerecht kündigen.


anonym
beantwortet von newcomer am 6. Juli 2009 09:22
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wende dich an einem Versicherungsagenten. Sollten dadurch Doppelversicherungen auftreten, gibt es Sonderkündigung


Nellina
beantwortet von Nellina am 6. Juli 2009 09:21
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Es muss eine ordentliche fristgerechte Kündigung erfolgen.


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