orkrist am 06.07.2009 um 9:20 Uhr
Hallo,
also, folgende Situation: Versicherungsnehmer stirbt, alle bestehenden Versicherungsverträge gehen automatisch auf seine Erben über. Die Erben wollen die Verträge aber nicht beibehalten und kündigen fristlos mit der Begründung das der Versicherungsmehmer verstorben ist. Die fristlose Kündigung wird abgelehnt, die VErträge können nur fristgerecht gekündigt werden. Müssen jetzt die Erben erneut kündigen, oder kann mit Hinweis auf die schon erfolgte Kündigung eine fristgerechet Auflösung der Verträge verlangt werden? Wenn eine neue Kündigung erforderlich ist, kann die 3 monatige Frist nicht mehr eingehalten werden und die Verträge bleiben für weitere 12 Monate bestehen.
Gruß
H. Berndt

Es muss neu gekündigt werden! Man sollte sich daher immer mit dem Trick behelfen, "fristlos, hilfsweise fristgerecht zum ......" zu kündigen. Damit hat man beide Fliegen mit einer Klappe geschlagen...
Ich würde die Verträge auch beitragsfrei setzen, aber das hängt von der Art der Versicherung ab.

Es kommt auch darauf an, was es für Versicherungen sind. Möglicherweise kann man sie ruhen lassen, damit wenigstens nicht mehr eingezahlt werden muß.
orkrist am 6. Juli 2009 10:03 es handelt sich um eine privathaftpflicht-, eine Gebäude-, Glas- und eine Hausratversicherung.
MikeMolto am 6. Juli 2009 10:12 Ich denke, das diese Versicherungen wegen Todesfall des Versicherten gekündigt werden können. Evtl. einen Obmann einschalten.
wende dich an einem Versicherungsagenten. Sollten dadurch Doppelversicherungen auftreten, gibt es Sonderkündigung

Es muss eine ordentliche fristgerechte Kündigung erfolgen.