zucker99 am 23.10.2009 um 8:30 Uhr
hallo zusammen, ich habe mir einen kleinen hund gekauft , 2,5 jahre alt und mit papieren. ich wollte mit dem hund evtl agiliti machen und ihn mit meinem anderen hund der selben rasse zum radfahren mitnehmen . die rasse ist zwar klein aber sehr lauffreudig. so weit so gut. die hündin hat sogar eine zuchtzulassung. nun war ich, da die hündin mit der impfung 1 jahr überfällig war, beim tierarzt . dieser stellte fest das die hündin pl (patellaluxation, die hinteren kniescheiben"springen"raus ) hat. zwar nur leicht ABER laufen , springen und so sollte nicht im übermaß gemacht werden. es kann passieren das beim laufen die kniescheibe eben so geschädigt wird das sich der grad der erkrankung so verschlimmert das ein op gemacht werden muss. ich habe nun vom tierarzt der die zuchtzulassung gemacht hat , erfahren das die pl erkrankung seit märz diesen jahres der besitzerin bekannt ist . direkt danach wurde die hündin gedeckt und bekam im mai welpen. nun musste die hündin weg da keine zeit mehr für die da ist . also klar . muss die verkäuferin mir sagen das sie pl hat ?? ich habe gesagt das ich mit der hündin laufen möchte, was ja nun nicht mehr möglich ist .
zum einen hätte die Ta dir gar nichts sagen dürfen,da sie die Schweigepflicht hat. Zum anderen war der"Mangel"der Züchterin bekannt udn hätte gesagt werden müssen,ist genauso wie mit einem Auto...da kann der Verkäufer wichtige Dinge wie z.B gravierende Mängel nicht verschweigen. Was sagt die Züchterin den dazu? Habt ihr einen Vertrag gemacht? Zum anderen hätte die Züchterin mit dem Hund KEIN Wurf machen dürfen.Ist sie in einem Verband,melde es.Die Patellaluxaxion ist vererbbar . Allerdings glaube ich nicht das Du so einfach Geld zurückfordern kannst. Das beste ist Du suchst Dir einen Anwalt der speziell auf Tierrecht spezialisiert ist(google da mal),da dieses Themengebiet sehr komplex ist udn nicht alles so einfach ist,wie es einige hier gerne sehen würden und der logische Menschenverstand meint. Es tut mir leid das dein Hund dieses "Problem"hat,aber ich wünsche Euch trotz allem noch ein langes unbeschwertes Leben zusammmen.

Das ist arglistige Täuschung da sie davon wusste und es dir nicht gesagt hat. Ich würde mal mit ihr reden und fragen wie sie sich das denkt, den Hund wirst du ja nicht zurückgeben wollen oder? Auf jeden Fall da es ein Zuchthund ist, wird sie dir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten müssen.
katti1980 am 23. Oktober 2009 08:35 das sehe ich auch so .
zucker99 am 23. Oktober 2009 08:43 also da sie es wusste ist es arglistig ?? gibt es dazu eine rechtsgrundlage , den es ist ein vertrag zwischen privatpersonen. sie ist hobbyzüchterin. also kann sie ja die gewährleistung ausschliessen. und ich würde die hündin trotz ihres mankos gerne behalten, sie muss halt beim radfahren im korb sitzen, schade aber ich habe angst vor den hohen kosten der op die bei ca 800€ pro seite liegen würden FALLS sich der zustand deutlich verschlechtert. die kosten übersteigen den kaufpreis doch deutlich. mei mei was soll ich nur tun
Kittymogul am 23. Oktober 2009 08:45 http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung les dich mal ein wenig durch, setze ein Schreiben auf und zitiere den § dazu und schau das ihr euch einigt, im Recht bist definitiv du
Kittymogul am 23. Oktober 2009 09:02 Auch wenn es ein Privatkaufvertrag ist, heisst es nicht dass man davor, also vor Betrug ungeschützt ist, wichtig ist, das du einen schriftlichen Kaufvertrag hast.Und die OP würde ich mir von der Verkäuferin bezahlen lassen.

Wielange ist der Kauf her?
Es gibt u.U. noch die Möglichkeit der Rückgabe...
Du wirst die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigen um Dein Recht einzuklagen. Seid ihr Rechtsschutzversichert? Dann frag mal nach ob die die Kosten übernehmen.
Die Verkäuferin hat Dir einen ihr bekannten Mangel, bei dem Hund, verschwiegen. Die Tierärztin, die Dir bestätigte, dass eine PL vorliegt, benennst Du als Zeugin. Schreib dir auf (Gedächtnisprotokoll) wann sie was zu Dir gesagt hat!
Leider ist der Klageweg nicht so ganz einfach und hängt immer vom Wohlwollen des Richters ab. Du mußt Dir überlegen, was Du willst:
Eine gerechte Strafe für eine miese Person, die Dich belogen hat? und eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises - der Hund hat eine Behinderung die ihn im täglichen Leben und Dich aufgrund der Nutzung einschränkt...
Man kauft sich einen Hund ja unter bestimmten Vorraussetzungen...
hier sind noch weiterführende Infos,das Vertragsrecht wird auch erwähnt, bitte:
http://www.hunde-welpen.de/welpenkauf/kaufvertrag.htm

Ein bisschen stutzig hättest Du schon werden müssen, ein Zuchthund mit 2,5 Jahren wird nicht einfach so wegen Zeitmangel verkauft. Aber die Züchterin hätte Dir auch sagen müssen, welche Erkrankungen der Hund eventuell hat. Hundezüchter sind mir sowieo suspekt, die meisten beuten die Tiere nur aus, um Geld zu machen, so eine hast Du wohl auch erwischt. Allein, dass die Impfung bei einem Zuchthund 1 Jahr überfällig war, hätte Dir zu denken geben müssen. Aber ich vermute mal, der Preis für den Hund wo so umwerfend gering, dass Du nicht widerstehen konntest. Ein zweiter Hund musste unbedingt sein. Du hättest vorher den Tierarzt fragen sollen, ein seriöser Züchter hätte dafür Verständnis und Dir den Hund reserviert.
Für mich hört es sich auch so an, als ob Du hier getäuscht wurdest. Ich würde zunächst den Dialog mit der Verkäuferin suchen. Hierbei solltest Du Dir vorher genau überlegt haben, was Du möchtest, dies dann beim Telefonat/persönlichen Gespräch dann aber auch freundlich UND deutlich vortragen. Falls Du damit Dein Ziel nicht erreichst, hast Du hoffentlich eine RS-Versicherung. Frage bei dem Versicherer nach, ob er hier eine Deckungszusage erteilt und falls nicht, ob er wenigstens ein Beratungsgespräch übernimmt. Viele Versicherer haben hierfür spezielle Hotlines, die häufig schon mit Tipps helfen können.
zucker99 am 23. Oktober 2009 09:05 Nach der Untersuchung meiner Tierärztin, habe ich bei der Tierärztin die die Zuchtzulassung gemacht hat angerufen. Sie hat mir telefonisch mitgeteilt, der Pl defekt wurde von ihr erkannt, sie hat das festgestellt bei der Untersuchung am 13.3.2009. Kann ich mit dieser Aussage etwas anfangen oder was muß ich tun, damit ich mich absichern kann. wie ist die ärtzliche schweigepflicht ???
Wie geschrieben würde ich mir zunächst überlegen, was ich möchte und dann mit dieser Forderung ganz konkret bei der Züchterin anfragen. Sicher kannst Du nun mit der Aussage etwas anfangen, Probleme könnte die TÄ bekommen. Wie Catfan auch geschrieben hat, falls Du im persönlichen Dialog nicht weiter kommst, wende Dich an einen Anwalt. Wenn Du eine RS-Versicherung hast, kann die Dir eventuell auch einen Fachanwalt empfehlen, wende Dich einfach vertrauensvoll an den Versicherer.
Neufiliebe am 23. Oktober 2009 10:22 du brauchst die aussage schriftlich. eigentlich wirst du die nicht bekommen können, da die tä schweigepflicht hat.

Der Vertrag ist im Grunde nichtig da der Arzt bestätigen kann dass sie es vorher wusste. Da du die arme Maus ja hoffentlich behalten willst(!!??) kannst du dich mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen, ob sie dir vom Kaufpreis etwas erstatten muss...
Neufiliebe am 23. Oktober 2009 10:20 WENN der arzt es schriftlich bestätigt.

eine gute züchterin weist auf solche krankheitsbilder hin. als wir unseren hund geholt haben bekamen wir die unterlagen von den untersuchungen auf augenkrankheiten etc. dazu. also seriöse züchter sollten das schon tun in meinen augen.du hast immerhin klar gesagt, was du alles mit deinem hund vor hast. sicher tut so eine erkrankung der liebe zu dem tier keinen abruch logisch, aber es ist dein recht zu wissen was mit dem tier gesundheitlich los ist. auch schon im interesse von dem tier.
Neufiliebe am 23. Oktober 2009 10:19 wenn der hund die krankheit nicht hat, ist es ja auch einfach.-) wenn man was zu vertuschen hat, nicht mehr.

also um mal klarzustellen ... im internet sind immer wieder auch ältere hunde zum verkauf angeboten. auch zuchthündinnen . nicht jeder hund der mal eine zulassung erhalten hat wird auch zur zucht verwendet. ich wollte eben auch keinen welpen, da mein 2ter hund auch schon älter ist. die zuchtzulassung hat sie eben, wie ich rausbekommen hat ist des bei diesem verein nur a blatt papier und z.b beim vdh ist eine zucht mit solch einer zulassung garned möglich ...aber nun mal weg von der zucht ...ich wollte einen hund ...und wenn die besitzerin eben von dem pl schaden weis muss sie mir des ja auch sagen ...so denke ich jedenfalls. es wäre das gleiche wenn ich ein auto kaufe und mir der verkäufer verschweigt das der motor einen riss hat. komme ich drauf ..ist der vertrag nichtig...komm ich ned drauf und der motor "hält" noch a zeit lang und ich erfahre SPÄTER das der fehler bekannt war ...kann ich auch später des auto zurückgeben deutsches recht ..ich weis nur ned recht ob des auch für tiere gilt
fischerhundefan am 23. Oktober 2009 13:19 Das gilt auch für Tiere. Vor Gericht gelten Tiere noch als Sache, es ist also wie beim Autokauf!
Neufiliebe am 23. Oktober 2009 13:25 genau fischi!

hat die züchterin mehr als einen wurf gehabt? dann kann sie die gewährleistung nicht ausschliessen. allerdings ist diese hündin als gebrauchtware zu betrachten, da sie schon älter ist. am besten wendest du dich an einen anwalt. hast du wirklich geglaubt, die verauft eine zuchthündin wegen zeitmangel? sorry, aber seeehr naiv. da wundert es mich langsam nicht mehr, dass die tierschänder im dhd immernoch kunden finden. mich wundert, dass sie mit der erkrankung noch einen wurf machen konnte, in den meisten vereinen ist das ein zuchtausschliessendes kriterium. wie kommt der ta eigentlich dazu dir zu sagen, dass die pl schon so lange bekannt istß das darf der eigentlich nicht. versuch das so schnell wie möglich schriftlich von ihm zu kriegen. du solltest auch den verein informieren, dass sie wissentlich mit einer pl hündin gezüchtet hat, denn die erkrankung ist erblich. zucht ist wirklich ein dreckiges geschäft.