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Vertragsänderungen ohne Einsichtnahme in die AGB, ist dies zulässig?

gefragt von hannah99hannah99 am 20.10.2009 um 21:19 Uhr

Mein Fitnessstudio ist iinsolvent und wird an einen neuen Betreiber übergeben. Dieser hat per Aushang angekündigt, die bestehenden Vertragsverhältnisse inkl. der Einzugsermächtigungen zu übernehmen. Gleichzeitig sind mit ihm neue Verträge abzuschließen. Diese beinhalten auch eine erneute Aufnahmegebühr. Die Verträge werden zur Einsicht der Vertragsbedingungen und der AGB nicht vorab zur Verfügung gestellt. AGB sind auch nicht nachlesbar im Internet. Ist dies zulässig? Worauf sollte ich achten?


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paps1959
beantwortet von paps1959 am 21. Oktober 2009 23:59
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Bestehende Vertragsverhältnisse können nicht einseitig geändert werden. Gewährt Ihnen der neue Betreiber keine Einsicht in die AGB, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zudem kann bei Übernahme und AGB-Verschlechterung gleichfalls gekündigt werden. Allerdings ist dies verwirkt, wenn Sie nach Kentnisnahme der "neuen" Verhältnisse nicht ausreichend zeitnah kündigen. Mit einem "Aushang" im Studio ist es aus meiner Sicht schon sehr anrüchig. Müssen Sie sich registrieren und lesen beim ersten oder zweiten Studiobesuch diesen Hinweis nicht, könnte schon die fristlose Vertragsaufhebung verwirkt sein. Ich würde solchem Gebahren mit einer Vertragskündigung entgegnen.

Kommentar von Simple_avatar1smallhannah99 am 22. Oktober 2009 21:55

Vielen Dank für die schnelle Hilfe und die sehr guten Ansatzpunkte. Die AGB konnten wir mittlerweile lesen - der Vertragsentwurf wurde uns allerdings nicht mitgegeben. Gehe ich recht in der Annahme dass mir folgende Optionen bleiben: 1. Nichtunterzeichnung des neuen Vertrages, Kündigung mit Frist des alten Vertrages - Studiobesuch bis zum Ablauf der Kündigung. 2. Nichtunterzeichnung des Vertrages, Studiobesuch = konkludentes Handeln = stillschweigende Anerkennung des Vertrages in allen Bestandteilen - auch der erneuten Aufnahmegebühr und der neuen Vertragslaufzeit 1 Jahr 3. Unterzeichnung des Vertrages und Anerkennung in allen Punkten. Bei der Variante 2 bin ich nicht sicher, ob ich die Aufnahmegebühr gleichzeitig mit anerkenne. / Die Aussagen der neuen Betreiber widersprechen sichzudem. Einmal sagen sie, sie würden die bestehenden Mitglieder nicht mit Ihren Verträgen automatisch übernehmen - dann hätten sie doch aber auch keine rechtliche Grundlage, von meinem Konto den Beitrag einzuziehen. dies allerdings werden sie tun. Habe ich die Möglichkeit, in irgendeiner Weise die vom Insolvenzverwalter ausgehandelten Übernahmebedingungen hinsichtlich der bestehenden Mitgliedsverhältnisse zu erfahren????


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anonym
beantwortet von Mizzy89 am 20. Oktober 2009 21:26
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Ich würde sagen, der Betreiber is verpflichtet dafür zu sorgen, dass du die AGB zumindest einsehen kannst (ein Aushang etc.)...wenn das nicht geschieht würde ich auch nicht den neuen Vertrag unterschreiben, vor allem unter dem Gesichtspunkt der erneuten Aufnahmegebühr.


detld
beantwortet von detld am 20. Oktober 2009 21:20
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kurz; Ist nicht zulässig!!!


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 20. Oktober 2009 21:21
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keinen neuen Vertag unterschreiben ohne die AGB `s gesehen zu haben wenn er die verträge erst mal so übernimmt dann weiter hingehen


anonym
beantwortet von Lousyl am 20. Oktober 2009 21:21
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in dem fall würde ich nichts unterschreiben und auch nichts abschließen, er sollte schon alles parat haben ,wenn er neue verträge abschließt


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 21:22
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Da wird es wohl bald wieder ein insolventes Fitneßstudio geben.


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