tomitulpe am 08.07.2009 um 0:40 Uhr
Habe schon festgestellt das hier mehrere Betroffene sind. Ein Anruf kam mit der Bemerkung das ich eine GmbH hätte, und das der VERLAG DEUTSCHE WIRTSCHAFT immer die neusten Neuigkeiten hätte und sie mir natürlich mal ein Probeexemplar zukommen lassen würden,das ich probelesen könnte. Das Probeexemplar kam, lag länger wie 30 Tage ungeöffnet im Büro.Anscheinen bin ich hier schon einen Vertag eingegangen? Ohne was zu unterschreiben ? Natürlich kam dann auch eine Rechnung Vierteljahr incl aller Kosten 90,38. Für ein paar Din A 4 Seiten. Meine Buchhaltung bezahlt natürlich Rechnungen die eingehen. Nach Durchsicht und Prüfung der gesendeten Leistung ebenso der unmöglichen Art und Weise diesem Verlags habe ich entschieden zu Kündigen. Kündigung kann erst nach einem Jahr vollzogen werden. Ich habe dort angerufen und jetzt kommt es.... Eine schriftlich Kündigung wäre nicht nötig Sie würden mir eine Kündigungs- Bestätigung senden. Ich gehe mal davon aus das da auch wieder eine Besonderheit der Unmöglichkeit hinter steckt. Ist diese Art und Weise eines Vertragsabschlusses überhaupt möglich ?? Ich konnte bisher nicht feststellen das ich einen Vertag Abonnent für ein Jahr eingegangen bin. Über ca 400 € .Gibt es für diesen Fall auch ein Bundesamt für Verbraucher wie das Bundesamt BA für Finanzdienstleistung wo einer solchen Sache nachgegangen wird. Vielen Dank
werden behaupten, dass du am telefon dem probeabo zugestimmt hast und wenn du dann nicht rechtzeitig kündigst ist dat sogar rechtens.
Der Verbraucherschutz weiß sicherlich Rat. Das Problem wird sein, dass stillschweigend eine zeitlang das Abo geduldet und sogar auch noch bezahlt wurde.

Du musst zunächst das Zustandekommen des Vertrags wiederrufen.
Denn dir war nicht klar, dass eine Bestellung des Probeexemplars ein Abonnement zur Folge hat.
Bezahlen würde ich erstmal auch nix.
Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass nicht klar war, dass ein Vertrag über ein Abonnement zustande kommt. Aber dass die Buchhaltung die Rechnung dafür bereits bezahlt hat, könnte juristisch wie ein Einverständnis gewertet werden. Überprüft Eure Buchhaltung denn gar nicht die sachliche Richtigkeit der Rechnungen, die sie bezahlt ?
Diese Abzocker sind in der Wirtschaft bekannt. Stell Deine Zahlungen sofort ein und reagiere überhaupt nicht auf Mahnungen.
Was ist das denn?? "Meine Buchhaltung bezahlt natürlich Rechnungen die eingehen".
Ist das denn deren Geld?? Oder wird die Richtigkeit bzw. die Verpflichtung zur Zahlung denn von niemandem geprüft??
Krass gefragt: wie blond bist Du denn, daß Du das durchgehen läßt?
Hallo tommitulpe, schicke denen diesen Brief per E-Mail geht noch besser bekommst sofort eine Rückantwort. tu bitte den für deinen fall umändern mit der Zahlung und den für dich relevanten Daten. Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 29.07.2009, in dem Sie einen Betrag von 59,80 Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen (und Ihren Service nicht genutzt). Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist. Zusätzlich verweise ich in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
vertag kann auch ohne unterschrift gültig sein. zudem wurde bezahlt, dies ist eine vertragsanerkennung