gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Vertragsabschluss eines Abonnement Verlag Deutsche Wirtschaft Gültigkeit ohne Unterschrift ?

gefragt von tomitulpetomitulpe am 08.07.2009 um 0:40 Uhr

Habe schon festgestellt das hier mehrere Betroffene sind. Ein Anruf kam mit der Bemerkung das ich eine GmbH hätte, und das der VERLAG DEUTSCHE WIRTSCHAFT immer die neusten Neuigkeiten hätte und sie mir natürlich mal ein Probeexemplar zukommen lassen würden,das ich probelesen könnte. Das Probeexemplar kam, lag länger wie 30 Tage ungeöffnet im Büro.Anscheinen bin ich hier schon einen Vertag eingegangen? Ohne was zu unterschreiben ? Natürlich kam dann auch eine Rechnung Vierteljahr incl aller Kosten 90,38. Für ein paar Din A 4 Seiten. Meine Buchhaltung bezahlt natürlich Rechnungen die eingehen. Nach Durchsicht und Prüfung der gesendeten Leistung ebenso der unmöglichen Art und Weise diesem Verlags habe ich entschieden zu Kündigen. Kündigung kann erst nach einem Jahr vollzogen werden. Ich habe dort angerufen und jetzt kommt es.... Eine schriftlich Kündigung wäre nicht nötig Sie würden mir eine Kündigungs- Bestätigung senden. Ich gehe mal davon aus das da auch wieder eine Besonderheit der Unmöglichkeit hinter steckt. Ist diese Art und Weise eines Vertragsabschlusses überhaupt möglich ?? Ich konnte bisher nicht feststellen das ich einen Vertag Abonnent für ein Jahr eingegangen bin. Über ca 400 € .Gibt es für diesen Fall auch ein Bundesamt für Verbraucher wie das Bundesamt BA für Finanzdienstleistung wo einer solchen Sache nachgegangen wird. Vielen Dank


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kündigung (2639)
Abonnement (54)
Verlag Deutsche Wirtschaft (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


terraq
beantwortet von terraq am 8. Juli 2009 00:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

werden behaupten, dass du am telefon dem probeabo zugestimmt hast und wenn du dann nicht rechtzeitig kündigst ist dat sogar rechtens.


Crunkprincess87
beantwortet von Crunkprincess87 am 8. Juli 2009 00:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kein vertrag ist ohne unterschrift gültig

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 8. Juli 2009 00:44

Quatsch.
Beim täglichen Einkauf besiegelst du deinen Kaufvertrag auch nicht mit Unterschrift.

Kommentar von kruemel70 am 8. Juli 2009 00:45

Natürlich ! Oder unterschreibst Du jedesmal, wenn Du 4 Brötchen kaufst oder in der Kneipe ein Bier bestellst ?


anonym
beantwortet von mellia35 am 8. Juli 2009 00:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Verbraucherschutz weiß sicherlich Rat. Das Problem wird sein, dass stillschweigend eine zeitlang das Abo geduldet und sogar auch noch bezahlt wurde.


Knusson
beantwortet von Knusson am 8. Juli 2009 00:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst zunächst das Zustandekommen des Vertrags wiederrufen.
Denn dir war nicht klar, dass eine Bestellung des Probeexemplars ein Abonnement zur Folge hat.
Bezahlen würde ich erstmal auch nix.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 8. Juli 2009 00:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass nicht klar war, dass ein Vertrag über ein Abonnement zustande kommt. Aber dass die Buchhaltung die Rechnung dafür bereits bezahlt hat, könnte juristisch wie ein Einverständnis gewertet werden. Überprüft Eure Buchhaltung denn gar nicht die sachliche Richtigkeit der Rechnungen, die sie bezahlt ?


anonym
beantwortet von Malustra am 8. Juli 2009 00:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese Abzocker sind in der Wirtschaft bekannt. Stell Deine Zahlungen sofort ein und reagiere überhaupt nicht auf Mahnungen.

Was ist das denn?? "Meine Buchhaltung bezahlt natürlich Rechnungen die eingehen".

Ist das denn deren Geld?? Oder wird die Richtigkeit bzw. die Verpflichtung zur Zahlung denn von niemandem geprüft??

Krass gefragt: wie blond bist Du denn, daß Du das durchgehen läßt?


anonym
beantwortet von kobra1001 am 23. September 2009 21:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo tommitulpe, schicke denen diesen Brief per E-Mail geht noch besser bekommst sofort eine Rückantwort. tu bitte den für deinen fall umändern mit der Zahlung und den für dich relevanten Daten. Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 29.07.2009, in dem Sie einen Betrag von 59,80 Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen (und Ihren Service nicht genutzt). Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist. Zusätzlich verweise ich in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.


marrud
beantwortet von marrud am 1. Dezember 2009 18:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vertag kann auch ohne unterschrift gültig sein. zudem wurde bezahlt, dies ist eine vertragsanerkennung


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.