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Vertrags-Falle im Internet

gefragt von hexe90210hexe90210 am 15.05.2007 um 21:44 Uhr

ich war neugierig und wollte einfach mal überprüfen, ob ich laut Test fahren darf. Dann kam nach 2 Wochen eine Rechnung, daß ich einen Vertrag abgeschlossen habe und 69,80 bezahlen soll. Ein Inkassobüro hat jetzt eine Forderungsaufstellung geschickt. Was tun ?


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Logonaut
beantwortet von Logonaut am 15. Mai 2007 22:19
7x
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Wenn Du einen Brief per Post bekommen hast (also nicht nur eine E-Mail), dann ist das schon mal kein "Phishing", sprich: die meinen es ernst. Bloßes Ignorieren KANN da richtig teuer werden.
@vinoveritas: Es ist FALSCH anzunehmen, daß für die Gegenseite "immense Anwaltskosten" entstehen!! Das Antragsformular für einen gerichtlichen Mahnbescheid, der bei fortgesetztem Ignorieren direkt zum Gerichtsvollzieher führt, gibt's in jedem Büroladen und kann von jedem Laien OHNE ANWALT ausgefüllt werden. Die Gebühren sind auch minimal. Hier muß man also wirklich genauer hingucken und darf auf keinen Fall alles ignorieren!!
Andererseits kann auch ein harmloses Schreiben Deinerseits an die Gegenseite schon einen Fehler darstellen.
Bevor Du jedoch selbst zu einem Anwalt gehst, solltest Du
1. ...die betreffenden Internet-Seiten, über die Du angeblich einen Vertrag abgeschlossen hast, kopieren und ausdrucken. Dazu gehört auch das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich der Frage, wo/wann/wie Du diesen ggf. zugestimmt hast - bewußt oder versteckt, mit Widerrufsbelehrung oder nicht und so weiter.
2. ...Dich erst mal (kostenlos, z.B. per E-Mail oder persönlichem Besuch) an eine Verbraucherzentrale wenden. (Die Unterlagen von 1. sind dafür zwingend erforderlich, sonst können die auch nicht viel dazu sagen.)
3. ...unbedingt aufpassen, daß Du einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid (mit Postzustellungsurkunde - gelber oder blauer Briefumschlag mit Unterschrift des Postboten) keinesfalls ignorierst!! (Sonst ist alles zu spät!)
und 4. ...auf die Post vom Inkasso-Büro wiederum besser NICHT OHNE vorherige Beratung reagierst. (Unter Umständen kann nämlich ein falscher Satz dazu führen, daß Du die Mahngebühren tatsächlich zahlen mußt. - Umgekehrt gibt es aber auch Konstellationen, wo Du die Mahngebühren eines Inkasso-Büros NICHT zahlen MUSST, selbst wenn die Hauptforderung an sich unstrittig ist.) Also wirklich beraten lassen.
Wenn Du doch einen Anwalt einschalten willst/mußt, dann nimm auf jeden Fall alle Ausdrucke, Kopien, Schriftwechsel etc. gleich zum ersten Gespräch mit. Manchmal genügt nämlich schon ein Erstgespräch, und der Anwalt sagt Dir direkt, was Du selbst tun kannst/sollst/mußt. Das kann sogar billiger sein als die Mahngebühren ggü. dem Inkasso-Büro.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Mai 2007 22:02
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ja, da bist wohl auf das kleingedruckte reingefallen? ich würde so tun als wär ich ganz unschuldig, erst mal gar nichts. die mahnen, ja, aber ein inkasso kostet bei dem betrag mehr als der battel wert ist und da kommt nichts. hast noch deine telefonnummer angegeben? dann, tust ganz entrüstet und verbittest dir derartige unterstellungen. kann ja jeder gewesen sein, das zu beweisen wird denen schwer fallen und das wissen die auch. außerdem sind die spitzbuben bei verbraucherzentrale und staatsanwaltschaft bekannt, hört man doch ständig in den medien.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. Mai 2007 22:10

nachtrag: solltest wieder mal lust auf solche test´s oder ähnlichem haben, mach so was immer unter einer wegwerf-e-mailadresse und ausgedachten personendaten. der tipp stammt nicht von mir, so was kommt im fernsehen! die spitzbuben können so lange nach phantomen fahnden, hi,hi !


sonne55
beantwortet von sonne55 am 15. Mai 2007 21:48
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leider sind viele gauner im internet, die gesetzeslücken zu ihrem vorteil nutzen. mir ist auch schon ähnliches passiert. konsumentenschutz oder rechtsanwalt befragen.


anonym
beantwortet von vinoveritas am 15. Mai 2007 21:51
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Nach meinen Erfahrungen geht diese Art von Firmen (ohne sie natürlich zu kennen) nur bis zur 3. Mahnung aber nicht weiter, weil auch für die andere Seite immense Anwaltskosten entstehen, wenn sie wirklich klagen. Vielmehr bauen die darauf, dass ein gewisser Prozentsatz schon davor zahlt.

Ohne Gewähr: wenn du gute Nerven hast widerspreche formlos schriftlich und zahle nicht. Nach der 3. Mahnung sollte Schluss sein. Einen teuren Anwalt kannst du danach immer noch nehmen

Viel Erfolg vinoveritas


anonym
beantwortet von lux23 am 15. Mai 2007 21:51
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Zunächst mal überprüfen, was für einen Vertrag du angeblich eingegangen bist und aufgrund von welcher Aktion deinerseits. Im Zweifelsfall wirst du am besten einen Anwalt befragen.

Was sonst nun zu tun ist, hängt von der Rechtslage ab und die kann niemand aufgrund deiner Angaben einschätzen. Dafür bedarf es weit mehr Information und wahrscheinlich auch des entsprechenden Fachwissens.


collo
beantwortet von collo am 15. Mai 2007 22:55
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In einem ähnlichen Fall hat das Amtsgericht München entschieden, dass der Kunde nicht zahlen muss ( Az. 161 C 23695/06 ). Eine namhafte Zeitschrift empfiehlt: Wer auf versteckte Preisangaben reingefallen ist und von Rechnungen und Inkassodrohungen überrascht wird, sollte sich nicht bange machen lassen und bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Rat suchen. Die Anbieter unternehmen meist nichts gegen Kunden, die sich wehren. Siehe auch: www.verbraucherrechtliches.de


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