Wenn Du einen Brief per Post bekommen hast (also nicht nur eine E-Mail), dann ist das schon mal kein "Phishing", sprich: die meinen es ernst. Bloßes Ignorieren KANN da richtig teuer werden.
@vinoveritas: Es ist FALSCH anzunehmen, daß für die Gegenseite "immense Anwaltskosten" entstehen!! Das Antragsformular für einen gerichtlichen Mahnbescheid, der bei fortgesetztem Ignorieren direkt zum Gerichtsvollzieher führt, gibt's in jedem Büroladen und kann von jedem Laien OHNE ANWALT ausgefüllt werden. Die Gebühren sind auch minimal. Hier muß man also wirklich genauer hingucken und darf auf keinen Fall alles ignorieren!!
Andererseits kann auch ein harmloses Schreiben Deinerseits an die Gegenseite schon einen Fehler darstellen.
Bevor Du jedoch selbst zu einem Anwalt gehst, solltest Du
1. ...die betreffenden Internet-Seiten, über die Du angeblich einen Vertrag abgeschlossen hast, kopieren und ausdrucken. Dazu gehört auch das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich der Frage, wo/wann/wie Du diesen ggf. zugestimmt hast - bewußt oder versteckt, mit Widerrufsbelehrung oder nicht und so weiter.
2. ...Dich erst mal (kostenlos, z.B. per E-Mail oder persönlichem Besuch) an eine Verbraucherzentrale wenden. (Die Unterlagen von 1. sind dafür zwingend erforderlich, sonst können die auch nicht viel dazu sagen.)
3. ...unbedingt aufpassen, daß Du einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid (mit Postzustellungsurkunde - gelber oder blauer Briefumschlag mit Unterschrift des Postboten) keinesfalls ignorierst!! (Sonst ist alles zu spät!)
und 4. ...auf die Post vom Inkasso-Büro wiederum besser NICHT OHNE vorherige Beratung reagierst. (Unter Umständen kann nämlich ein falscher Satz dazu führen, daß Du die Mahngebühren tatsächlich zahlen mußt. - Umgekehrt gibt es aber auch Konstellationen, wo Du die Mahngebühren eines Inkasso-Büros NICHT zahlen MUSST, selbst wenn die Hauptforderung an sich unstrittig ist.) Also wirklich beraten lassen.
Wenn Du doch einen Anwalt einschalten willst/mußt, dann nimm auf jeden Fall alle Ausdrucke, Kopien, Schriftwechsel etc. gleich zum ersten Gespräch mit. Manchmal genügt nämlich schon ein Erstgespräch, und der Anwalt sagt Dir direkt, was Du selbst tun kannst/sollst/mußt. Das kann sogar billiger sein als die Mahngebühren ggü. dem Inkasso-Büro.