Vertrag ungültig, wenn minderjährig ?
Hallo, ich bin noch nicht 18 und bin aber in eine AboFalle getappt. Jetzt habe ich eine Mahnung beckommen. Muss ich die bezahlen ? Ich bin ja noch keine 18 und meine Eltern wußten nichts davon. Aber ich habe gesehen das ich im Profil ein falsches Geburtsdatum angegeben habe. Ist das Urkundenfäslchung? Also das ist ein Abo im Internet ( genau - web.de ). Bitte um schnelle Antwort!
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das kann man so nicht pauschalisieren, ich weiß zwar jetzt nicht um was für eine Art von Abo es sich handelt aber bei web.de gehe ich nicht von einer Abofalle im herkömmlichen Sinne aus bei dem rechtswidrige Praktiken angewendet werden um die Folgekosten zu verschleiern. Es ist jetzt natürlich auch eine Frage wie hoch die Folgekosten wären und ob die dafür gebotene Gegenleistung nicht sogar akzeptabel und nützlich ist. Sprich in jedem Fall mit deinen Eltern drüber denn im Zweifelsfall kommt der Anbieter nicht auf dich sondern dem Inhaber des Internetanschlußes zu was vermutlich deine Eltern sind.
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Einschlägig ist folgende Vorschrift des BGB, der sogenannte "Taschengeldparagraph":
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§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
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Ich nehme an, dass du 15 Euro aus Mitteln bestreiten kannst, die dir als Taschengeld zur freien Verfügung gestellt oder von der Oma oder jemand anderem zur freien Verfügung geschenkt worden sind. Wenn das so ist, dann ist der Vertrag von Anfang an wirksam und du musst zahlen.
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Ob der Vertrag gültig sit hängt von mehreren Faktoren ab,
wie alt bist du ?, danach richtet sich inweit du als Geschäftsfähig angesehen wirst.
Wie hoch ist der Betrag - Taschengeldparagraph. Kinder, Heranwachsende & Jugendliche sollen Lernen mit Geld umzugehen, daher können sie mit dem Taschengeld fast alles machen was sie wollen. Ansonsten würde zB. jeder Bonbonkauf an der Trinkhalle unter dem Vorbehalt der elterlichen Zustimmung fallen.
Sollte dieses Abo über zB 5€ im Monat sein, du aber 20€ Taschengeld bekommst so wäre er erst einmal rechtens, vorbehaltlich der Einschränkung bei Ratenverträgen.
Dadurch dass du das Geburtsdatum geändert hast, hat es wohl mit deinem richtigen nicht funktioniert. Daher ist von Vorsatz auszugehen du wusstest also was du tust. Ob du dafür belangt werden kannst ist auch wieder von deinem tatsächlichen Alter abhängig.
Wie du siehst ist das Thema nicht ganz so trivial, daher würde ich auch an deiner Stelle mit den Eltern reden und folgende Punkt klären
Ist die Seite ordentlich aufgebaut wurde auf die Kosten und dem Wiederrufssrecht hingewiesen.
Wenn alles rechtlich einwadfrei ist, einen netten Brief an den Anbieter schreiben und um eine ausserordentliche Kündigung, ggf gegen einen Betrag (wenn du schon Leistungen in Anspruch genommen hast).
Kommentar von SaggiSaggi 08.09.2010also ich bin zurzeit 15 Jahre alt und die Seite um die es geht ist www.web.de - Dort kam einmal als ich mich angemeldet hab 3Monate kostenlos Club Mitgliedschaft austesten als Dankeschön für die Treue. Und dann hab ich auf Einverstanden geklickt. Das ist ein 1Jahres Vertrag und er kostet 5€ im Monat. Aber sie haben mir erst jetzt was geschickt und das sind 15€. Was soll ich jetzt machen?
Kommentar von MikesmithMikesmith 08.09.2010Habe mich gerade mal auf der Seite umgesehen, obwohl Web.de eigentlich ziemlich bekannt sind. Sind die AGB's ,die man einsehen kann, doch sehr interressant. Da sind einige Punkte doch sehr angreifbar.
Was dich aber rettet bei der Anmeldung zum zweimonatigen Testzeitraum wird keine Wiederrufsbelehrung und keine AGB's angezeigt wie zB Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oä. Man muß sich also erst anmelden um die Vertragsbedingung zu sehen, dieses ist nicht rechtens - daher ist der Vertrag nichtig.
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Wenn es eine Abo-Falle war, muss man in der Regel nicht bezahlen, aber auf einer seriösen Seite, wo du mehrfach daraufhingewiesen wirst, dass Kosten auf dich zukommen und dies auch klar ersichtlich und nicht versteckt ist, musst du bezahlen. Was/wo hast du das Abo abgeschlossen?
Kommentar von SaggiSaggi 08.09.2010Bei web.de - Da kam ma sowas mit nen' Dankeschön und ich hab auf einverstanden geklickt und jetzt ist ne Mahnung von 15€ geckommen.
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ich glaueb unter 16 darf man ohne einwilligung der Eltern keinen Vertrag abschließen! Also nicht zahlen!
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Bis zu 14 Jahren bist Du geschäftsunfähig oder wie man das nennt, ab 14 musst Du für solche Abos gerade stehen (weil davon ausgegangen wird, das Du über Taschengeld verfügst).
Evtl. können deine Eltern da anrufen und glaubwürdig versichern, Du bist noch keine 14?
Kommentar von SaggiSaggi 08.09.2010Ich bin 15 und werde noch dieses Jahr 16
Kommentar von JotEsJotEs 08.09.2010Bis zum siebenten Lebensjahr ist man geschäftsunfähig, dnach bis zum 18. Lebensjahr ist man beschränkt geschäftsfähig. Maßgeblich sind die §§ 107 - 113 BGB.
Ab dem 14. Lebensjahr kann man bestraft werden, man ist "strafmündig". Das aber hat hiermit nichts zu tun.
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Kommentar von anonym09anonym09 08.09.2010Meine Tochter hat mit 13 einen Vertrag unterschrieben, um jeden Monat eine CD zugeschickt zu bekommen.
Wir kamen damals aus dem Vertrag raus, weil sie noch keine 14 und war.
Es gibt da Abstufungen.
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Du bist eingeschränkt geschäftsfähig. Ohne deine Eltern darst du aber keine Dauerhaften verträge eingehen, es geht ein wenig auch um die Preiskategorie. Generell müssen deine Eltern aber zustimmen.
Kommentar von SaggiSaggi 08.09.2010Also ich hab jetzt eine Mahnung von 15€ beckommen und das ist glaub ein 1Jahres Vertrag (mntl. 5€)
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natürlich! außer wenn deine eltern zugestimmt haben! sprich mit ihnen
Kommentar von SaggiSaggi 08.09.2010was meinst du mit natürlich - muss ich zahlen?
Das war auf der Startseite - Da stand als Dankeschön für meine lange Treue blablabla war auch schon lange her. Und dann hab ich einfach einverstanden geklickt. Guck ma bei google und such Dankeschön web.de da findet man irgendwie viel dazu, weil es sehr viel aufregen erzeugt hat.
Interessanter Fall :-s habe dazu folgendes gefunden.
Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft
Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Internetdienstleister web.de eine Werbeaktion untersagt. Den Kunden wurde eine nach drei Monaten kostenpflichtige Club-Mitgliedschaft als Geschenk angeboten. Mit dem Urteil vom 18. März 2009 gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Nach dem Einloggen in den E-Mail-Service öffnete sich ein Fenster, in dem sich das Unternehmen für die Treue der Kunden bedankte. Als "Dankeschön" konnte der Nutzer durch einen Klick auf das Textfeld "Geschenk auspacken" für drei Monate kostenlos Premium-Funktionen aktivieren, etwa besondere Funktionen bei der E-Mail-Nutzung und einen unbegrenzten Speicherplatz im Internet.
Lediglich aus einem kleinen Sternchenhinweis ging hervor, dass es sich bei dem "Geschenk" um einen Vertrag über eine Club-Mitgliedschaft handelt, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete die Mitgliedschaft 5 Euro im Monat.
Die Richter sahen darin eine irreführende Blickfangwerbung. Der angebliche Geschenkcharakter sei in der Werbung mehrfach hervorgehoben. Tatsächlich werde dem Kunden gar keine Vergünstigung gewährt. Es handele sich lediglich um eine Art Probeabonnement, dem sich nahtlos ein kostenpflichtiges Abonnement anschließe, sofern der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine und unauffällig platzierte Sternchenhinweis könne dagegen leicht überlesen werden und reiche daher nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.
Wenn ich das richtig interpretiere sollten deine Eltern einfach ein entsprechendes Schreiben an web.de verfassen damit müsste die Forderung und das Abo vom Tisch sein ;-)
Interessant!
DH für die Recherche!
also was denkt ihr soll ich jetzt machen? Weil bezahlen will ich das nicht und meine Eltern wußten ja auch nichts davon. :/
Wie gesagt sprich mit deinen Eltern die sollen ein Schreiben aufsetzen indem sie sich auf das oben genannte Urteil berufen und somit die rechtmäßigkeit der Forderung bestreiten. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein an web.de schicken und dann abwarten normalerweise werden die wenn das schreiben vernünftig formuliert ist von der Forderung abstand nehmen
gibts da auch irgendwo vorlagen, weil meine eltern haben nicht so viel zeit um so einen brief aufzusetzten.
Wohl eher nicht dafür ist der fall zu speziell, klingt auch eher so als wenn du Angst hast mit deinen Eltern drüber zu sprechen ;-) Brauchst du aber nicht da sind schon ganz andere Leute drauf reingefallen wichtig ist nur aus dem Fehler zu lernen denn auch im Internet bekommt man nirgendwo etwas geschenkt ;-). man könnte auch versuchen telefonisch was zu erreichen aber in so einem Fall würde ich lieber das schreiben bevorzugen und ganz wichtig Einschreiben mit Rückschein!!!!
Ihr seit hier ja schon zwei Schritte weiter ;)
Habe gerade mal bei mir einen weiteren Kommentar eingefügt. Dadurch dass bei Anmeldung zu diesem Probeaccount keine AGB's angezeigt werden ist dieser Vertrag nichtig. Ich kann mich nicht erst irgendwo anmelden um dann zu erfahren welche Plichten ich übernommen habe.
Mit den Eltern reden, und wie darkesttester schrieb auf das Urteil und dein Alter berufen.
das mit dem Alter würde ich in dem Fall sogar weglassen denn das kann nach hinten losgehen da bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde und ein Bezug auf das Urteil eigentlich ausreichend sein sollte
Stimmt hatte sich ja älter gemacht, also das Alter erst einmal weglassen.