Frage von Saggi 08.09.2010

Vertrag ungültig, wenn minderjährig ?

  • Hilfreichste Antwort von darkesttester 08.09.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das kann man so nicht pauschalisieren, ich weiß zwar jetzt nicht um was für eine Art von Abo es sich handelt aber bei web.de gehe ich nicht von einer Abofalle im herkömmlichen Sinne aus bei dem rechtswidrige Praktiken angewendet werden um die Folgekosten zu verschleiern. Es ist jetzt natürlich auch eine Frage wie hoch die Folgekosten wären und ob die dafür gebotene Gegenleistung nicht sogar akzeptabel und nützlich ist. Sprich in jedem Fall mit deinen Eltern drüber denn im Zweifelsfall kommt der Anbieter nicht auf dich sondern dem Inhaber des Internetanschlußes zu was vermutlich deine Eltern sind.

  • Antwort von JotEs 08.09.2010

    Einschlägig ist folgende Vorschrift des BGB, der sogenannte "Taschengeldparagraph":

    .

    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    .

    Ich nehme an, dass du 15 Euro aus Mitteln bestreiten kannst, die dir als Taschengeld zur freien Verfügung gestellt oder von der Oma oder jemand anderem zur freien Verfügung geschenkt worden sind. Wenn das so ist, dann ist der Vertrag von Anfang an wirksam und du musst zahlen.

  • Antwort von Mikesmith 08.09.2010

    Ob der Vertrag gültig sit hängt von mehreren Faktoren ab,

    wie alt bist du ?, danach richtet sich inweit du als Geschäftsfähig angesehen wirst.

    Wie hoch ist der Betrag - Taschengeldparagraph. Kinder, Heranwachsende & Jugendliche sollen Lernen mit Geld umzugehen, daher können sie mit dem Taschengeld fast alles machen was sie wollen. Ansonsten würde zB. jeder Bonbonkauf an der Trinkhalle unter dem Vorbehalt der elterlichen Zustimmung fallen.

    Sollte dieses Abo über zB 5€ im Monat sein, du aber 20€ Taschengeld bekommst so wäre er erst einmal rechtens, vorbehaltlich der Einschränkung bei Ratenverträgen.

    Dadurch dass du das Geburtsdatum geändert hast, hat es wohl mit deinem richtigen nicht funktioniert. Daher ist von Vorsatz auszugehen du wusstest also was du tust. Ob du dafür belangt werden kannst ist auch wieder von deinem tatsächlichen Alter abhängig.

    Wie du siehst ist das Thema nicht ganz so trivial, daher würde ich auch an deiner Stelle mit den Eltern reden und folgende Punkt klären

    Ist die Seite ordentlich aufgebaut wurde auf die Kosten und dem Wiederrufssrecht hingewiesen.

    Wenn alles rechtlich einwadfrei ist, einen netten Brief an den Anbieter schreiben und um eine ausserordentliche Kündigung, ggf gegen einen Betrag (wenn du schon Leistungen in Anspruch genommen hast).

  • Antwort von Patrick959 08.09.2010

    Wenn es eine Abo-Falle war, muss man in der Regel nicht bezahlen, aber auf einer seriösen Seite, wo du mehrfach daraufhingewiesen wirst, dass Kosten auf dich zukommen und dies auch klar ersichtlich und nicht versteckt ist, musst du bezahlen. Was/wo hast du das Abo abgeschlossen?

  • Antwort von Chris7 08.09.2010

    ich glaueb unter 16 darf man ohne einwilligung der Eltern keinen Vertrag abschließen! Also nicht zahlen!

  • Antwort von anonym09 08.09.2010

    Bis zu 14 Jahren bist Du geschäftsunfähig oder wie man das nennt, ab 14 musst Du für solche Abos gerade stehen (weil davon ausgegangen wird, das Du über Taschengeld verfügst).

    Evtl. können deine Eltern da anrufen und glaubwürdig versichern, Du bist noch keine 14?

  • Antwort von HarryHoudini 08.09.2010

    Du bist eingeschränkt geschäftsfähig. Ohne deine Eltern darst du aber keine Dauerhaften verträge eingehen, es geht ein wenig auch um die Preiskategorie. Generell müssen deine Eltern aber zustimmen.

  • Antwort von astrofreak 08.09.2010

    natürlich! außer wenn deine eltern zugestimmt haben! sprich mit ihnen

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