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Vertrag/ unbewusst

Frage von ceylanoo ceylanoo

liebe leute eine frage Ich sollte in 2006 September einen Vertrag telefonisch bei Motor sprot aktuell gemacht haben ( für das Abo ) und ich weiss nichts davon jetzt wird mir bemerkbar dass sie dass geld vom meinen konto über jahren gezoegn haben was kann ich da tun /

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Antworten (11)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ordnung in Deine finanziellen Angelegenheiten bringen und wenigstens von Zeit zu Zeit den Kontoauszug mal mit Verstand lesen! Das ABO kann man mit der vertraglich vorgesehenen Frist kündigen.

    Kommentar von leanderchen leanderchenleanderchen

    DH! Sehe ich genauso. Es hätte doch auffallen müssen, wenn so lange Zeit Geld abgebucht und eine Zeitschrift zugestellt wird. Oder hast Du die etwa nie bekommen? Dann unbedingt nach der Lieferanschrift fragen! Vielleicht lässt sich jemand die Zeitung auf Deine Kosten liefern???

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Im Vertrag steht sicherlich, ob sie vierteljährlich, halbjährlich oder doch für das ganze Jahr abbuchen.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Ach, und woher hatten sie deine Daten...vor allem die Bankverbindung??

  • 1
    Antwort von lotta1lotta2 lotta1lotta2

    Na ja, weiß ja nicht, aber ist schon komisch, dass Du angeblich nichts davon weißt, die jedoch deine Bankverbindung haben und Du nicht mal bemerkt hast, dass Du 2 Jahre lang etwas auf deinem Konto belastet bekommst. Überlege noch mal ganz genau, ob es nicht doch so war.

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    Antwort von mia963 mia963

    Ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht gültig. Zahlung sofort stoppen und den Vertrag verlangen. Hast Du Dich nicht über die Zeitschrift gewundert?

    Kommentar von coroner coronercoroner

    Na woher haste das denn... §433 BGB Kaufvertrag Formvorschriften

    Der Abschluss eines Kaufvertrages ist grundsätzlich nicht formbedürftig, er kann daher auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Formvorschriften bestehen hingegen für folgende Kaufvertragsformen: *

      Der Grundstückskaufvertrag bedarf gemäß § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung.
    *
    
      Ein Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder den Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, bedarf gemäß § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung.
    *
    
      Ein Vertrag unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder Pflichtteil eines von ihnen bedarf gemäß § 311b Abs. 5 BGB der notariellen Beurkundung.
    *
    
      Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf gemäß § 2371 BGB der notariellen Beurkundung.
    *
    
      Ein Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf gemäß § 2033 BGB der notariellen Beurkundung.
    
    Kommentar von mia963 mia963mia963

    Ich dachte, daßman ein Abonnement unterschreiben muß, damit es gilt

    Kommentar von Wolkenheim WolkenheimWolkenheim

    hallo, das stimmt nicht so ganz! Nicht alle Verträge müssen schriftlich geschlossen werden. Du würdest Dich bedanken, wenn Du im Supermarkt beim Einkaufen unterschreiben müsstest oder, um ein Taxi zu bestellen, erst ein unterschriebenes Fax schicken.

    Die Schwierigkeit bei mündlichen Vertägen liegt im Nachweis des gesagten. Die Telefonverkäufer zeichnen dabei meist das Gespräch mit auf, weshalb sie recht gut nachweisen können was gesagt wurde. Allerdings muss man Dir ein 14-tägiges Widerrufrecht einräumen, wenn man das versäumt hat, kannst Du den Vertrag jederzeit widerrufen.

    Bei der Kündigung musst Du Dich, wenn dieser wirklich zustande gekommen ist, dann natürlich an die Vereinbarungen des Vertrags halten. Ist zwar oft lästig, aber schließlich sollen verträge beiden Parteien eine Vertragssicherheit geben. Was würdest Du denn machen, wenn Dir z.B. die Telekom einfach deinen Anschluss stillegt und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigt?

    Kommentar von coroner coronercoroner

    da haste du hübsch recht, aber was das aufzeichnen des gespräches angeht, so darf das im übrigen nur mit deiner zustimmung und mit deinem wissen erfolgen. Auf sowas steht meines Wissens sogar bis zu 2 Jahre Haft (recht am eigenen Wort oder so)

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    Antwort von Wolkenheim Wolkenheim

    Hallo, also haste Dich nie über den Erhalt der Zeitschrift gewundert??

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    Antwort von JoScho JoScho

    Ich heiße Hase Von Deinem Konto können sie Dir was abbuchen, wenn sie Deine Daten haben. Jetzt fällt Die sa auf, die Zeitschriften hast du ja bekommen mit Deiner AboNr...!?

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Telefonisch ein ABO??? Sehr undurchsichtig. Hole, wenn möglich, zumindest das zuletzt abgebuchte Geld wieder. Mach bei deiner Bank einen Vermerk, dass Firma XXX bis auf weiteres nicht mehr dein Konto belasten darf.

    Dann setz du dich hin, holst tief Luft und überlegst, ob du regelmässig irgendwelche Heftchen bekommen hast...die dann, durch deine Entgegennahme, deine Online-Unterschrift ersetzen. Sollte dies nicht so sein, wende dich an einen Anwalt deines Vertrauens.

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    Antwort von Alleyne Alleyne

    auf dem Kontoauszug steht sicherlich eine Vorgangs -oder Kundennummer. Rufe beim Verlag an, gib diese Nummer an und verlange eine Kopie des von Dir unterzeichneten Vertrages, weil Du Deinen dummerweise verlegt hättest.

    Dann warte ab... Jedenfalls könntest Du daraufhin kündigen, weil Du eine Nummer hättest.

    Oder: Du holst die Abbuchung zurück (geht bei der Bank innerhalb von 6 Wochen) und wartest ab, ob die sich melden und eine Mahnung schicken, dann hast Du auch etwas schriftliches.

    Sollten die zu unrecht abgebucht haben, wirst Du dann aber dahinter kommen.

    Wie kommt es, dass eine Firma jahrelang von Deinem Konto abbucht, ohne dass Du etwas merkst? Könnt mir nicht passieren! Und das in der heutigen Zeit --> Stichwort Datenklau und so...

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Ruf dort an und versuche den Sachverhalt aufzuklären! Wenn du wirklich nichts unterschrieben hast, müsstest du dein Geld wiederkriegen! Sonst gibt es Stellen (Radio, Fernsehen) die in solchen Fällen für dich kämpfen! Das ganze muss natürlich nachvollziehbar sein und sollte Hand und Fuß haben!

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    Antwort von dirkiemaus dirkiemaus

    sofort kündigen und einzugsermächtigung auf der bank widerrufen

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    Antwort von coroner coroner

    Kündigen....

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