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Vertrag/ unbewusst

gefragt von ceylanooceylanoo am 27.01.2009 um 12:05 Uhr

liebe leute eine frage Ich sollte in 2006 September einen Vertrag telefonisch bei Motor sprot aktuell gemacht haben ( für das Abo ) und ich weiss nichts davon jetzt wird mir bemerkbar dass sie dass geld vom meinen konto über jahren gezoegn haben was kann ich da tun /


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 27. Januar 2009 12:07
7x
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Ordnung in Deine finanziellen Angelegenheiten bringen und wenigstens von Zeit zu Zeit den Kontoauszug mal mit Verstand lesen! Das ABO kann man mit der vertraglich vorgesehenen Frist kündigen.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 27. Januar 2009 12:11

DH! Sehe ich genauso. Es hätte doch auffallen müssen, wenn so lange Zeit Geld abgebucht und eine Zeitschrift zugestellt wird. Oder hast Du die etwa nie bekommen? Dann unbedingt nach der Lieferanschrift fragen! Vielleicht lässt sich jemand die Zeitung auf Deine Kosten liefern???


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 27. Januar 2009 12:06
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Im Vertrag steht sicherlich, ob sie vierteljährlich, halbjährlich oder doch für das ganze Jahr abbuchen.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Januar 2009 12:07

Ach, und woher hatten sie deine Daten...vor allem die Bankverbindung??


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 27. Januar 2009 12:06
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Hallo, also haste Dich nie über den Erhalt der Zeitschrift gewundert??


mia963
beantwortet von mia963 am 27. Januar 2009 12:07
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Ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht gültig. Zahlung sofort stoppen und den Vertrag verlangen. Hast Du Dich nicht über die Zeitschrift gewundert?

Kommentar von coroner am 27. Januar 2009 12:12

Na woher haste das denn... §433 BGB Kaufvertrag Formvorschriften

Der Abschluss eines Kaufvertrages ist grundsätzlich nicht formbedürftig, er kann daher auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Formvorschriften bestehen hingegen für folgende Kaufvertragsformen: *

  Der Grundstückskaufvertrag bedarf gemäß § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung.
*

  Ein Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder den Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, bedarf gemäß § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung.
*

  Ein Vertrag unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder Pflichtteil eines von ihnen bedarf gemäß § 311b Abs. 5 BGB der notariellen Beurkundung.
*

  Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf gemäß § 2371 BGB der notariellen Beurkundung.
*

  Ein Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf gemäß § 2033 BGB der notariellen Beurkundung.
Kommentar von Simple_avatar3smallmia963 am 27. Januar 2009 12:23

Ich dachte, daßman ein Abonnement unterschreiben muß, damit es gilt

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 27. Januar 2009 12:12

hallo, das stimmt nicht so ganz! Nicht alle Verträge müssen schriftlich geschlossen werden. Du würdest Dich bedanken, wenn Du im Supermarkt beim Einkaufen unterschreiben müsstest oder, um ein Taxi zu bestellen, erst ein unterschriebenes Fax schicken.

Die Schwierigkeit bei mündlichen Vertägen liegt im Nachweis des gesagten. Die Telefonverkäufer zeichnen dabei meist das Gespräch mit auf, weshalb sie recht gut nachweisen können was gesagt wurde. Allerdings muss man Dir ein 14-tägiges Widerrufrecht einräumen, wenn man das versäumt hat, kannst Du den Vertrag jederzeit widerrufen.

Bei der Kündigung musst Du Dich, wenn dieser wirklich zustande gekommen ist, dann natürlich an die Vereinbarungen des Vertrags halten. Ist zwar oft lästig, aber schließlich sollen verträge beiden Parteien eine Vertragssicherheit geben. Was würdest Du denn machen, wenn Dir z.B. die Telekom einfach deinen Anschluss stillegt und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigt?

Kommentar von coroner am 27. Januar 2009 12:16

da haste du hübsch recht, aber was das aufzeichnen des gespräches angeht, so darf das im übrigen nur mit deiner zustimmung und mit deinem wissen erfolgen. Auf sowas steht meines Wissens sogar bis zu 2 Jahre Haft (recht am eigenen Wort oder so)


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 27. Januar 2009 12:08
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Na ja, weiß ja nicht, aber ist schon komisch, dass Du angeblich nichts davon weißt, die jedoch deine Bankverbindung haben und Du nicht mal bemerkt hast, dass Du 2 Jahre lang etwas auf deinem Konto belastet bekommst. Überlege noch mal ganz genau, ob es nicht doch so war.


anonym
beantwortet von coroner am 27. Januar 2009 12:06
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Kündigen....


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 27. Januar 2009 12:06
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sofort kündigen und einzugsermächtigung auf der bank widerrufen


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 27. Januar 2009 12:08
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Ruf dort an und versuche den Sachverhalt aufzuklären! Wenn du wirklich nichts unterschrieben hast, müsstest du dein Geld wiederkriegen! Sonst gibt es Stellen (Radio, Fernsehen) die in solchen Fällen für dich kämpfen! Das ganze muss natürlich nachvollziehbar sein und sollte Hand und Fuß haben!


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 27. Januar 2009 12:10
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auf dem Kontoauszug steht sicherlich eine Vorgangs -oder Kundennummer. Rufe beim Verlag an, gib diese Nummer an und verlange eine Kopie des von Dir unterzeichneten Vertrages, weil Du Deinen dummerweise verlegt hättest.

Dann warte ab... Jedenfalls könntest Du daraufhin kündigen, weil Du eine Nummer hättest.

Oder: Du holst die Abbuchung zurück (geht bei der Bank innerhalb von 6 Wochen) und wartest ab, ob die sich melden und eine Mahnung schicken, dann hast Du auch etwas schriftliches.

Sollten die zu unrecht abgebucht haben, wirst Du dann aber dahinter kommen.

Wie kommt es, dass eine Firma jahrelang von Deinem Konto abbucht, ohne dass Du etwas merkst? Könnt mir nicht passieren! Und das in der heutigen Zeit --> Stichwort Datenklau und so...


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 27. Januar 2009 12:11
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Telefonisch ein ABO??? Sehr undurchsichtig. Hole, wenn möglich, zumindest das zuletzt abgebuchte Geld wieder. Mach bei deiner Bank einen Vermerk, dass Firma XXX bis auf weiteres nicht mehr dein Konto belasten darf.

Dann setz du dich hin, holst tief Luft und überlegst, ob du regelmässig irgendwelche Heftchen bekommen hast...die dann, durch deine Entgegennahme, deine Online-Unterschrift ersetzen. Sollte dies nicht so sein, wende dich an einen Anwalt deines Vertrauens.


JoScho
beantwortet von JoScho am 27. Januar 2009 12:12
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Ich heiße Hase Von Deinem Konto können sie Dir was abbuchen, wenn sie Deine Daten haben. Jetzt fällt Die sa auf, die Zeitschriften hast du ja bekommen mit Deiner AboNr...!?


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