Hallo, habe für meinen Darlehensvertrag einen Bürgen gebraucht. Mein Bürge befindet sich noch in Probezeit. Es hieß von seitens der Bank, wenn ein Schreiben vom AG nachgereicht werden kann, dass sie nach der Probezeit übernommen wird, dann bekomme ich das Darlehen. Der schrieb ist seit 3 Wochen noch nicht da. Jetzt habe ich dem Autohändler das gesagt, und er mein Pech. Der Vertrag sei rechtskräftig. Wie kann der Vertrag rechtskräftig sein, wenn die Bank das Darlehen nur unter der Vorraussetzung zahlt, wenn der Schrieb meiner Freundin nachgereicht wird??? Bitte dringend um Antwort, und schon mal vielen Dank.

Weil es zwei Verträge sind; einmal der Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler und dann der Kreditvertrag mit der Bank, hier tritt der Händler nur als Vermittler auf.
Das Problem ist: Du hast 2 Verträge. Den Kaufvertrag übers Auto und den Darlehensvertrag. Der Verkäufer will, daß Du Deinen Vertrag erfüllst, also das Auto bezahlst. Die Bank gibt Dir das Geld dazu, oder auch nicht.
Heisst das auf gut Deutsch, wenn der schrieb nicht kommt, dann will der Autohändler von mir innerhalb einer bestimmten Frist, die 16 000 auf einmal haben???
Hallo, ich kenne Deinen Vertrag über den Autokauf nicht im Detail. Du musst ihn Dir einmal genau durchlesen. Du hast das, was darin steht, unterschrieben. Ich will Dir keine Angst machen, aber Du solltest Dir ggf. Hilfe dazu holen, die Dich vielleicht vor weiteren Fehlern durch "Missverständnisse" schützt...
Ich weiss nur, dass er handschriftlich was dazugeschrieben hat, dass der Vertrag nur zu Stande kommt, wenn die Bank ihr O.k. gibt. Aber dadurch das meine Bürgin das geforderte Schreiben nicht bringen kann, dadurch wird ja dann dieser Vertrag ja wohl nicht wirksam. Also in Prinzip hat die Bank es genehmigt, aber auch nur definitiv dann, wenn das Schreiben noch folgt. Und durch seine handschriftliche Klausel, ist der Vertrag doch dann eigentlich hinfällig? Oh lieber Gott, wo bin ich da nur wieder reingeschlittert. Ich danke Euch auf jeden Fall für die Antworten.
Mein Rat: Gehe zu einem Anwalt oder zur Verbraucherberatung und lasse den Vertrag prüfen. Viel Glück und Kopf hoch, Lucas.

Entscheidend ist, ob der Händler dir die Finanzierung vermittelt hat. In diesem Fall wäre das ein so genanntes verbundenes Geschäft.
Und wenn der Händler das noch schriftlich bestätigt hat, dass der Vertrag nur zu Stande kommt, wenn die Bank ihr O.k. gibt, passiert dir gar nichts. Weil im Vertrag eine Bedingung ist, die nicht erfüllt wird.
Also ruhig bleiben, und vom Vertrag zurücktreten, weil die Bank die Finanzierung nicht macht.

Ich hoffe, ohne Dir jetzt Angst zu machen, Deine Freundin ist sich über die Risiken einer Bürgschaft bewußt! Im Klartext heißt das, dass sie das Geld komplett verfügbar haben muß, falls die Bank auf den Bürgen zurückgreift. Die Banken greifen schneller auf den Bürgen zu, als man sich das vorstellt. Mir hat ein Bänker den guten Rat gegeben, NIE eine Bürgschaft zu unterschreiben, es sei denn, ich habe das Geld übrig.
Genau so ist es - DH